Pressemitteilung | 18.06.2002

Keine Karteileichen durch DENIC-Datenbank

Wenn die Inhaberdaten einer Domain nicht mehr aktuell sind, so liegt das nicht an technischen Unzulänglichkeiten der DENIC-Datenbank, sondern an den Domaininhabern, die Adressänderungen nicht weitergegeben haben. Anderslautende Behauptungen in einer Computerzeitung entsprechen nicht den Tatsachen.

Die Verpflichtung, die Domaindaten auf dem aktuellen Stand zu halten, liegt beim Domaininhaber. Dies ist in den Registrierungsbedingungen auch klar formuliert. Wenn dieser jedoch seinen Pflichten nicht nachkommt und seinen Provider nicht informiert, kann dieser auch nicht für eine Aktualisierung der Angaben in der DENIC-Datenbank sorgen, die selbstverständlich ausreichend dimensioniert ist, alle Updates innerhalb kürzester Zeit durchzuführen. Auch die DENIC-Mitglieder sind verpflichtet, Änderungen an den Domaindaten, von denen sie Kenntnis erhalten, umgehend an die DENIC weiterzuleiten.

Domains, deren Inhaber insolvent ist und für die der Provider daher keine Zahlungen des Kunden mehr erhält, gehen als so genannte TRANSIT-Domains zur weiteren Bearbeitung an die DENIC. Sie werden wieder für eine Neuregistrierung frei, wenn es der DENIC trotz mehrmaliger Versuche nicht gelingt, den Domaininhaber oder seinen Vertreter zu erreichen. Nach den Registrierungsbedingungen ist die DENIC darüber hinaus nicht nur berechtigt, Domains zu löschen, wenn die Identität des Kunden aus den Registrierungsangaben nicht festgestellt werden kann oder die Domaindaten falsch sind, sondern tut dies dann auch.