FAQs zu TRANSIT

Wie kann ich vermeiden, dass mir durch das TRANSIT-Verfahren Kosten entstehen?

Ihnen entstehen keine Kosten seitens DENIC, wenn Sie Innerhalb der im TRANSIT-Brief angegebenen Frist eine der folgenden Möglichkeiten nutzen:

  1. Providerwechsel – Sie möchten Ihre Domain weiterhin behalten, indem diese mittels Providerwechsel-Passwort (AuthInfo) in die Verwaltung eines von Ihnen bestimmten Providers übergeben wird.

  2. Domainlöschung – Die Inhaberschaft an der Domain wird von Ihnen durch einen Löschauftrag endgültig aufgegeben.

In unserem TRANSIT Service Center können Sie direkt einen Löschauftrag veranlassen oder ein Providerwechsel-Passwort (AuthInfo) erzeugen. Loggen Sie sich dazu mit Ihrem persönlichen TRANSIT-Passwort ein, das Sie von uns mit dem TRANSIT-Brief erhalten haben. Sie werden Schritt für Schritt durch das Verfahren geleitet.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie innerhalb der im TRANSIT-Brief gesetzten Frist nicht reagieren, d.h. wenn

  • keine vollständige Bezahlung erfolgt ist, oder
  • kein Providerwechsel durchgeführt wurde, oder
  • keine Löschung der Domain veranlasst wurde,

wird DENIC den Domainvertrag fristlos kündigen und Ihre Domain dann löschen. Grundlage hierfür ist § 7 Abs. 2 lit. k der DENIC-Domainbedingungen. Es ist daher wichtig, dass der Domaininhaber reagiert, um eine ungewollte Vertragskündigung zu vermeiden.

Wie erhalte ich eine Rechnung, wenn ich für die Verwaltung meiner Domain bei DENIC bezahlt habe?

Nach Eingang der Zahlung senden wir automatisch eine Rechnung an die für den Domaininhaber bei uns hinterlegte E-Mailadresse.

Wieso habe ich ein TRANSIT-Schreiben mit Zahlungsaufforderung von der DENIC eG erhalten, obwohl ich meine Domain bei meinem Provider gekündigt habe?

Mit Registrierung einer .de-Domain geht jeder Domaininhaber zusätzlich zum Service-Vertrag mit dem Provider auch den Domainvertrag mit der DENIC eG ein. Wird nur der Servicevertrag mit dem Provider gekündigt, bleibt der Domainvertrag mit DENIC davon unberührt und der Provider, der die Domain nun nicht länger verwaltet, gibt sie zur weiteren Klärung in den TRANSIT der DENIC.

Wenn Ihre Domain davon betroffen ist und Sie bereits ein TRANSIT-Schreiben mit Zahlungsaufforderung von DENIC erhalten haben, aber die Löschung der Domain wünschen, gibt es eine Kulanzregelung. Ihnen entstehen keine Kosten, wenn Sie nun noch die Löschung der Domain in unserem TRANSIT Service Center vornehmen. Loggen Sie sich dazu mit Ihrem persönlichen TRANSIT-Passwort ein, das Sie von uns mit dem TRANSIT-Schreiben erhalten haben. Sie werden Schritt für Schritt durch das Verfahren geleitet.

Wieso habe ich als Domaininhaber eine Zahlungsaufforderung von DENIC erhalten?

Sie erhalten eine Zahlungsaufforderung von DENIC, wenn Ihre Domain in den TRANSIT Service gelangt ist, weil sie nicht länger von einem Provider verwaltet wird. Der TRANSIT-Service sorgt dafür, dass Ihnen die Domain nicht ungewollt verloren geht, die Domain geht dabei in die direkte Verwaltung von DENICdirect über. Dieser Service ist kostenpflichtig.

DENIC hat Sie als Domaininhaber mit dem TRANSIT-Brief über den TRANSIT-Status Ihrer Domain und die sich daraus ergebenden Schritte informiert. Dieses Schreiben enthält auch die Zahlungsaufforderung für die Kosten der Verwaltung durch DENICdirect.

Wenn Sie sich gegen die Verwaltung durch DENICdirect entscheiden, dann bieten wir Ihnen folgende Kulanzregelung an: Keine Kosten seitens DENIC entstehen Ihnen, wenn Sie innerhalb der im Brief genannten Frist

  1. einen neuen Provider bestimmen, der die Domain verwalten soll, indem Sie einen Providerwechsel veranlassen oder

  2. die Löschung der Domain durch einen Löschauftrag vornehmen.

Bitte beachten Sie: Verstreicht die Frist, ohne dass ein Providerwechsel oder eine Löschung oder eine Zahlung erfolgte, wird DENIC den Domainvertrag fristlos kündigen und die Domain dann löschen. Grundlage hierfür ist § 7 Abs. 2 lit. k der DENIC-Domainbedingungen. Es ist daher wichtig, dass Sie als Domaininhaber reagieren, um eine ungewollte Vertragskündigung zu vermeiden.

Wieso habe ich eine Erinnerung zu meiner Domain im TRANSIT-Verfahren erhalten?

Sie erhalten immer dann eine Erinnerung per E-Mail, wenn auf unseren TRANSIT-Brief bis kurz vor Ablauf der Frist keine Rückmeldung erfolgt.

Wenn Ihre Domain in das TRANSIT-Verfahren gelangt, teilen wir Ihnen dies an die für den Domaininhaber in unserer Datenbank hinterlegte Postanschrift mit. Bleibt dieses Schreiben ohne Reaktion erinnern wir Sie per E-Mail an Ihre Möglichkeiten als Domaininhaber.

Was muss ich als Domaininhaber tun, wenn ich eine Erinnerung für eine Domain im TRANSIT-Verfahren erhalten habe?

Wenn Ihre Domain in das TRANSIT-Verfahren gelangt, teilen wir Ihnen dies mit. Sie als Domaininhaber können noch innerhalb der genannten Frist entscheiden, was mit der betroffenen Domain geschehen soll. Sie haben hierzu folgende Möglichkeiten:

  1. Die Domain in der kostenpflichtigen Verwaltung unseres Services DENICdirect belassen indem Sie die Domaingebühren bezahlen.

  2. Providerwechsel – Die Domain soll weiterhin behalten werden, indem diese mittels Providerwechsel-Passwort (AuthInfo) in die Verwaltung eines Providers übergeben wird.

  3. Domainlöschung – Die Inhaberschaft an der Domain wird endgültig aufgegeben.

Falls Ihnen unser postalisches TRANSIT-Brief vorliegt, können Sie immer noch in unserem TRANSIT Service Center direkt einen Löschauftrag veranlassen oder ein Providerwechsel-Passwort (AuthInfo) erzeugen. Loggen Sie sich dazu mit Ihrem persönlichen Passwort aus dem Brief ein. Sie werden Schritt für Schritt durch das Verfahren geleitet.

Liegt Ihnen der postalische TRANSIT-Brief mit dem Passwort nicht mehr vor, haben Sie die gleichen Möglichkeiten mit unseren TRANSIT-Formularen.

Weshalb ist es für mich als Domaininhaber wichtig, dass meine korrekte E-Mail-Adresse in den Inhaberdaten hinterlegt ist und wohin kann ich mich wenden, wenn ich feststelle, dass dies nicht der Fall ist?

Seit Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 erfasst DENIC aus Gründen der Datensparsamkeit keinen administrativen Ansprechpartner (Admin-C) mehr. Dadurch steht diese Kontaktinformation nicht mehr zur Verfügung.

Gemäß den DENIC-Domainrichtlinien, Ziff. VI ist die Angabe von korrekten und vollständigen Daten – inklusive einer E-Mail-Adresse – im Domainauftrag für den Domaininhaber verpflichtend.

Ist diese Verpflichtung nicht erfüllt, riskieren Sie als Domaininhaber den Verlust Ihrer Domain, da falsche oder fehlende Daten DENIC zur fristlosen Vertragskündigung berechtigen. Dies gilt auch für das TRANSIT-Verfahren, wenn keine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist, die für die Kommunikation zwischen Ihnen als Domaininhaber und DENIC zur Verfügung steht.

Für die Hinterlegung Ihrer korrekten E-Mail-Adresse wenden Sie sich bitte an Ihren bestehenden oder im Falle des TRANSIT-Prozesses an Ihren künftigen Provider oder direkt an DENIC.

Wieso habe ich eine Rechnung von DENIC erhalten?

Von DENIC erhalten Sie eine Rechnung, wenn Sie Kunde unseres Service DENICdirect sind, d.h. wenn

  1. Sie eine Domainregistrierung oder einen Providerwechselauftrag bei unserem Service DENICdirect beauftragt haben, oder
  2. Ihre Domain bereits durch DENICdirect verwaltet, oder
  3. Ihre Domain sich im TRANSIT-Verfahren befand und Sie der Zahlungsaufforderung nachgekommen sind.

Was ist TRANSIT?

Mit dem effizienten und schnellen TRANSIT-Verfahren bietet DENIC Ihnen einen Service, der dafür sorgt, dass Sie als Domaininhaber Ihre Domain nicht verlieren, wenn diese nicht länger von einem Provider verwaltet wird. Auch ohne Provider wird Ihre Domain vorerst nicht gelöscht und kann während des Verfahrens von niemand anderem registriert werden.

Für das Verfahren geht die Domain in die direkte Verwaltung von DENIC über und wird vom Service DENICdirect betreut. DENIC schreibt den Domaininhaber mit einem TRANSIT-Brief an und informiert ihn über den TRANSIT-Status seiner Domain und die sich daraus ergebenden Schritte.

Als Domaininhaber müssen Sie innerhalb einer gesetzten Frist entscheiden, was mit der betreffenden Domain geschehen soll:

  1. Sie belassen die Domain in der kostenpflichtigen Verwaltung unseres Services DENICdirect, indem Sie die Domaingebühren bezahlen.

  2. Providerwechsel – Die Domain soll weiterhin behalten werden, indem diese mittels Providerwechsel-Passwort (AuthInfo) in die Verwaltung eines Providers übergeben wird.

  3. Domainlöschung – Die Inhaberschaft an der Domain wird durch einen Löschauftrag endgültig aufgegeben.

Über unser TRANSIT Service Center kann direkt ein Löschauftrag veranlasst oder ein Providerwechsel-Passwort (AuthInfo) erzeugt werden. Ihre Zugangsdaten entnehmen Sie bitte dem TRANSIT-Brief.

Wichtiger Hinweis

Damit das TRANSIT-Verfahren greifen kann, ist es notwendig, dass die bei DENIC hinterlegten Inhaberdaten stets aktuell sind, da der TRANSIT-Brief an die dort eingetragene Adresse versendet wird. Bei Nicht-Zustellbarkeit erhält der Domaininhaber eine fristlose Kündigung des Domainvertrags an seine bei DENIC hinterlegte E-Mail-Adresse und die Domain wird letztendlich gelöscht.

Wie gelangte meine Domain in das TRANSIT-Verfahren?

Dadurch, dass der Provider Ihre Domain nicht mehr verwaltet. Dies geschieht, wenn die Vertragsbeziehung zwischen Ihnen und Ihrem Provider – entweder von Ihnen selbst oder von Ihrem Provider – beendet wurde. Mögliche Gründe sind Kündigung einer Webseite oder eines E-Mail-Services. Details sind uns allerdings nicht bekannt. Für Fragen dazu wenden Sie sich bitte an Ihren ehemaligen Provider.

Eine Domain gelangt auch dann in das TRANSIT-Verfahren, wenn für sie ein DISPUTE-Eintrag eingerichtet war und Sie nach der Löschung der Domain Domaininhaber geworden sind.

Welche Konsequenzen hat der TRANSIT für meine Domain?

Befindet sich eine Domain im TRANSIT-Verfahren, bleiben Sie weiterhin der Domaininhaber, da der parallel zum Providervertrag geschlossene Domainvertrag mit DENIC bestehen bleibt. Eine Domain im TRANSIT-Verfahren bleibt weiter auf Sie registriert und wird von unserem Service DENICdirect verwaltet. Sie müssen sich also keine Sorgen machen, dass Ihre Domain ohne gültigen Providervertrag gelöscht wird.

Die zusätzlichen Dienstleistungen, die Ihnen Ihr ehemaliger Provider zur Verfügung gestellt hat (z.B. Webspace für eine Homepage) sind aber möglicherweise nicht mehr oder nur noch für einen eingeschränkten Zeitraum verfügbar. Wenden Sie sich bei Fragen dazu sicherheitshalber an Ihren ehemaligen Provider.

Sie müssen aber dennoch tätig werden, um innerhalb der im TRANSIT-Brief genannten Frist zu einem neuen Provider zu wechseln oder die Domain zu löschen.

Die im Schreiben enthaltene Zahlungsaufforderung wird DENIC nur dann als Kulanzregelung stornieren, wenn Sie eine der beiden genannten Aktionen durchführen.

Sie können aber auch den in der Zahlungsaufforderung genannten Betrag bezahlen und Ihre Domain in der Verwaltung unseres Services DENICdirect belassen. Dafür gelten generell die Gebühren gemäß der DENIC-Preisliste.

Bitte beachten Sie: Sollten Sie innerhalb der genannten Frist nicht reagieren, wird DENIC den Domainvertrag für Ihre Domain fristlos kündigen und diese dann löschen. Es ist daher wichtig, dass Sie als Domaininhaber reagieren, um eine ungewollte Vertragskündigung zu vermeiden.

Wichtiger Hinweis

Damit das TRANSIT-Verfahren greifen kann, ist es notwendig, dass die bei DENIC hinterlegten Inhaberdaten stets aktuell sind, da der TRANSIT-Brief an die dort eingetragene Adresse versendet wird. Bei Nicht-Zustellbarkeit erhält der Domaininhaber eine fristlose Kündigung des Domainvertrags an seine bei DENIC hinterlegte E-Mail-Adresse und die Domain wird letztendlich gelöscht.

Was muss ich als Domaininhaber tun, wenn sich meine Domain im TRANSIT-Verfahren befindet?

Wenn Ihre Domain in das TRANSIT-Verfahren gelangt, teilen wir Ihnen dies an die für den Domaininhaber in unserer Datenbank hinterlegte – Postanschrift mit. Sie als Domaininhaber müssen dann innerhalb der genannten Frist entscheiden, was mit der betroffenen Domain geschehen soll. Sie haben hierzu folgende Möglichkeiten:

  1. Die Domain in der kostenpflichtigen Verwaltung unseres Services DENICdirect belassen in dem Sie die Domaingebühren bezahlen.

  2. Providerwechsel – Die Domain soll weiterhin behalten werden, indem diese mittels Providerwechsel-Passwort (AuthInfo) in die Verwaltung eines Providers übergeben wird.

  3. Domainlöschung – Die Inhaberschaft an der Domain wird endgültig aufgegeben.

In unserem TRANSIT Service Center können Sie direkt einen Löschauftrag veranlassen oder ein Providerwechsel-Passwort (AuthInfo) erzeugen. Loggen Sie sich dazu mit Ihrem persönlichen TRANSIT-Passwort ein, das Sie von uns mit dem TRANSIT-Brief erhalten haben. Sie werden Schritt für Schritt durch das Verfahren geleitet.

Welches sind die rechtlichen Hintergründe für den TRANSIT?

Wer eine Domain registrieren möchte, wendet sich dazu in der Regel an einen Provider, dem er einen entsprechenden Auftrag erteilt. Der Provider ist das Bindeglied zwischen seinem Kunden und der DENIC eG, die als zentrale Registrierungsstelle alle .de-Domains verwaltet.

Dies bedeutet für Sie, dass Sie mit der Registrierung einer Domain zwei Vertragsverhältnisse eingehen:

Zum einen den Domainvertrag, der über Ihren  Provider mit DENIC abgeschlossen wird und für den die DENIC-Domainrichtlinien und -bedingungen gelten.

Zum anderen den Providervertrag, den Sie direkt mit Ihrem Provider abschließen, und der die Domainpflege sowie die weiteren mit Ihrem Provider vereinbarten Dienstleistungen beinhaltet. Das bedeutet, es besteht bezüglich der Domain immer ein Vertragsverhältnis zwischen DENIC und Ihnen.

Solange ein Provider Ihre Domain verwaltet, ruht nach § 4 Absatz 2 der DENIC-Domainbedingungen Ihre Zahlungsverpflichtung gegenüber DENIC, denn Ihr Provider übernimmt die gesamte Abwicklung für Sie. Gibt Ihr Provider die Verwaltung Ihrer Domain auf, bleibt dennoch der Domainvertrag mit DENIC bestehen und Ihre direkte Zahlungsverpflichtung gegenüber DENIC lebt wieder auf.

Bleibt meine Domain im TRANSIT-Verfahren weiterhin erreichbar?

Ob die Erreichbarkeit bzw. Dienste wie E-Mail-Konten Ihrer Domain weiterhin gewährleistet bleiben, hängt von Ihrem Vertrag mit Ihrem ehemaligen Provider ab. DENIC verfügt über keine Informationen dazu. Wenden Sie sich daher bitte direkt an Ihren ehemaligen Provider.

Wird für Ihre Domain im TRANSIT-Verfahren eine fristlose Vertragskündigung ausgesprochen und die Domain und ihre technischen Daten werden aus den Nameservern für die Top Level Domain .de entfernt, ist die Domain nicht länger erreichbar. In diesem Fall erhält der Domaininhaber eine fristlose Kündigung des Domainvertrags an seine bei DENIC hinterlegte E-Mail-Adresse und die Domain wird letztendlich gelöscht.

Muss ich etwas für einen Providerwechsel oder eine Löschung meiner Domain aus dem TRANSIT-Verfahren bezahlen?

Innerhalb der im TRANSIT-Brief angegebenen Frist entstehen Ihnen durch DENIC keine Kosten, wenn Sie für Ihre Domain eine Löschung oder einen Providerwechsel vornehmen.

Wieviel Sie eventuell für einen Providerwechsel an Ihren neuen Provider zahlen müssen, erfragen Sie bitte bei diesem.

Was passiert, wenn sich meine Domain im TRANSIT-Verfahren befindet und ich nicht innerhalb der angegebenen Frist reagiere?

Wenn Sie innerhalb der im TRANSIT-Brief gesetzten Frist nicht reagieren, d.h. wenn

  • keine vollständige Bezahlung erfolgt ist, oder

  • kein Providerwechsel durchgeführt wurde, oder

  • keine Löschung der Domain veranlasst wurde,

wird DENIC den Domainvertrag fristlos kündigen und die betroffene Domain dann löschen. Grundlage hierfür ist § 7 Abs. 2 lit. k der DENIC-Domainbedingungen. Es ist daher wichtig, dass der Domaininhaber reagiert, um eine ungewollte Vertragskündigung zu vermeiden.

Warum muss ich die von DENIC vorgegebenen Formulare benutzen?

DENIC stellt für viele Anliegen Formulare bereit. Sie dienen der Arbeitserleichterung für beide Seiten: Sie brauchen die Formulare lediglich auszudrucken und auszufüllen. DENIC bekommt so auf jeden Fall die erforderlichen Erklärungen. So werden Rückfragen unnötig und Zeitverzögerungen vermieden.

Das von Ihnen oder Ihrem gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Formular benötigt DENIC, damit später keine Missverständnisse auftreten.

Wie ist die DENIC eG erreichbar?

DENIC eG
Theodor-Stern-Kai 1
60596 Frankfurt am Main

E-Mail: info[at]denic[dot]de

Telefon
National: (069) 27 235 0
International: +49 69 27 235 0

Fax
National: (069) 27 235 235
International: +49 69 27 235 235

Unsere Hotline ist
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr und
Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr erreichbar:

Telefon
National: (069) 27 235 270
International: +49 69 27 235 270

Fax
National: (069) 27 235 238
International: +49 69 27 235 238

E-Mail: info[at]denic[dot]de

Warum wird meine E-Mail von DENIC nicht angenommen?

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus Sicherheitsgründen in den folgenden Fällen keine E-Mail annehmen:

  • Die E-Mail enthält eine ungültige Empfänger-Adresse. Prüfen Sie die Empfänger-Adresse auf mögliche Tippfehler. Gültige E-Mail-Adressen der DENIC eG finden Sie auf unserer Kontaktseite.
  • Die E-Mail hat die zulässige Größenbeschränkung überschritten. Prüfen Sie, ob Ihre E-Mail große Dateianhänge enthält bzw. ob sich die Dateianhänge komprimieren oder auf mehrere E-Mails aufteilen lassen.
  • Die E-Mail wird als Spam erkannt. Prüfen Sie den Inhalt Ihrer E-Mail. Benachrichtigen Sie Ihren System-Administrator.
  • Die E-Mail enthält einen Virus. Prüfen Sie den Inhalt Ihrer E-Mail. Benachrichtigen Sie Ihren System-Administrator.

Lehnt der DENIC-Mailserver eine E-Mail aus einem der genannten Gründe ab, so teilt er dies dem Mailserver des Absenders mit. Ob Sie als Absender eine Zustellungsfehlerbenachrichtigung an Ihr Eingangs-Postfach erhalten, hängt von der Konfiguration Ihres Mailservers ab. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an Ihren System-Administrator.

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