Pressemitteilung
18. Mai 2001: Bundesgerichtshof bestätigt Rechtsposition der DENIC
In einem Grundsatzurteil entschied der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) am Donnerstag, dass die DENIC weiterhin Domainnamen nach dem Prioritätsprinzip registrieren kann und nicht selbst prüfen muss, ob mit der Eintragung Rechte Dritter verletzt werden.
Pressemitteilung
20. April 2001: Vorsicht bei dubiosem Domain-Angebot
Zahlreiche Domaininhaber haben heute ein Schreiben einer sog. Deutschen Domain Verwaltung erhalten, in dem sie aufgefordert werden, für eine nicht näher erläuterte Online-Schaltung ihrer Webadresse eine Gebühr von 369 Mark zu zahlen.