TRANSIT-Verfahren

Mit dem TRANSIT-Verfahren schützen wir Domaininhaber vor ungewolltem Domainverlust. Es wird angewendet, wenn eine Domain nicht länger von einem Provider verwaltet wird. Auch ohne Provider wird eine Domain vorerst nicht gelöscht und kann daher während des Verfahrens von niemand anderem registriert werden. Für das Verfahren geht die Domain in die direkte Verwaltung von DENIC über.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das TRANSIT-Verfahren ist ein zeitlich begrenzter Service, der vor ungewolltem Verlust einer Domain schützt.
  • Die Domain wird nicht direkt gelöscht und der Domaininhaber kann weiter über die Domain verfügen.
  • Der Domaininhaber kann entweder einen anderen Provider bestimmen oder die Löschung seiner Domain beauftragen.
  • Der Providerwechsel oder die Domainlöschung kosten seitens DENIC nichts.
  • Die Verwaltung einer Domain durch DENIC ist kostenpflichtig.

Der Ablauf

DENIC schreibt den Domaininhaber an und informiert ihn über den TRANSIT-Status seiner Domain und die sich daraus ergebenden Schritte. Der Inhaber der Domain muss innerhalb der ihm genannten Frist entscheiden, was mit seiner Domain geschehen soll.

Der TRANSIT-Brief enthält ein persönliches TRANSIT-Passwort, mit dem im
TRANSIT Service Center
vom Domaininhaber die entsprechenden Schritte direkt veranlasst werden können.

Der Domaininhaber einer Domain im TRANSIT hat folgende Möglichkeiten:

    1. Providerwechsel: Mittels eines Providerwechselpassworts (AuthInfo) veranlasst er den Umzug der Domain zu einem Provider seiner Wahl.
    2. Löschauftrag: Mit der Löschung der Domain verliert er die Inhaberposition und die Domain wird zur Neuregistrierung für Dritte freigegeben.
    3. Verwaltung durch DENIC: Der Domaininhaber kann sich auch für die kostenpflichtige Verwaltung durch unseren Service DENICdirect entscheiden.

Wichtiger Hinweis

Damit das TRANSIT-Verfahren greifen kann, ist es notwendig, dass die bei DENIC hinterlegten Inhaberdaten stets aktuell sind, da der TRANSIT-Brief an die dort eingetragene Adresse versendet wird. Bei Nicht-Zustellbarkeit wird das Verfahren ausgesetzt. In diesem Fall erhält der Domaininhaber eine fristlose Kündigung des Domainvertrags an seine bei DENIC hinterlegte E-Mail -Adresse und die Domain wird letztendlich gelöscht.