Befindet sich eine Domain im TRANSIT-Verfahren, bleiben Sie weiterhin der Domaininhaber, da der parallel zum Providervertrag geschlossene Domainvertrag mit DENIC bestehen bleibt. Eine Domain im TRANSIT-Verfahren bleibt weiter auf Sie registriert und wird von unserem Service DENICdirect verwaltet. Sie müssen sich also keine Sorgen machen, dass Ihre Domain ohne gültigen Providervertrag gelöscht wird.
Die zusätzlichen Dienstleistungen, die Ihnen Ihr ehemaliger Provider zur Verfügung gestellt hat (z.B. Webspace für eine Homepage) sind aber möglicherweise nicht mehr oder nur noch für einen eingeschränkten Zeitraum verfügbar. Wenden Sie sich bei Fragen dazu sicherheitshalber an Ihren ehemaligen Provider.
Sie müssen aber dennoch tätig werden, um innerhalb der im TRANSIT-Brief genannten Frist zu einem neuen Provider zu wechseln oder die Domain zu löschen.
Die im Schreiben enthaltene Zahlungsaufforderung wird DENIC nur dann als Kulanzregelung stornieren, wenn Sie eine der beiden genannten Aktionen durchführen.
Sie können aber auch den in der Zahlungsaufforderung genannten Betrag bezahlen und Ihre Domain in der Verwaltung unseres Services DENICdirect belassen. Dafür gelten generell die Gebühren gemäß der DENIC-Preisliste.
Bitte beachten Sie: Sollten Sie innerhalb der genannten Frist nicht reagieren, wird DENIC den Domainvertrag für Ihre Domain fristlos kündigen und diese dann löschen. Es ist daher wichtig, dass Sie als Domaininhaber reagieren, um eine ungewollte Vertragskündigung zu vermeiden.
Wichtiger Hinweis
Damit das TRANSIT-Verfahren greifen kann, ist es notwendig, dass die bei DENIC hinterlegten Inhaberdaten stets aktuell sind, da der TRANSIT-Brief an die dort eingetragene Adresse versendet wird. Bei Nicht-Zustellbarkeit erhält der Domaininhaber eine fristlose Kündigung des Domainvertrags an seine bei DENIC hinterlegte E-Mail-Adresse und die Domain wird letztendlich gelöscht.