Zustellungsbevollmächtigter
Für den Fall, dass Ihnen ein absolutes Recht zukommt (beispielsweise ein Namens- oder Kennzeichenrecht), das nach Ihrer Auffassung durch eine Domain verletzt wird, deren Inhaber seinen Sitz im Ausland hat, stellt DENIC ein Formular zum Download bereit, um sich einen in Deutschland ansässigen Zustellungsbevollmächtigten benennen zu lassen, damit formelle Zustellungen an den im Ausland ansässigen Inhaber der Domain veranlasst werden können.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sofern Ihnen ein absolutes Recht zukommt, das nach Ihrer Auffassung durch eine Domain verletzt wird, bei Vorliegen aller Voraussetzungen die Einrichtung eines DISPUTE-Eintrages zu beantragen.
Informationen zum DISPUTE-Verfahren finden Sie hier.