Weihnachtsfeiertage - Supportzeiten

Die Geschäftsstelle der DENIC eG ist an Weihnachten, den 24. bis 26. Dezember 2024, geschlossen.
Ab Freitag, den 27. Dezember 2024, stehen wir Ihnen wieder wie gewohnt zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen frohe und erholsame Festtage!

Zur Kenntnis genommen

Was ist eine Domain?

Domains sind eine Adressierungsmethode, um Computer im Internet (auch Hosts genannt) zu identifizieren und zu lokalisieren. Sie sind nützliche Gedächtnishilfen für die menschlichen Nutzer des Internets. Computer untereinander erkennen sich über sogenannte IP-Adressen, d.h. Ziffernfolgen wie z.B. 192.0.2.42 für IPv4 oder 2001:DB8::1234:DE:1C für IPv6, die jeden Rechner eindeutig identifizieren. Wenn ein Rechner über das Internet mit einem anderen Rechner kommunizieren will, sendet er "Internet-Pakete" an diesen, die als "Anschrift" diese IP-Adresse haben.

Menschen können sich Begriffe und Bezeichnungen aber meist leichter merken als Zahlenkolonnen. Daher wurde das Domain Name System (DNS) entwickelt, das es erlaubt, (innerhalb gewisser Regeln) frei wählbare Wörter, Namen und Begriffe statt Ziffern zu verwenden. Die Hosts können damit vom Internetnutzer sowohl über die IP-Adresse als auch über die Eingabe der Domain erreicht werden. Daneben lassen sich über das DNS weitere Dienste und Informationen abrufen.

Wenn eine Domain im Internet aufgerufen wird, übernehmen spezielle Rechner, so genannte Nameserver, die Aufgabe, eine "Übersetzung" in die IP-Adresse vorzunehmen. Wegen der Eindeutigkeit darf jede Domain, wie auch eine IP-Adresse, weltweit jeweils nur einmal registriert werden.

Das DNS selbst ist hierarchisch gegliedert: Als oberste Stufe wurden bestimmte Top Level Domains (TLDs) wie .de oder .com festgelegt. Unterhalb dieser TLDs können nun Second Level Domains, oder auch kurz nur Domains genannt, registriert werden. Die Domains unterhalb der Top Level Domain .de werden von DENIC verwaltet.

An wen wende ich mich generell, wenn ich ein Anliegen oder eine Frage zu meiner Domain habe?

Die Antwort auf diese Frage hängt davon ab, ob Ihre Domain durch ein DENIC-Mitglied oder durch DENICdirect verwaltet wird.

Im ersten Falle ist für sämtliche Anliegen und Fragen, die Sie zu Ihrer Domain haben, ausschließlich Ihr Provider zuständig. Wenden Sie sich trotzdem direkt an DENIC, leiten wir Ihr Anliegen lediglich an das zuständige Mitglied weiter, so dass Sie keinen Zeitgewinn erzielen. Falls Ihr Provider allerdings nicht mehr erreichbar ist oder Sie dort nicht weiterkommen, gibt Ihnen DENIC vorläufige Hilfestellung, bis Sie einen neuen Provider gefunden haben.

Erfolgt die Verwaltung Ihrer Domain hingegen durch DENICdirect, können Sie sich mit etwaigen Anliegen unmittelbar an DENIC wenden. Als DENICdirect-Kunde verkürzen Sie die Bearbeitungszeit erheblich und vermeiden Nachfragen, wenn Sie die Formulare benutzen, die DENIC für viele Vorgänge anbietet.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine .de-Domain registrieren zu können?

Da es sich bei der Registrierung einer .de-Domain um den Abschluss eines Vertrags handelt, müssen Sie all jene Voraussetzungen erfüllen, von denen auch der wirksame Abschluss anderer Verträge abhängt.

Das bedeutet zum ersten, dass Sie rechtsfähig sind, also Träger von Rechten und Pflichten sein können, wie es jede natürliche oder juristische Person ohne weiteres ist. Zum zweiten müssen Sie geschäftsfähig oder wirksam vertreten sein.

Wie und wo kann ich die Registrierung meiner Domain in Auftrag geben?

Die Registrierung einer .de-Domain kann über jeden Provider vorgenommen werden, der entweder selbst Mitglied der DENIC eG ist oder mit einem der Mitglieder zusammenarbeitet. Üblicherweise wird Ihnen die Registrierung bei der Planung Ihres Internetauftritts mit angeboten oder ist in einem Paketangebot für den Internetzugang bereits enthalten.

Wenn Sie sich für einen bestimmten Provider entschieden haben, können Sie Ihren Auftrag direkt bei diesem einreichen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen in diesem Fall keine Preise für .de-Domains nennen können, da diese der Kalkulation jedes einzelnen Anbieters unterliegen.

Falls Sie die Domainregistrierung nicht über einen Provider vornehmen lassen wollen, können Sie alternativ unseren Service DENICdirect in Anspruch nehmen. Wir stellen Ihnen dann unsere Leistungen gemäß der aktuellen DENIC-Preisliste in Rechnung. Bedenken Sie bitte bei Ihrer Entscheidung, dass Sie von uns keine weiteren Internetdienstleistungen wie Webspace oder die Einrichtung von E-Mail-Accounts erhalten können. Diese Dienste müssen Sie dann selbst organisieren oder bei einem Provider einkaufen. Die meisten Domaininhaber ziehen daher die Registrierung über einen Provider vor.

Unabhängig davon, auf welchem Weg Sie eine Domainregistrierung veranlassen, entsteht immer ein Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Domaininhaber und DENIC als Registrierungsstelle. Damit dieser Vertrag zustande kommt, müssen die in den DENIC-Domainrichtlinien genannten Bedingungen erfüllt sein. Die Vertragsbedingungen sind in den DENIC-Domainbedingungen zusammengefasst.

Wie erhalte ich Informationen über freie oder bereits registrierte Domains?

Über unsere Online-Domainabfrage bieten wir Ihnen die Möglichkeit zu prüfen, ob eine Domain bereits registriert ist oder noch zur Registrierung zur Verfügung steht.

Kann ich bei DENIC auch Domains registrieren, die nicht auf .de enden?

Nein, denn DENIC ist nur für .de-Domains zuständig. Wenn Sie eine Domain unterhalb einer generischen Top Level Domain (wie z. B. .com, .net, .org, .info, usw.) registrieren wollen, so können Sie dies über einen der bei ICANN akkreditierten Registrare tun.

Falls Sie eine Domain unterhalb einer anderen ccTLD (country code Top Level Domain) als .de registrieren lassen wollen, fragen Sie bitte Ihren Provider, ob er auch solche Domains anbietet oder wenden Sie sich an die entsprechende Registrierungsstelle.

Besteht stets ein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Domaininhaber und DENIC?

Mit der Domainregistrierung kommt der Domainvertrag unmittelbar zwischen DENIC und dem Domaininhaber zustande, auch wenn die Registrierung über einen Provider erfolgt. Das muss so sein, weil allein DENIC als Registrierungsstelle die Leistung "Domain" erbringen kann und auch tatsächlich erbringt. Der Inhalt des Domainvertrags ergibt sich im übrigen aus den DENIC-Domainbedingungen und den DENIC-Domainrichtlinien.

Können auch nicht in Deutschland ansässige Personen oder Institutionen eine .de-Domain registrieren?

Personen oder (rechtsfähige) Institutionen, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, können .de-Domains registrieren.

Weitere Informationen finden Sie in den DENIC-Domainbedingungen, §3, Absatz 4.

Welche Kosten sind mit einer .de-Domain verbunden?

Sie haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten, die Registrierung einer .de-Domain in Auftrag zu geben:

  • Zum einen können Sie Ihre Domain über einen Provider, der Mitglied der DENIC eG ist oder mit einem Mitglied zusammenarbeitet, registrieren lassen. Jeder Provider kalkuliert seine Preise auf eigener Basis und wird in der Regel diverse Pakete mit unterschiedlichem Leistungsumfang im Angebot haben. Deshalb können wir Ihnen hier keine Auskünfte geben, welche Kosten im Einzelfall auf Sie zukommen. Weitere Informationen erhalten Sie direkt von den jeweiligen Anbietern.
  • Zum anderen können Sie unseren Service DENICdirect benutzen. Angaben zu den dabei entstehenden Kosten finden Sie in unserer Preisliste. Als Not-for-Profit-Organisation sind wir gehalten, diesen Service kostendeckend anzubieten. Die Preise bei DENICdirect sind daher in der Regel höher als bei einem Provider, bei dem Sie die Domainregistrierung in standardisierten, auf den Kunden zugeschnittenen Paketangeboten oft sehr viel günstiger bekommen können.

Wie muss der Name einer .de-Domain aufgebaut sein? Welche Zeichenfolgen werden nicht registriert?

Eine gültige Domain darf nur aus Zahlen, den Buchstaben A-Z, dem Zeichen "-" (Bindestrich) und den weiteren Buchstaben bestehen, die in der Anlage zu den Domainrichtlinien aufgeführt sind. Bindestriche sind nicht erlaubt an der ersten und letzten Stelle, sowie gleichzeitig an der dritten und vierten Stelle (z. B. xn--.de). Zwischen Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Die Mindestlänge einer .de-Domain beträgt ein Zeichen, die Höchstlänge 63 Zeichen (vergleiche RFC1035). Sofern die Domain Buchstaben aus der Anlage der Domainrichtlinien enthält, ist für die Höchstlänge die gemäß dem RFC3490 in der sogenannten ACE-Form kodierte Fassung der Domain maßgebend.

Beachten Sie bitte auch die Hinweise in den DENIC-Domainrichtlinien.

Warum werden keine Domains registriert, die an der 3. und der 4. Stelle einen Bindestrich enthalten?

Domains, die eine Zeichenfolge enthalten, die zur Kennzeichnung einer Internationalisierten Domain (IDN) dient, können unter .de nicht registriert werden. Betroffen sind alle Domains, bei denen sowohl an der dritten als auch an der vierten Stelle ein Bindestrich steht, wie etwa xn--beispiel.de.

Wie lange dauert die Bearbeitung einer Domainregistrierung?

Die Auftragsabwicklung von Domainaufträgen ist nur über Mitglieder der DENIC eG möglich. Ihnen stehen zur Übermittlung der Aufträge zwei Schnittstellen zur Verfügung. Wird ein Auftrag über die Mail-Registrierungsschnittstelle an DENIC geschickt, wird dem Mitglied zunächst der Empfang des Auftrags bestätigt. Der Auftrag wird dann umgehend bearbeitet und das Mitglied erhält eine Bestätigung der Auftragsbearbeitung bzw. eine Fehlermeldung. Die derzeitigen Bearbeitungszeiten über die Mailschnittstelle liegen außerhalb von Wartungszeiten in der Regel bei unter fünf Minuten. Alternativ kann ein DENIC-Mitglied die Echtzeitregistrierungsschnittstelle nutzen. In diesem Fall erfolgt direkt nach Übermittlung des Auftrags eine Bestätigung der Auftragsbearbeitung bzw. eine Fehlermeldung.

Beachten Sie aber bitte auch, dass Ihr Provider für die Abwicklung Ihres Auftrages einige Zeit benötigt. Sollte sich die Bearbeitung Ihres Auftrags verzögern, wenden Sie sich daher bitte zunächst an Ihren Provider, um sicherzustellen, dass er tatsächlich bereits in Ihrem Auftrag tätig geworden ist und um eine detaillierte Auskunft über den Stand Ihres Auftrags zu erhalten.

Mein Provider hat mir die Registrierung meiner Domain bestätigt. Ab wann sind die damit verknüpften Dienste im Internet verfügbar?

Für die Erreichbarkeit einer Domain gibt es mehrere Voraussetzungen. In der Regel wird Ihr Provider die Domain vor der Registrierung in seinen Nameserver eintragen und mit den vorgesehenen Diensten versorgen. Dann erfolgt ein Registrierungsauftrag an DENIC. Eine Bestätigung der Registrierung von Seiten DENIC's bedeutet zwar, dass die Domaindaten in unsere Datenbank aufgenommen wurden, das heißt aber nicht, dass die Domain sofort weltweit zur Verfügung steht. So kann es sein, dass Sie die Domain über die Nameserver ihres Providers schon erreichen können. Andere Internetteilnehmer fragen aber ggf. andere Nameserver ab, die die Informationen über die neue Domain erst dann erhalten können, wenn sie in die .de-Zone aufgenommen wurde.

Die .de-Zone wird in der Regel kontinuierlich generiert. Informationen zu den genauen Reloadzeiten finden Sie in der FAQ "Wie oft werden die .de-Nameserver aktualisiert?"

Wenn Ihre Domain auch nach dieser Zeitspanne für einige Internetteilnehmer nicht erreichbar sein sollte, kann das evtl. daran liegen, dass ein Nameserver in seinem Cache die Information gespeichert hat, dass es diese Domain nicht gibt und gar nicht bei einem anderen Nameserver nach eventuellen Neuerungen nachfragt. Wenden Sie sich in solch einem Fall bitte an Ihren Provider.

Können unterhalb meiner Domain weitere Subdomains eingerichtet werden?

Eine weitere, eigene Unterteilung einer Domain in Subdomains ist möglich (eine Subdomain von beispieldomain.de ist zum Beispiel info.beispieldomain.de).

Diese Subdomains werden jedoch nicht von uns registriert, sondern müssen von Ihnen oder Ihrem Provider eingerichtet werden. Wenn Sie also die Webadresse http://www.subdomain.de-beispieldomain.de verwenden möchten, dann registrieren wir für Sie die Domain de-beispieldomain.de. Wegen der Einrichtung der Subdomain subdomain.de-beispieldomain.de wenden Sie sich dann an Ihren Provider.

Wer achtet darauf, dass die von mir beantragte Domain nicht mit Rechten Dritter kollidiert?

Das müssen Sie tun; denn nach den DENIC-Domainbedingungen versichern Sie mit dem Domainauftrag, dass die Registrierung der von Ihnen gewünschten Domain für Sie und deren Nutzung durch Sie Rechte Dritter nicht verletzt. Zugleich übernehmen Sie das Haftungsrisiko für die Richtigkeit dieser Versicherung. Das bedeutet: sofern doch eine Rechtsverletzung vorliegen sollte, sind Sie dafür rechtlich verantwortlich. Die darin liegende Risikoverteilung spiegelt den Umstand wider, dass Sie sich Ihre Domain selbst aussuchen und Sie auch von ihrer Nutzung profitieren werden.

Darüber hinaus brauchen Sie nur die eine von Ihnen gewünschte Domain auf etwa entgegenstehende Rechte Dritter zu überprüfen, wohingegen DENIC, wollte sie eine derartige Prüfung selbst vornehmen, jeden Monat rund 100.000 neue Domains zu untersuchen hätte. Abgesehen davon, dass DENIC das gar nicht könnte, hätte schon der bloße Versuch zur Folge, dass die Registrierung von .de-Domains ein Vielfaches der heutigen Preise kosten müsste, um den personellen Aufwand abzudecken, und dass der Registrierungsvorgang erheblich länger dauern würde. Das jedoch läge nicht in Ihrem Interesse als (künftiger) Domaininhaber.

Wie prüfe ich, ob die von mir gewünschte Domain Rechte Dritter verletzt?

Die Registrierung oder die Nutzung einer Domain kann die Rechte Dritter verletzen. Nach den DENIC-Domainrichtlinien und den DENIC-Domainbedingungen sind Sie deshalb dazu verpflichtet, vor der Registrierung einer Domain zu prüfen, ob mit dieser Domain derartige Rechtsverletzungen einhergehen. Unabhängig davon liegt es aber auch in Ihrem eigenen Interesse, eine solche Prüfung vorzunehmen; denn stellt sich am Ende heraus, dass Ihre Domain Rechte Dritter verletzt, bekommen Sie im Zweifel Probleme mit den Rechteinhabern und verlieren die Domain.

Um entgegenstehende Rechte Dritter zu ermitteln, lässt sich beispielsweise und zumindest Folgendes tun:

Zum ersten sollten Sie feststellen, ob mit Ihrer Domain identische oder ihr ähnliche Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen oder angemeldet sind. Das lässt sich bei den Patent-Informationszentren des Amtes, über einen kommerziellen Markenrecherchedienst oder mit Hilfe von Patent- bzw. Rechtsanwälten herausfinden.

Zum zweiten sollten Sie überprüfen, ob mit Ihrer Domain identische oder ihr ähnliche Firmen im Handelsregister eingetragen sind. Zum Teil werden entsprechende Recherchen bereits online angeboten; ansonsten geben beispielsweise auch Industrie- und Handelskammern oder wiederum Rechtsanwälte Hilfestellung.

Zum dritten empfiehlt es sich, sämtliche weiteren Recherchemöglichkeiten zu nutzen, wie etwa Suchmaschinen im Internet, Gewerberegister oder auch die Gelben Seiten.

Soweit Sie herausfinden, dass ein anderer ebenfalls ein Recht an der Domain haben könnte, müssen Sie des weiteren tun, was auch ein Gericht im Streitfall täte, nämlich abwägen, ob Ihnen oder dem anderen das bessere Recht zukommt. Diese Abwägung ist sehr schwierig, wie schon die teilweise einander widersprechenden Gerichtsurteile zu Domainstreitigkeiten zeigen. Ganz allgemein lässt sich dazu nicht mehr sagen als dies: Zum einen kommt in aller Regel der Priorität eine wichtige Rolle zu, also der Frage, wer eine bestimmte Bezeichnung bereits länger im Gebrauch hat, und zum anderen ist oft die Bekanntheit der Bezeichnungen bzw. ihrer Nutzer von Bedeutung.

Im Zweifel sollten Sie, vor allem wenn Sie von sich aus bereits Bedenken haben, nicht darauf verzichten, sich fachlich (z.B. durch einen Rechtsanwalt oder auch, soweit das Markenrecht betroffen ist, durch einen Patentanwalt) beraten zu lassen. Das ist im Zweifel stets billiger, als hinterher von einem übersehenen Rechteinhaber in Anspruch genommen zu werden. Es kann auch hilfreich sein, selbst (etwa im Internet) nach näheren Informationen, wie zum Beispiel Gerichtsurteilen, zu recherchieren.

Welche Konsequenzen hat es, wenn ich im Domainauftrag falsche Angaben mache?

Sie sind verpflichtet, im Domainauftrag korrekte und vollständige Daten für den Domaininhaber, inklusive einer E-Mail-Adresse, anzugeben.

Tun Sie das nicht, sondern nennen etwa eine unzutreffende Adresse oder einen falschen Namen, riskieren Sie den späteren Verlust der Domain. Falsche Daten nämlich berechtigen DENIC zur fristlosen Vertragskündigung, und von diesem Recht machen wir auch Gebrauch.

Was versteht man unter der Konnektierung einer Domain? Auf welche Arten kann eine .de-Domain konnektiert werden?

Unter der Konnektierung einer Domain versteht man die Bereitstellung von Diensten, die diese Domain im Internet erreichbar machen. Unterhalb der Top Level Domain .de gibt es zwei Möglichkeiten, die Erreichbarkeit einer Domain sicherzustellen:

Ein NSentry ist ein direkter Eintrag in die .de-Zone. Die betreffende Domain wird direkt über einen Address-Record (IN A bzw. IN AAAA) oder Mailexchanger (IN MX)-Eintrag mit den entsprechenden Diensten verbunden.

Alternativ kann die Konnektierung über eigene Nameserver vorgenommen werden. In diesem Fall beinhaltet die .de-Zone für die betreffende Domain fortan lediglich einen Verweis auf die zuständigen Nameserver.

Was sind NSentry-Domains bzw. Nameserver?

Es gibt zwei Möglichkeiten, die Erreichbarkeit einer Domain sicherzustellen:

Die Domain wird von unseren Nameservern an andere Nameserver "delegiert". Das bedeutet, dass in unsere Datenbanken die Adressen von mindestens zwei Nameservern eingetragen werden. Jede Anfrage, die uns bezüglich dieser Domain erreicht, wird an diese Nameserver weitergegeben. Um sicherzustellen, dass die betreffenden Nameserver erreichbar und zuständig sind, wird bei der Ersteintragung von Nameservern eine Prüfung ihrer Funktionalität vorgenommen.

Daneben gibt es auch die alternative Möglichkeit, dass auf unseren Nameservern bis zu fünf Dienste, die mit dieser Domain zusammenhängen, z. B. www.de-beispieldomain.de oder mail.de-beispieldomain.de direkt (über einen sogenannten NSentry-Eintrag) mit der IP-Adresse des Hosts oder einem Mailserver verknüpft werden, über den dieser Dienst abgewickelt wird. In diesem Fall sind keine eigenen Nameserver notwendig.

Wie muss ein korrekter Nameserver-Eintrag aussehen?

Alle Informationen dazu finden Sie auf unserer Website im Bereich Nameserver- und NSentry-Einträge.

Wie kann ich meine Nameservereinstellungen überprüfen?

Für eine Überprüfung der Nameserver stellt DENIC das Tool NAST zur Verfügung.

NAST (NAme Server Tester)  ist ein Tool zur Überprüfung von Zonen und Nameserver-Konfigurationen. Mit ihm kann festgestellt werden, ob die Nameserver für eine Domain richtig konfiguriert wurden und die Zone den Richtlinien von DENIC entspricht. Diese Prüfung kann sowohl auf bereits konnektierte Domains angewandt werden, als auch auf neue noch zu registrierende. Damit ist es möglich, bereits vor der Registrierung zu prüfen, ob ein Domainauftrag eventuell aufgrund von DNS-Problemen fehlschlagen würde.

Wie muss ein korrekter NSentry-Eintrag aussehen?

Alle Informationen dazu finden Sie auf unserer Website im Bereich Nameserver- und NSentry-Einträge.

Wie oft werden die .de-Nameserver aktualisiert?

Bevor eine neu registrierte Domain weltweit erreichbar ist, muss sie in die .de-Zone aufgenommen werden. Dies erfolgt in der Regel bei der auf die Registrierung folgenden Nameserveraktualisierung. Dasselbe gilt auch für Änderungen von Nameservereinträgen bei bereits registrierten Domains.

Die Zone wird in der Regel kontinuierlich aktualisiert und enthält dann alle Änderungen, die vor der letzten Aktualisierung durch DENIC bestätigt wurden.

Was bedeutet RRI?

RRI steht für Realtime Registry Interface und stellt eine Echtzeitschnittstelle dar, über die DENIC-Mitglieder Aufträge in Echtzeit an das Registrierungssystem der DENIC eG übermitteln.

Was kann ich tun, wenn die von mir gewünschte Domain bereits für jemand anderen registriert ist?

DENIC registriert die Domains nach dem Prioritätsprinzip: "First come, first served". Wenn also ein anderer schneller war, bleibt Ihnen zunächst lediglich die Möglichkeit, eine andere Bezeichnung für Ihre Domain zu verwenden.

Sollten Sie ein Recht an der Domain haben, lesen Sie auch unsere Informationen zum DISPUTE-Verfahren.

Warum muss ich die von DENIC vorgegebenen Formulare benutzen?

DENIC stellt für viele Anliegen Formulare bereit. Sie dienen der Arbeitserleichterung für beide Seiten: Sie brauchen die Formulare lediglich auszudrucken und auszufüllen. DENIC bekommt so auf jeden Fall die erforderlichen Erklärungen. So werden Rückfragen unnötig und Zeitverzögerungen vermieden.

Das von Ihnen oder Ihrem gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Formular benötigt DENIC, damit später keine Missverständnisse auftreten.