DENIC-Mitglied werden
DENIC ist in der Rechtsform einer Genossenschaft organisiert. Grundlage der gesamten Zusammenarbeit mit den Mitgliedern ist das DENIC-Statut. Es gibt die Struktur vor und regelt die Rechte und Pflichten der Genossenschaftsmitglieder.
Die Tätigkeitsberichte der letzten Jahre bieten Ihnen Einblick in die Aktivitäten und die Entwicklung der Genossenschaft.
Informationen rund um die DENIC-Mitgliedschaft
Wer kann Mitglied werden?
Mitglied der DENIC eG kann jede natürliche oder juristische Person werden,
- die .de-Domains verwaltet,
- die nicht mit mehr als zwei Mitgliedern, außer einem Organmitglied
(d. h. Vorstand oder Aufsichtsrat), wirtschaftlich verbunden ist und - über deren dauerhafte finanzielle Stabilität keine ernsten Zweifel bestehen.
Welche Rechte habe ich als DENIC-Mitglied?
Als Mitglied haben Sie grundsätzlich das Recht die Genossenschaft mitzugestalten und deren Leistungen in Anspruch zu nehmen. Konkret bedeutet dies:
- direkt auf das elektronische Registrierungs-System zuzugreifen,
- in den Gremien der Genossenschaft mitzuarbeiten und
- sich an Diskussionen zu Fragen wie der Registrierungspolitik oder der technischen Abläufe zu beteiligen.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Haben Sie sich mit dem Statut der DENIC eG und den damit verbundenen Rechten und Pflichten vertraut gemacht und interessieren sich für eine Mitgliedschaft, dann finden Sie hier die erforderlichen Schritte:
1 Vertraulichkeitserklärung
Senden Sie uns die Vertraulichkeitserklärung mit den notwendigen Unterlagen (Kopie HR-Auszug, Gewerberegisterauszug oder Personalausweis) per E-Mail an dbs@denic.de.
Wir senden Ihnen dann die Zugangsdaten zu dem geschützten Bereich, wo Sie weitere Informationen rund um den Beitritt finden.
2 Beitrittserklärung im Original
(inkl. aller darin aufgeführter Anlagen)
Die Beitrittserklärung erhalten Sie von uns auf Anfrage per E-Mail an DENIC Business Services mit dem Betreff "Beitrittserklärung". Bitte legen Sie der Beitrittserklärung die folgenden Unterlagen bei:
3 Handelsregisterauszug/Gewerberegisterauszug/
Melderegisterauszug sowie
4 Gesellschaftsvertrag/Satzung
Der Gesellschaftsvertrag ist erforderlich, um zu prüfen, ob Sie Domainverwaltung betreiben, und ob Sie mit anderen DENIC-Mitgliedern verbunden sind. Für natürliche Personen und Einzelunternehmen entfällt dieser Punkt.
Welche Kosten sind mit dem Beitritt verbunden?
Entscheiden Sie sich für eine DENIC-Mitgliedschaft, sind zu Beginn folgende Zahlungen zu leisten:
Zahlungszweck | Betrag inländische Antragssteller | Betrag ausländische Antragssteller |
---|---|---|
Bearbeitungsgebühr | EUR 595,00 inkl. MwSt. | EUR 500,00 |
Eintrittsgeld | EUR 1.000,00* | EUR 1.000,00 |
Gesamt vorab | EUR 1.595 inkl. MwSt. | EUR 1.500,00 |
Je Geschäftsanteil | EUR 1.500,00* | EUR 1.500,00 |
(maximal 3 Geschäftsanteile sind möglich) | ||
*Auf das Eintrittgeld und die Geschäftsanteil wird keine Mehrwertsteuer erhoben. |
Sind alle Original-Unterlagen und Zahlungen bei uns eingegangen, bearbeiten wir Ihren Antrag. Hierbei prüfen wir:
- ob die Unterlagen vollständig sind,
- ob Sie mit einem Mitglied verbunden sind und
- ob Sie bereits im Internetgeschäft tätig sind bzw. bereits .de-Domains verwalten.
Haben Sie als Antragsteller alle Anforderungen erfüllt, entscheidet der Vorstand über Ihre Aufnahme.
Nach der Aufnahme in die Genossenschaft muss mindestens ein Geschäftsanteil in Höhe von 1.500 EUR erworben werden.
Welche Vorteile hat die DENIC-Mitgliedschaft?
Als Mitglied der DENIC eG
- haben Sie direkten Zugang zum Registrierungs-System,
- sind Sie über die DENIC-internen Mailinglisten immer aktuell informiert,
- haben Sie die Möglichkeit, sich durch das genossenschaftliche Modell selbst mit einzubringen,
- können Sie im Rahmen der Selbstregulierung Mitverantwortung übernehmen für die globale Internet Community, ein besonderer Fokus liegt dabei auf der deutschen Community.
Kann ich als DENIC-Mitglied sofort Domains selbst registrieren?
Als neu aufgenommenes Mitglied können Sie noch nicht sofort Domains registrieren, denn die Inanspruchnahme von Leistungen der Genossenschaft, insbesondere der Zugang zum elektronischen Registrierungs-System, setzt noch voraus,
- dass Sie den Vertrag über die Inanspruchnahme der genossenschaftlichen Leistungen unterzeichnen, und
- dass Sie erfolgreich an der von DENIC durchgeführten Mitgliederschulung teilnehmen.
Was ist die DENIC-Mitgliederschulung?
Wir bieten regelmäßig Mitgliederschulungen an. In einer zweitägigen Schulung vermitteln und vertiefen wir die Abläufe und die Details des DENIC Registrierungs-Systems. Als Mitglied erhalten Sie Zugang zu den Schulungsunterlagen sowie zum Anmeldeformular im Mitgliederbereich. Für zwei Ihrer Mitarbeiter sind Schulungsplätze durch die Bearbeitungsgebühr abgedeckt. Die Schulungen finden mindestens einmal im Monat statt und enden mit einem schriftlichen Abschlusstest (Acceptance-Test).
Sobald Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter die Schulung erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten Sie den von uns gegengezeichneten Vertrag über die Inanspruchnahme der genossenschaftlichen Leistungen sowie den Zugang zu unserem Registrierungs-System.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Schulung und ein erfolgreich absolvierter Test innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme erfolgt sein muss, da sonst die Frist für den Vertrag über die Inanspruchnahme der genossenschaftlichen Leistungen überschritten wird. Dies hätte zur Folge, dass Sie zum Ende des Geschäftsjahres ausgeschlossen würden.