Die Registrierung oder die Nutzung einer Domain kann die Rechte Dritter verletzen. Nach den DENIC-Domainrichtlinien und den DENIC-Domainbedingungen sind Sie deshalb dazu verpflichtet, vor der Registrierung einer Domain zu prüfen, ob mit dieser Domain derartige Rechtsverletzungen einhergehen. Unabhängig davon liegt es aber auch in Ihrem eigenen Interesse, eine solche Prüfung vorzunehmen; denn stellt sich am Ende heraus, dass Ihre Domain Rechte Dritter verletzt, bekommen Sie im Zweifel Probleme mit den Rechteinhabern und verlieren die Domain.
Um entgegenstehende Rechte Dritter zu ermitteln, lässt sich beispielsweise und zumindest Folgendes tun:
Zum ersten sollten Sie feststellen, ob mit Ihrer Domain identische oder ihr ähnliche Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen oder angemeldet sind. Das lässt sich bei den Patent-Informationszentren des Amtes, über einen kommerziellen Markenrecherchedienst oder mit Hilfe von Patent- bzw. Rechtsanwälten herausfinden.
Zum zweiten sollten Sie überprüfen, ob mit Ihrer Domain identische oder ihr ähnliche Firmen im Handelsregister eingetragen sind. Zum Teil werden entsprechende Recherchen bereits online angeboten; ansonsten geben beispielsweise auch Industrie- und Handelskammern oder wiederum Rechtsanwälte Hilfestellung.
Zum dritten empfiehlt es sich, sämtliche weiteren Recherchemöglichkeiten zu nutzen, wie etwa Suchmaschinen im Internet, Gewerberegister oder auch die Gelben Seiten.
Soweit Sie herausfinden, dass ein anderer ebenfalls ein Recht an der Domain haben könnte, müssen Sie des weiteren tun, was auch ein Gericht im Streitfall täte, nämlich abwägen, ob Ihnen oder dem anderen das bessere Recht zukommt. Diese Abwägung ist sehr schwierig, wie schon die teilweise einander widersprechenden Gerichtsurteile zu Domainstreitigkeiten zeigen. Ganz allgemein lässt sich dazu nicht mehr sagen als dies: Zum einen kommt in aller Regel der Priorität eine wichtige Rolle zu, also der Frage, wer eine bestimmte Bezeichnung bereits länger im Gebrauch hat, und zum anderen ist oft die Bekanntheit der Bezeichnungen bzw. ihrer Nutzer von Bedeutung.
Im Zweifel sollten Sie, vor allem wenn Sie von sich aus bereits Bedenken haben, nicht darauf verzichten, sich fachlich (z.B. durch einen Rechtsanwalt oder auch, soweit das Markenrecht betroffen ist, durch einen Patentanwalt) beraten zu lassen. Das ist im Zweifel stets billiger, als hinterher von einem übersehenen Rechteinhaber in Anspruch genommen zu werden. Es kann auch hilfreich sein, selbst (etwa im Internet) nach näheren Informationen, wie zum Beispiel Gerichtsurteilen, zu recherchieren.