Weihnachtsfeiertage - Supportzeiten

Die Geschäftsstelle der DENIC eG ist an Weihnachten, den 24. bis 26. Dezember 2024, geschlossen.
Ab Freitag, den 27. Dezember 2024, stehen wir Ihnen wieder wie gewohnt zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen frohe und erholsame Festtage!

Zur Kenntnis genommen

Häufige Fragen

Alle FAQs

Wie kann ich vermeiden, dass mir durch das TRANSIT-Verfahren Kosten entstehen?

Ihnen entstehen keine Kosten seitens DENIC, wenn Sie Innerhalb der im TRANSIT-Brief angegebenen Frist eine der folgenden Möglichkeiten nutzen:

  1. Providerwechsel – Sie möchten Ihre Domain weiterhin behalten, indem diese mittels Providerwechsel-Passwort (AuthInfo) in die Verwaltung eines von Ihnen bestimmten Providers übergeben wird.

  2. Domainlöschung – Die Inhaberschaft an der Domain wird von Ihnen durch einen Löschauftrag endgültig aufgegeben.

In unserem TRANSIT Service Center können Sie direkt einen Löschauftrag veranlassen oder ein Providerwechsel-Passwort (AuthInfo) erzeugen. Loggen Sie sich dazu mit Ihrem persönlichen TRANSIT-Passwort ein, das Sie von uns mit dem TRANSIT-Brief erhalten haben. Sie werden Schritt für Schritt durch das Verfahren geleitet.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie innerhalb der im TRANSIT-Brief gesetzten Frist nicht reagieren, d.h. wenn

  • keine vollständige Bezahlung erfolgt ist, oder
  • kein Providerwechsel durchgeführt wurde, oder
  • keine Löschung der Domain veranlasst wurde,

wird DENIC den Domainvertrag fristlos kündigen und Ihre Domain dann löschen. Grundlage hierfür ist § 7 Abs. 2 lit. k der DENIC-Domainbedingungen. Es ist daher wichtig, dass der Domaininhaber reagiert, um eine ungewollte Vertragskündigung zu vermeiden.

Wie erhalte ich eine Rechnung, wenn ich für die Verwaltung meiner Domain bei DENIC bezahlt habe?

Nach Eingang der Zahlung senden wir automatisch eine Rechnung an die für den Domaininhaber bei uns hinterlegte E-Mailadresse.

Wieso habe ich ein TRANSIT-Schreiben mit Zahlungsaufforderung von der DENIC eG erhalten, obwohl ich meine Domain bei meinem Provider gekündigt habe?

Mit Registrierung einer .de-Domain geht jeder Domaininhaber zusätzlich zum Service-Vertrag mit dem Provider auch den Domainvertrag mit der DENIC eG ein. Wird nur der Servicevertrag mit dem Provider gekündigt, bleibt der Domainvertrag mit DENIC davon unberührt und der Provider, der die Domain nun nicht länger verwaltet, gibt sie zur weiteren Klärung in den TRANSIT der DENIC.

Wenn Ihre Domain davon betroffen ist und Sie bereits ein TRANSIT-Schreiben mit Zahlungsaufforderung von DENIC erhalten haben, aber die Löschung der Domain wünschen, gibt es eine Kulanzregelung. Ihnen entstehen keine Kosten, wenn Sie nun noch die Löschung der Domain in unserem TRANSIT Service Center vornehmen. Loggen Sie sich dazu mit Ihrem persönlichen TRANSIT-Passwort ein, das Sie von uns mit dem TRANSIT-Schreiben erhalten haben. Sie werden Schritt für Schritt durch das Verfahren geleitet.

Wieso habe ich als Domaininhaber eine Zahlungsaufforderung von DENIC erhalten?

Sie erhalten eine Zahlungsaufforderung von DENIC, wenn Ihre Domain in den TRANSIT Service gelangt ist, weil sie nicht länger von einem Provider verwaltet wird. Der TRANSIT-Service sorgt dafür, dass Ihnen die Domain nicht ungewollt verloren geht, die Domain geht dabei in die direkte Verwaltung von DENICdirect über. Dieser Service ist kostenpflichtig.

DENIC hat Sie als Domaininhaber mit dem TRANSIT-Brief über den TRANSIT-Status Ihrer Domain und die sich daraus ergebenden Schritte informiert. Dieses Schreiben enthält auch die Zahlungsaufforderung für die Kosten der Verwaltung durch DENICdirect.

Wenn Sie sich gegen die Verwaltung durch DENICdirect entscheiden, dann bieten wir Ihnen folgende Kulanzregelung an: Keine Kosten seitens DENIC entstehen Ihnen, wenn Sie innerhalb der im Brief genannten Frist

  1. einen neuen Provider bestimmen, der die Domain verwalten soll, indem Sie einen Providerwechsel veranlassen oder

  2. die Löschung der Domain durch einen Löschauftrag vornehmen.

Bitte beachten Sie: Verstreicht die Frist, ohne dass ein Providerwechsel oder eine Löschung oder eine Zahlung erfolgte, wird DENIC den Domainvertrag fristlos kündigen und die Domain dann löschen. Grundlage hierfür ist § 7 Abs. 2 lit. k der DENIC-Domainbedingungen. Es ist daher wichtig, dass Sie als Domaininhaber reagieren, um eine ungewollte Vertragskündigung zu vermeiden.

Wieso habe ich eine Erinnerung zu meiner Domain im TRANSIT-Verfahren erhalten?

Sie erhalten immer dann eine Erinnerung per E-Mail, wenn auf unseren TRANSIT-Brief bis kurz vor Ablauf der Frist keine Rückmeldung erfolgt.

Wenn Ihre Domain in das TRANSIT-Verfahren gelangt, teilen wir Ihnen dies an die für den Domaininhaber in unserer Datenbank hinterlegte Postanschrift mit. Bleibt dieses Schreiben ohne Reaktion erinnern wir Sie per E-Mail an Ihre Möglichkeiten als Domaininhaber.

Was muss ich als Domaininhaber tun, wenn ich eine Erinnerung für eine Domain im TRANSIT-Verfahren erhalten habe?

Wenn Ihre Domain in das TRANSIT-Verfahren gelangt, teilen wir Ihnen dies mit. Sie als Domaininhaber können noch innerhalb der genannten Frist entscheiden, was mit der betroffenen Domain geschehen soll. Sie haben hierzu folgende Möglichkeiten:

  1. Die Domain in der kostenpflichtigen Verwaltung unseres Services DENICdirect belassen indem Sie die Domaingebühren bezahlen.

  2. Providerwechsel – Die Domain soll weiterhin behalten werden, indem diese mittels Providerwechsel-Passwort (AuthInfo) in die Verwaltung eines Providers übergeben wird.

  3. Domainlöschung – Die Inhaberschaft an der Domain wird endgültig aufgegeben.

Falls Ihnen unser postalisches TRANSIT-Brief vorliegt, können Sie immer noch in unserem TRANSIT Service Center direkt einen Löschauftrag veranlassen oder ein Providerwechsel-Passwort (AuthInfo) erzeugen. Loggen Sie sich dazu mit Ihrem persönlichen Passwort aus dem Brief ein. Sie werden Schritt für Schritt durch das Verfahren geleitet.

Liegt Ihnen der postalische TRANSIT-Brief mit dem Passwort nicht mehr vor, haben Sie die gleichen Möglichkeiten mit unseren TRANSIT-Formularen.

Was kann ich tun, wenn ich nicht (mehr) weiß, welcher Provider meine .de-Domain verwaltet?

Für alle Anliegen rund um Ihre .de-Domain ist der Provider, der Ihre Domain verwaltet, erster Ansprechpartner. Was aber, wenn Sie nicht mehr wissen oder nicht sicher sind, wer der Provider für Ihre Domain ist?

Diese Schritte können Ihnen weiterhelfen:

  • Geben Sie in der DENIC-Domainabfrage die betreffende Domain ein. In der Auskunft wird unter „Informationen zur Kontaktaufnahme“ eine Kontaktadresse „General Request“ angegeben.

  • Über diese E-Mailadresse oder das Online-Formular können Sie Kontakt mit dem Verwalter Ihrer Domain aufnehmen. Bitte beachten Sie hierbei, dass der Kontakt nicht zwangsläufig direkt zu Ihrem Provider führt. Sie können darüber jedoch die Information erhalten, wer der Provider Ihrer Domain ist.

Weshalb ist es für mich als Domaininhaber wichtig, dass meine korrekte E-Mail-Adresse in den Inhaberdaten hinterlegt ist und wohin kann ich mich wenden, wenn ich feststelle, dass dies nicht der Fall ist?

Seit Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 erfasst DENIC aus Gründen der Datensparsamkeit keinen administrativen Ansprechpartner (Admin-C) mehr. Dadurch steht diese Kontaktinformation nicht mehr zur Verfügung.

Gemäß den DENIC-Domainrichtlinien, Ziff. VI ist die Angabe von korrekten und vollständigen Daten – inklusive einer E-Mail-Adresse – im Domainauftrag für den Domaininhaber verpflichtend.

Ist diese Verpflichtung nicht erfüllt, riskieren Sie als Domaininhaber den Verlust Ihrer Domain, da falsche oder fehlende Daten DENIC zur fristlosen Vertragskündigung berechtigen. Dies gilt auch für das TRANSIT-Verfahren, wenn keine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist, die für die Kommunikation zwischen Ihnen als Domaininhaber und DENIC zur Verfügung steht.

Für die Hinterlegung Ihrer korrekten E-Mail-Adresse wenden Sie sich bitte an Ihren bestehenden oder im Falle des TRANSIT-Prozesses an Ihren künftigen Provider oder direkt an DENIC.

Ich habe eine Information erhalten, dass sich der Ansprechpartner für meine bei DENICdirect verwalteten Domains geändert hat. Was bedeutet das für mich?

Für Sie als Domaininhaber ändert sich lediglich Ihr Ansprechpartner.

Bei allen Anliegen rund um Ihre Domains wie Updates, Löschungen, Providerwechsel oder Fragen zu Domainregistrierungsaufträgen und Rechnungsstellung steht Ihnen zukünftig die DENIC Services GmbH & Co. KG zur Verfügung.

An Ihrem Vertragsverhältnis mit der DENIC eG ändert sich dadurch nichts.

Was ändert sich hinsichtlich der technischen Infrastruktur für meine bei DENICdirect vewalteten Domains nach Übernahme der Kundenbetreuung durch die DENIC Services GmbH & Co. KG?

Die DENIC Services GmbH & Co. KG nutzt die technische Infrastruktur der DENIC eG, sodass die Kunden des Geschäftsbereichs DENICdirect auch weiterhin von der Kompetenz und technischen Expertise der DENIC eG profitieren.

Technische Dienste wie Internetzugang, E-Mail-Konten und Webspace erhalten Sie nach wie vor ausschließlich über einen Internet Service Provider.

Bleibt es bei der Nicht-Unterscheidung von Groß- und Kleinschreibung für IDNs?

Das Domain Name System (DNS) behandelt ASCII-Zeichen ohne eine Unterscheidung zwischen Groß- und Kleinschreibung (vgl. RFC 4343).

Bei dem auf Anwendungsebene vorgeschalteten IDNA-Standard existiert jedoch keine verallgemeinerte Äquivalenz zwischen Groß- und Kleinschreibung von Nicht-ASCII-Zeichen. Ferner werden als U-Label nur Unicodezeichen in Normalisierungsform C akzeptiert und z. B. gar keine Großbuchstaben. Es ist aber im Standard vorgesehen, dass nach einer Benutzereingabe ein optionaler Schritt mit einer „Normalisierung“ stattfindet, die die lokalspezifischen Einstellungen des Benutzers (z.B. Regions- und Sprachoptionen) berücksichtigt und dabei z. B. eine Abbildung von Groß- auf Kleinbuchstaben vornimmt.

Im RFC 5895 ist ein solcher Schritt der Normalisierung beschrieben; der Unicode Technical Standard #46 (http://unicode.org/report/tr46/) stellt aus Sicht des Unicode Consortiums eine Alternative dar.

Wie funktionieren IDNs aus technischer Sicht?

Zwecks Rückwärtskompatibilität mit gängigen Internetprotokollen müssen IDNA-fähige Anwendungen im Hintergrund dafür sorgen, dass IDNs vor ihrem Einsatz im DNS in eine ASCII-Zeichenkette umgewandelt werden.

Dazu wird die native Form oder das U-Label (U = Unicode) eines IDNs mit Hilfe des sogenannten Punycode-Algorithmus in eine ASCII-Zeichenkette umgewandelt: den ACE (=ASCII Compatible Encoding)-String bzw. A-Label (A = ASCII). Zur Kennzeichnung wird dieser Zeichenfolge das ACE-Präfix "xn--" vorangestellt. Der Punycode-Algorithmus kodiert, welche Nicht-ASCII-Zeichen vorkommen und an welcher Stelle im U-Label sie stehen. Die ASCII-Zeichenkette (A-Label) für eine IDN besteht demnach aus dem ACE-Präfix, gefolgt von allen klassischen ASCII-Bestandteilen der Domain sowie dem Code zur Darstellung aller Nicht-ASCII-Zeichen.

DENIC bietet ein Konvertierungstool an, mit dem sich zu jedem IDN der dazugehörige ACE-String ermitteln lässt. 

Was sind IDNs?

IDN steht für „Internationalized Domain Name“ und bezeichnet Domains, die neben den üblichen ASCII-Zeichen auch Schriftzeichen aus Nicht-ASCII-Zeichensätzen enthalten. Hierzu gehören etwa Domains mit den deutschen Umlauten ä, ö und ü und anderen Buchstaben mit diakritischen Zeichen wie Akzenten (é, à …), Cedillen (ç), Tilden (ñ), Hatscheks (č)  etc.


Bis zum Jahr 2003 konnten Domains nur aus bestimmten ASCII-Zeichen (a-z, 0-9, Bindestrich) bestehen, da die gängigen Internetprotokolle lediglich diesen Zeichensatz unterstützen. Insbesondere aus Ländern, die nicht das lateinische Alphabet nutzen, bestand damals eine intensive Bestrebung, den möglichen Zeichensatz um andere, schriftsystemspezifische Schriftzeichen zu erweitern. 2003 hat die Internet Engineering Task Force (IETF) mit RFC 3490 ("Internationalizing Domain Names in Applications“) und ff. den sogenannten IDNA-Standard veröffentlicht, der u.A. die Verwendung bestimmter Umlaute und diakritischer Zeichen ermöglicht. Dieser Standard wurde im August 2010 aktualisiert (RFC 5890 bis 5894).

Der Standard geht davon aus, dass jedes in einer Domain enthaltene Nicht-ASCII-Zeichen nach der im Standard beschriebenen Vorschrift in eine ASCII-Zeichenkette kodiert wird.

Hintergründe und nähere Angaben zur technischen Realisierung finden Sie in unserer FAQ "Wie funktionieren IDNs aus technischer Sicht?".

Wie lassen sich „ß“-Domains abfragen?

Wie alle anderen Domains lassen sich auch "ß"-Domains über die regulären DENIC-Auskunftsdienste abfragen.

Dazu stehen die Domainabfrage (web-whois) auf den DENIC-Webseiten sowie der kommandozeilen-basierte Public-whois zur Verfügung.

Wie kann eine Domain mit dem Bestandteil „ß“ registriert werden?

Das Registrierungsverfahren für „ß“-Domains unterscheidet sich nicht von dem anderer Domains.

Interessenten an einer „ß“-Domain wenden sich an einen Provider, der für sie das Verfahren abwickelt. Dabei ist der Provider frei wählbar.

Warum funktioniert eine "ß"-Domain (zum Beispiel "straße.de") nicht?

Die korrekte Auflösung einer Domain, die ein "ß" enthält, beispielsweise durch einen Webbrowser hängt davon ab, ob der verwendete Webbrowser den seit August 2010 geltenden IDN-Standard unterstützt.

Solange nicht sämtliche Hersteller ihre Browser entsprechend angepasst haben und/oder Nutzer weiterhin ältere Browserversionen verwenden, die nach wie vor das "ß" automatisch in "ss" umwandeln, kann es zu Fehlfunktionen kommen; denn ältere Browserversionen lösen etwa bei Eingabe von "straße.de" die Domain "strasse.de" auf.

Kann ich die Domainabfrage auch ohne Javascript nutzen?

Für User, die kein Javascript aktiviert haben, stellen wir die Domainabfrage auch als "Plain-HTML" zur Verfügung:

Testlink

Zur Domainabfrage

Was ist eine Top Level Domain?

Top Level Domains (TLDs) sind die höchste Hierarchiestufe im internationalen Domain Name System. Sie stehen bei einer Domain ganz rechts: z. B. denic.de.

Generell unterscheidet man zwischen generischen Top Level Domains (gTLDs) wie beispielsweise .com, .net, .org oder .info und länderbezogenen Top Level Domains (abgekürzt ccTLDs für country code) wie .de, .uk oder .fr.

Die Verantwortung für eine länderbezogene Top Level Domain liegt dabei im jeweiligen Land. Daher können sich die Bedingungen, wie man eine ccTLD-Domain registrieren kann, von Land zu Land unterscheiden. In Deutschland gibt es nur wenige Einschränkungen, die in den Domainrichtlinien festgehalten sind. So gibt es beispielsweise keine Beschränkung bei der Zahl der Domains, die eine Person oder ein Unternehmen registrieren darf. Aufgrund der liberalen Registrierungspolitik und der Vielzahl von Providern auf dem Markt, gehört .de zu den größten TLDs weltweit: Gemessen an der Anzahl der eingetragenen Domains ist .de weltweit die größte ccTLD mit eindeutigem geographischem Bezug. Die meisten Domains sind unter .com registriert.

Eine Übersicht über die existierenden Top Level Domains finden Sie auf der Webseite der IANA. Dort finden Sie auch die Namen und Adressen der jeweiligen Registrierungsstellen.

Generische TLDs: Von .biz bis .org

Im Gegensatz zu den ccTLDs haben generische TLDs nicht grundsätzlich einen geographischen Fokus. So dient .biz der Kennzeichnung kommerzieller Angebote von Unternehmen, .org steht für Organisationen, unter .gov findet man die Internetangebote der US-amerikanischen Regierung, .int ist für internationale Organisation wie die UN reserviert.

Informationen zu den gTLDs und zur Einführung der neuen gTLDs wie regionale oder Städtedomains oder Domains .sport oder .bank finden Sie auf der Webseite der internationalen Organisation ICANN, die für die Koordination dieser TLDs zuständig ist. Seit wenigen Jahren gibt es außerdem Top Level Domains, die von dieser strikten Trennung abweichen, beispielsweise die geographischen TLDs wie .eu oder .asia.

Können IDNs von allen Anwendungsprogrammen wie Browsern oder E-Mail-Programmen verarbeitet werden?

Das A-Label (also die in ASCII-Zeichen kodierte Form einer Domain) bleibt dem Benutzer in der Regel verborgen, da es nur zur technischen Realisierung dient. Überall dort, wo Benutzer Domains mit Nicht-ASCII-Zeichen eingeben, müssen alle relevanten Anwendungen wie Webbrowser, E-Mail-Programme etc. daher intern eine Übersetzung durchführen.

Die seit 2003 laut Internetstandard erlaubten Zeichen werden inzwischen durch die meisten Anwendungen unterstützt. Anders verhält es sich mit dem „ß“, das erst mit der Überarbeitung des IDN-Standards 2010 als eigenständiges Zeichen zugelassen und davor in das als äquivalent definierte „ss“ umgewandelt (normalisiert) wurde. Da viele Browser und E-Mail-Programme das „ß“ in einer  Übergangszeit noch nicht unterstützen, sondern weiterhin in „ss“ umwandeln werden, kann es hier noch zu unerwünschten Effekten kommen: Ein Benutzer, der die Domain „straße.de“ in seinen Browser eingibt, wird während dieses Zeitraums je nach verwendeter Software korrekterweise auf die unter „straße.de“ hinterlegten Inhalte gelangen (bei standardkonformen Browsern) oder fälschlicherweise auf die unter „strasse.de“ hinterlegten Inhalte (bei noch nicht standardkonformen Browsern).

Auch Nutzer, die ihren Browser und E-Mail-Client IDN-fähig gemacht haben, dürfen nicht selbstverständlich davon ausgehen, dass andere Internetnutzer ihre IDN-basierte Website aufrufen oder ihnen eine E-Mail an eine IDN-Adresse zusenden können. In einem solchen Fall käme als Notlösung infrage, den entsprechenden ACE-String des IDN zu verwenden, also etwa statt info@straße.de die Codierung info@xn--strae-oqa.de einzugeben. 

Wie lautet der Vertragsgegenstand von IDN-Domains?

Vertragsgegenstand zwischen DENIC und dem Domaininhaber ist das U-Label einer IDN. In allen offiziellen Dokumenten und Formularen muss die Angabe von Domain daher mit der nativen (nicht Punycode-kodierte) Zeichenkette, umgewandelt in Kleinbuchstaben, erfolgen.

Beispiel: straße.de (und nicht xn--strae-oqa.de)

Ich bin Nameserverbetreiber. Wie gehe ich vor, wenn ich meine Domains durch DNSSEC-Signierung schützen möchte?

Zunächst benötigen Sie DNSSEC-fähige Nameserver-Software auf Ihrem Nameserver und allen Ihren Secondaries. Darüberhinaus wäre es von Vorteil, über ein Werkzeug zu verfügen, um die Signierung Ihrer Domains durchzuführen. Praktische Hinweise darüber, wie der Betrieb von DNSSEC aussieht, können Sie dem RFC 4641 entnehmen.

Des Weiteren müssen Sie über einen Provider verfügen, der DNSSEC unterstützt, um Ihr Schlüsselmaterial in der DENIC-Registrierungsdatenbank zu hinterlegen.

Es gibt allerdings Dienstleister und Software, die diese Detailarbeit abnehmen können. Beispiele hierzu wurden auf dem vierten DNSSEC-Testbed-Meeting vorgestellt.

Kann ich meine von DENICdirect verwaltete Domain mit DNSSEC signieren lassen?

Unser Service DENICdirect bietet aktuell nicht die Möglichkeit, Schlüsselmaterial für Domains mit Nameserver-Einträgen zu hinterlegen. Domains mit "nsentry"-Einträgen werden, da die entsprechenden Records direkt in der .de-Zone vorliegen und dort autoritativ sind, automatisch von DNSSEC erfasst und mit entsprechenden, von DENIC erzeugten Signaturen versehen.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.denic.de/domains/de-domains/registrierung/nameserver-und-nsentry-eintraege/.

Sind IDNs ein Sicherheitsrisiko?

Wie Domains, die ausschließlich aus ASCII-Zeichen bestehen, können auch Internationalisierte Domains (IDNs) dazu eingesetzt werden, um Nutzer auf eine Webseite zu locken, deren Domain zwar dem ersten Anschein nach einem bekannten Original entspricht, dieses jedoch nur imitiert und allein zu Imitationszwecken registriert wurde. Ziel solcher Betrugsversuche – auch “Phishing“ genannt -  ist es, vertrauliche Informationen wie Passwörter etc. auszuspähen.

Das Risiko, Ziel eines solchen Betrugsversuchs zu werden, ist für IDNs nicht größer als für Domains, die ausschließlich aus ASCII-Zeichen bestehen. Häufiges Vorgehen ist beispielsweise der Ersatz von "o" durch "0", "1" durch kleines "l" oder kleines "l" durch großes "i".

Die Existenz von identischen Glyphen (Zeichendarstellungen) in unterschiedlichen Schriften (lateinisch, kyrillisch, griechisch usw.) war den Entwicklern des IDN-Standards durchaus bewusst und ist in RFC 4690 explizit erwähnt. Um die eindeutige Identifikation von Zeichen zu erleichtern und den unerkannten Austausch zu erschweren, hat DENIC lediglich die Nutzung lateinischer Buchstaben realisiert. Es gibt daher unter den für .de-Domains gültigen Zeichen keine Paare, die vollkommen identisch aussehen, sondern allenfalls ähnlich.

Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, um sich vor Phishing-Attacken zu schützen. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit haben wir die wichtigsten hier zusammengefasst:

  • Geben Sie vertrauliche Informationen nur über verschlüsselte Verbindungen einem identifizierten, vertrauenswürdigen Partner preis.
  • Seien Sie misstrauisch, wenn Sie per E-Mail, in Blogs etc. unter "dringenden" Umständen auf Seiten gebeten werden, mit denen Sie geschäftlichen Kontakt haben (E-Banking etc).
  • Folgen Sie etablierten Bookmarks statt Links in E-Mails. Benutzen Sie idealerweise keine HTML-codierten Mails.
  • Nehmen Sie Warnmeldungen bzgl. unsicherer, unbekannter oder veränderter Zertifikate ernst.

IDNs für .de stellen eine sinnvolle Bereicherung dar und tragen durch die Aufnahme sprachspezifischer Schriftzeichen der Funktion von .de als länderspezifischer Top Level Domain Rechnung. Der Vorteil überwiegt deutlich die potenziellen Sicherheitsrisiken, die auch unabhängig von IDNs bestehen blieben.

Wie erkenne ich, ob eine Domain durch DNSSEC-Signierung geschützt ist?

Wenn Sie selbst einen validierenden Resolver betreiben, sind Sie selbst grundsätzlich in der Lage, Signaturen für DNSSEC-Domains zu validieren. Die Details dazu sind Resolver-spezifisch.

Alternativ setzt Ihr Internet Service Provider einen validierenden Resolver ein. In diesem Falle wird dieser Resolver als gefälscht erkannte Daten unterdrücken können und gar nicht erst an Sie weiterleiten. Da ein validierender Resolver auch Daten von nicht-signierten Domains weiterleitet, ist für den Nutzer nicht erkennbar, ob die Daten von einer signierten oder einer nicht-signierten Domain stammen.  

Wie finde ich einen Provider, der DNSSEC unterstützt?

Setzen Sie sich bitte direkt mit Ihrem Domain-Provider in Verbindung um herauszufinden, ob er DNSSEC unterstützt.

Was passiert mit „nsentry“-Domains?

„nsentry"-Domains werden, da die entsprechenden Records direkt in der .de-Zone vorliegen und dort autoritativ sind, automatisch von DNSSEC erfasst und mit entsprechenden, von DENIC erzeugten Signaturen versehen.

Mit welchen technischen Parametern wird DNSSEC für die .de-Zone eingesetzt?

Neben dem 2048bit "Key Signing Key" kommt ein 1024bit "Zone Signing Key" zum Einsatz, der nach jeweils fünf Wochen mit dem sog. Pre-Publish-Verfahren gewechselt wird. Beide Schlüssel erzeugen Signaturen nach dem standardisierten RSA/SHA256-Verfahren, in Übereinstimmung mit RFC 5702.

Die KSK-Signaturen haben eine 3-wöchige Gültigkeit, die ZSK-Signaturen allerdings nur eine 1-wöchige Gültigkeit. Die Signierung der .de-Zone erfolgt mit Opt-Out unter Verwendung von NSEC3-Records nach RFC 5155.

Was ändert sich durch DNSSEC für mich als Domaininhaber?

Jeder Domaininhaber hat die Möglichkeit, seine Domain durch eine DNSSEC-Signierung zu schützen. Durch die Signierung ist für den Nutzer der Webseite erkennbar, ob die übertragenen Daten tatsächlich den ursprünglich eingepflegten Daten entsprechen.

Die Signierung einer Domain kann über den Internet Service Provider erfolgen oder durch den Domaininhaber selbst. Im Falle der Signierung durch den Provider – Voraussetzung ist, er unterstützt DNSSEC – ist dieser für die Schlüsselerzeugung, Signierung der Zonendaten, Neusignierung vor Ablauf der Signaturgültigkeit sowie den gelegentlich notwendigen Schlüsselwechsel zuständig.

Erfolgt die Signierung durch den Domaininhaber, weil er gleichzeitig die dafür notwendigen Nameserver betreibt, erhält der Provider den öffentlichen Schlüssel des Inhabers, um ihn an die passende Registrierungsstelle (im Falle von .de-Domains an die DENIC eG) weiterzugeben. Bei dieser Variante kennt nur der Domaininhaber den privaten Schlüssel.

Was ändert sich durch DNSSEC für mich als Internetnutzer?

Um von DNSSEC zu profitieren, benötigt man einen validierenden Resolver, der die durch DNSSEC gelieferte Zusatzinformation auswerten kann.

Sofern Sie nicht selbst einen validierenden Resolver betreiben, profitieren Sie daher nur, wenn Ihr Internet Service Provider dies für Sie tut. Beim Aufruf von z.B. Webseiten leitet das auf dem Rechner installierte Betriebssystem automatisch die DNS-Anfragen an die vom jeweiligen Internet Service Provider festgelegten DNS-Server. Damit findet die Überprüfung der signierten DNS-Daten direkt auf dessen Server statt. Nur dann können Manipulationen erkannt und die gefälschten Daten unterdrückt werden.

Wie kann ich IDNs im whois abfragen?

IDNs können über die Domainabfrage auf DENICs öffentlichen Webseiten abgefragt werden. Eine Abfrage auf das A-Label ist auf diesem Weg aber nicht möglich.

Für weitere Optionen der Abfrage nutzen Sie bitte den command-line basierten Public-whois oder die RRI Kommandos CHECK und INFO.

Was passiert mit einer DNSSEC-signierten Domain, wenn sie in den TRANSIT gegeben wird?

Gibt ein DENIC-Mitglied die Verwaltung einer Domain auf und gibt die Domain in den TRANSIT, wird DENIC eventuell vorhandenes Schlüsselmaterial aus der Registrierungsdatenbank entfernen.

Ohne verwaltendes Mitglied können Änderungen zu den Domaindaten, inkl. Änderungen des Schlüsselmaterials, nicht an DENIC übertragen werden. Damit sind die Voraussetzungen für eine Schlüsselverwaltung nicht mehr gegeben. Zur Vermeidung von Validierungsfehlern wird der DS-Record gestrichen, und die Zone ist damit als unsigniert markiert.

Wie werden IDNs durch den DENIC-whois behandelt?

Der DENIC whois-Service auf Port 43 erfolgt in vollständiger Übereinstimmung mit den Vorgaben in RFC 3912. Um auch alle Informationen unserer internationalisierten Datenbank (z. B. Kontaktdaten oder von IDNs) korrekt darstellen zu können, werden alle Zeichen, die nicht zum ASCII-Satz gehören, standardmäßig in UTF-8-Codierung ausgegeben. Der Hauptgrund für die Wahl von UTF-8 liegt in seiner Rückwärtskompatibilität zu ASCII. Zudem ist es die empfohlene Codierung für IETF-Protokolle laut RFC 2277. Unicode, UTF-8 und seine weiteren Transformationsformate werden von moderner Software und Betriebssystemen auf breiter Front unterstützt.


Es ist richtig, dass das whois-Protokoll im Grundsatz keinerlei Unterstützung für Internationalisierung bietet. DENIC hat einige proprietäre Ergänzungen dieses Protokolls implementiert. Diese erlauben den existierenden whois-Clients, denjenigen Zeichensatz anzugeben, der bei den Anfragen und Antworten genutzt werden soll (mögliche Codierungen neben US-ASCII sind der vor allem in West-Europa sehr populäre ISO-8859-1 - auch bekannt als Latin-1 - sowie UTF-8). Die Nutzung dieser Erweiterungen ist aber nicht verpflichtend.

Wie funktioniert die Zugriffslimitierung?

Überschreitet die Anzahl der erlaubten Abfragen innerhalb des Zeitintervalls Z den zulässigen Maximalwert, so wird der Abfrager für das Zeitintervall Z und Z + 1 gesperrt. Statt der regulären Antwort bekommt er die entsprechende Fehlermeldung. Sendet der Abfrager im Zeitintervall Z + 1 erneut einen Auftrag, wird er automatisch auch für das Zeitintervall Z + 2 gesperrt. Dieser Mechanismus setzt sich solange fort, bis der Abfrager in einem gesperrten Zeitintervall keine Abfragen mehr sendet. Im eigenen Interesse sollten daher, nach Erhalt der Fehlermeldung, weitere Abfragen erst nach einer angemessenen Wartezeit erfolgen. Durch wiederholte Verletzung des Limits verlängert sich die Sperrung.

DENIC behält sich das Recht vor, die Anzahl der Zugriffe und das Zeitintervall lastabhängig zu variieren. Bei Überschreitung des Limits wird die Meldung „Connection refused; access control limit exceeded“ ausgegeben.

 

Erstes Beispiel - ACL liegt bei 2 Anfragen pro Minute

 

 

Zweites Beispiel  - mehrere Abfragen in der ersten Minute

 

 


Drittes Beispiel - eine weitere Abfrage in der Folgeminute

 

Welchen Schutz bietet DNSSEC?

Für Internetnutzer ist es wichtig, darauf vertrauen zu können, dass z. B. die angezeigte Webseite auch tatsächlich derjenigen entspricht, die er aufrufen wollte (eingegeben Domain).

Dazu ist es notwendig, den Pfad von der Anfrage (Eingabe der Domain) bis zur Antwort (Anzeige der Webseite) abzusichern. Einen Beitrag dazu leistet DNSSEC (Domain Name Security Extensions). Es bietet eine Quellenauthentisierung für das Domain Name System (DNS), das heißt, es sichert den Pfad zwischen DNS-Servern und validierenden DNS-Klienten. Anhand der verwendeten Signatur lässt sich die Echtheit prüfen, d.h. ob die Daten aus der autoritativen Zone stammen. Gleichzeitig schützt die Integritätssicherung davor, dass die DNS-Daten auf dem Transportweg verfälscht werden.

Ob die ursprünglich eingepflegten Daten einer Webseite inhaltlich korrekt oder harmlos sind oder ob die aufgerufene Webseite eine Fälschung ist, die z.B. über einen in einer E-Mail enthaltenen Link erreicht wird (so genanntes Phishing), kann mit DNSSEC nicht erkannt werden. Auch Domain-Hijacking oder Eingriffe in Registrierungsprozesse lassen sich damit nicht feststellen.

Was ist DNSSEC?

Domain Name Security Extensions (DNSSEC) sind eine Erweiterung des DNS (Domain Name System), die darauf abzielt, Sicherheitslücken im Internet – wie Cache-Poisoning, DNS-Umleitungen und DNS-Spoofing – zu schließen.

Im herkömmlichen DNS geht eine Anwendung davon aus, dass die Antwort auf eine DNS-Anfrage unversehrt ist und von der richtigen Quelle stammt. Dieses Vertrauen ist nicht immer berechtigt, denn in der Vergangenheit hat es vereinzelt Fälle gegeben, bei denen gezielt Fehlinformationen in DNS-Caches eingebracht wurde (sog. Cache-Poisoning). Dieser Angriff ist als potenzielles Risiko bereits in den neunziger Jahren erkannt und später in RFC 3833 dokumentiert worden. Die Internet Engineering Task Force (IETF) hat auf diese – zunächst theoretische – Bedrohung reagiert und schließlich im März 2005 die drei RFCs RFC 4033RFC 4034 und RFC 4035 veröffentlicht. Diese Trilogie ist auch unter dem Namen "DNSSECbis" bekannt. Eine wichtige spätere Ergänzung ist das sog. NSEC3 (RFC 5155), mit dem die unerwünschte Aufzählung des Zoneninhaltes - etwa aller registrierten .de-Domains – verhindert werden kann.

Wie funktioniert DNSSEC?

Mittels DNSSEC (Domain Name Security Extensions) werden Daten anhand von kryptografisch gesicherten Signaturen geprüft. Diese werden über die zu schützenden Daten errechnet und zusammen mit den Daten an den Client übertragen.

Die Prüfung der Daten erfolgt im Client oder in dem davor liegenden Resolver gegenüber den zur jeweiligen Zone passenden öffentlichen Schlüsseln. Diese Schlüssel können am einfachsten im Domain Name System (DNS) hinterlegt und abgerufen werden. Dabei ist kein Bruch des Sicherheitsmechanismus möglich, da auch der Transfer der Schlüssel mit Hilfe von DNSSEC abgesichert erfolgt. Lediglich der für den Beginn der Kette notwendige Schlüssel (der Key der Root-Zone) wird im Client fest hinterlegt oder per Konfiguration eingepflegt.

Was ist die DENIC eG?

Die DENIC eG ist die Registrierungsstelle für Domains unterhalb der Top Level Domain .de, d. h. sie verwaltet alle Second-Level-Domains mit der Endung .de. Außerdem ist sie die Registrierungsstelle für die ENUM-Domains des deutschen Rufnummernraumes.

Die Domainverwaltung ist in hohem Maße technisch geprägt und besteht im wesentlichen aus drei Aufgabenbereichen: dem automatischen elektronischen Registrierungssystem, dem Betrieb der Domain-Datenbank und dem Nameserverdienst für die .de- und die deutsche ENUM-Zone. In den DENIC-Datenbanken ist folglich eingetragen, welche Domains schon registriert sind, wer der Domaininhaber ist und nicht zuletzt, auf welchem Rechner die entsprechenden Dienste zu finden sind, die mit der Domain verknüpft sind.

Was ist eine Domain?

Domains sind eine Adressierungsmethode, um Computer im Internet (auch Hosts genannt) zu identifizieren und zu lokalisieren. Sie sind nützliche Gedächtnishilfen für die menschlichen Nutzer des Internets. Computer untereinander erkennen sich über sogenannte IP-Adressen, d.h. Ziffernfolgen wie z.B. 192.0.2.42 für IPv4 oder 2001:DB8::1234:DE:1C für IPv6, die jeden Rechner eindeutig identifizieren. Wenn ein Rechner über das Internet mit einem anderen Rechner kommunizieren will, sendet er "Internet-Pakete" an diesen, die als "Anschrift" diese IP-Adresse haben.

Menschen können sich Begriffe und Bezeichnungen aber meist leichter merken als Zahlenkolonnen. Daher wurde das Domain Name System (DNS) entwickelt, das es erlaubt, (innerhalb gewisser Regeln) frei wählbare Wörter, Namen und Begriffe statt Ziffern zu verwenden. Die Hosts können damit vom Internetnutzer sowohl über die IP-Adresse als auch über die Eingabe der Domain erreicht werden. Daneben lassen sich über das DNS weitere Dienste und Informationen abrufen.

Wenn eine Domain im Internet aufgerufen wird, übernehmen spezielle Rechner, so genannte Nameserver, die Aufgabe, eine "Übersetzung" in die IP-Adresse vorzunehmen. Wegen der Eindeutigkeit darf jede Domain, wie auch eine IP-Adresse, weltweit jeweils nur einmal registriert werden.

Das DNS selbst ist hierarchisch gegliedert: Als oberste Stufe wurden bestimmte Top Level Domains (TLDs) wie .de oder .com festgelegt. Unterhalb dieser TLDs können nun Second Level Domains, oder auch kurz nur Domains genannt, registriert werden. Die Domains unterhalb der Top Level Domain .de werden von DENIC verwaltet.

Welche anderen Top Level Domains außer .de gibt es noch?

Generell unterscheidet man zwischen generischen Top Level Domains (gTLDs) wie .com oder .info und länderbezogenen Top Level Domains (abgekürtzt ccTLDs für country code) wie .de.

Informationen zu den gTLDs finden Sie auf der Webseite der internationalen Organisation ICANN.

Eine Übersicht über die mehr als 240 existierenden länderbezogenen Top Level Domains (abgekürzt ccTLDs) finden Sie auf der Webseite der IANA. Dort finden Sie auch die Namen und Adressen der jeweiligen Registrierungsstellen.

Viele Registrierungsstellen stellen Informationen über die Domain und den Domaininhaber über eine so genannte whois-Abfrage öffentlich zur Verfügung. Für viele der gTLDs können Sie die whois-Afrage von Internic nutzen. Ansonsten wenden Sie sich bitte an die entsprechende Registrierungsstelle, um weitere Auskünfte zu erhalten.

Was ist die Top Level Domain .eu?

Die Europäische Kommission hat beschlossen, sich zur Förderung des e-Commerce in Europa und zur Schaffung einer europäischen Internetidentität die Top Level Domain .eu einzurichten. Die Organisation EURid, gegründet von den nationalen Registrierungsstellen für .be, .se und .it, wurde als .eu-Registrierungsstelle ausgewählt.

Ist DENIC auch für Domains zuständig, die nach dem .de noch eine weitere Domainendung aufweisen?

Nein, denn DENIC ist nur für die Registrierung von Domains unterhalb der Top Level Domain (TLD) .de (für Deutschland) zuständig.

Die Domain beispiel.de.vu steht in keinerlei Zusammenhang mit der Top Level Domain .de, sondern ist eine Domain unterhalb der Länderkürzel-TLD .vu (dies steht für Vanuatu). Mit der Registrierung dieser Domain hat DENIC nichts zu tun.

Warum ist eine registrierte Domain nicht im Internet zu finden?

Dafür kann es eine Reihe von Gründen geben:

Wenn eine Domain bei der DENIC registriert wird, erfolgt sofort die Eintragung in das whois-Verzeichnis, über das bestimmte Daten zu dieser Domain, insbesondere auch der Inhaber, ermittelt werden können. Gleichzeitig werden auch technische Einträge in der DENIC-Datenbank vorgenommen, die Angaben zur Konnektierung der Domain machen. Konnektierung bedeutet, dass zwei bis fünf Nameserver angegeben werden müssen, über die Informationen zur Domain erhältlich sind bzw. dass mindestens ein direkter Eintrag (NSentry) auf dem DENIC-Nameserver erfolgt.

Ist eine Domain voll konnektiert, können über sie verschiedene Dienste (www, E-Mail, ftp usw.) abgewickelt werden, müssen aber nicht. Auch wenn also "de-beispieldomain.de" registriert ist, muss es deswegen noch keinen Host "www.de-beispieldomain.de" geben. Es existieren keine Regeln, welche Dienste über eine Domain zur Verfügung gestellt werden müssen, geschweige denn gibt es eine Verpflichtung, Webseiten aufzusetzen. Ein Domaininhaber kann seine Domain auch ausschließlich für das Versenden von E-Mail oder den File-Transfer via ftp verwenden. Ob eine (wie auch immer geartete) Benutzung der Domain zu einem konkreten Zeitpunkt vorliegt, lässt sich weder technisch noch administrativ prüfen und wird deswegen auch nicht vorausgesetzt.

Weiterhin ist es möglich, dass zwar Webseiten existieren, der Server aber im Moment nicht erreichbar ist. Vielleicht ist auch die von Ihnen eingegebene URL nicht korrekt.

Oder die technischen Daten der Domain haben sich geändert, was in der Domainabfrage dokumentiert ist, es wurde von der DENIC jedoch noch keine neue .de-Zone mit den neuen Informationen generiert.

In keinem Fall ergibt sich aus der Nichterreichbarkeit einer Webseite ein Anspruch auf Löschung einer Domain. Dies gilt analog auch für Webseiten mit einer "under construction"-Meldung.

An wen wende ich mich generell, wenn ich ein Anliegen oder eine Frage zu meiner Domain habe?

Die Antwort auf diese Frage hängt davon ab, ob Ihre Domain durch ein DENIC-Mitglied oder durch DENICdirect verwaltet wird.

Im ersten Falle ist für sämtliche Anliegen und Fragen, die Sie zu Ihrer Domain haben, ausschließlich Ihr Provider zuständig. Wenden Sie sich trotzdem direkt an DENIC, leiten wir Ihr Anliegen lediglich an das zuständige Mitglied weiter, so dass Sie keinen Zeitgewinn erzielen. Falls Ihr Provider allerdings nicht mehr erreichbar ist oder Sie dort nicht weiterkommen, gibt Ihnen DENIC vorläufige Hilfestellung, bis Sie einen neuen Provider gefunden haben.

Erfolgt die Verwaltung Ihrer Domain hingegen durch DENICdirect, können Sie sich mit etwaigen Anliegen unmittelbar an DENIC wenden. Als DENICdirect-Kunde verkürzen Sie die Bearbeitungszeit erheblich und vermeiden Nachfragen, wenn Sie die Formulare benutzen, die DENIC für viele Vorgänge anbietet.

Wie sind die Internetadressen (IP-Adressen) aufgebaut?

Eine klassische IP-Adresse besteht aus vier Bytes (entsprechend Internet Protokoll Version 4, kurz IPv4). Die Schreibweise der Internetadressen ist im allgemeinen derart, dass jedes Byte als Dezimalzahl dargestellt und durch einen Punkt vom Nachbarbyte getrennt wird (z.B. 192.168.4.13).

Dieses System stammt aus den achtziger Jahren und ermöglicht theoretisch circa vier Milliarden IP-Adressen.

In der Praxis ist aber ein großer Teil dieser Adressen durch Gruppenbildung und andere Mechanismen nicht nutzbar, so dass man sich mit dem rasanten Wachstum des Internets Gedanken um die Ausweitung des Adressschemas machen musste: Die nur 32 Bit langen Adressen werden langsam knapp, neue Funktionalität, die integriert werden soll, erfordert zusätzlichen Adressraum.

Aus diesem Grund wurde von der Internet Engineering Task Force (IETF) eine neue Version des Internet-Protokolls (IPv6) entwickelt und 1998 zum Draft Standard erhoben [RFC2460]. Nach diesen Modell stehen für die IP-Adresse nicht mehr vier, sondern 16 Byte zur Verfügung, womit sich die Zahl der verfügbaren Adressen auf 2^128 (also etwa 3,4 E+38) erhöht.

Bekomme ich bei DENIC auch eine IP-Adresse?

Nein, denn DENIC verwaltet nur Domains, keine IP-Adressen. Diese Aufgabe hat für den europäischen Raum RIPE NCC in Amsterdam übernommen.

Falls Sie IP-Adressen zum Zugang zum Internet benötigen, so erhalten Sie diese in der Regel von Ihrem Internet Service Provider, sofern er zu den Local Internet Registries (LIR) von RIPE gehört.

Sollten Sie sich nicht an das Internet anschließen wollen, können Sie vermutlich auch mit einem so genannten "privaten Adressraum" arbeiten. Detailliert ist dieses Konzept in RFC1918 (Address Allocation for Private Internets) beschrieben.

Wer ist für den europäischen IP-Adressraum zuständig?

Der IP-Adressraum wird derzeit weltweit von fünf verschiedenen Organisationen verwaltet: RIPE NCC, AfriNIC, ARIN, APNIC und LACNIC. Für den europäischen Raum ist das RIPE NCC in Amsterdam zuständig.

Das RIPE NCC weist große Adressblöcke seinen Mitgliedern, den lokalen Internet Registries (LIRs) zu, die wiederum in ihren jeweiligen Regionen den Benutzern Adressen zur Verfügung stellen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine .de-Domain registrieren zu können?

Da es sich bei der Registrierung einer .de-Domain um den Abschluss eines Vertrags handelt, müssen Sie all jene Voraussetzungen erfüllen, von denen auch der wirksame Abschluss anderer Verträge abhängt.

Das bedeutet zum ersten, dass Sie rechtsfähig sind, also Träger von Rechten und Pflichten sein können, wie es jede natürliche oder juristische Person ohne weiteres ist. Zum zweiten müssen Sie geschäftsfähig oder wirksam vertreten sein.

Wie und wo kann ich die Registrierung meiner Domain in Auftrag geben?

Die Registrierung einer .de-Domain kann über jeden Provider vorgenommen werden, der entweder selbst Mitglied der DENIC eG ist oder mit einem der Mitglieder zusammenarbeitet. Üblicherweise wird Ihnen die Registrierung bei der Planung Ihres Internetauftritts mit angeboten oder ist in einem Paketangebot für den Internetzugang bereits enthalten.

Wenn Sie sich für einen bestimmten Provider entschieden haben, können Sie Ihren Auftrag direkt bei diesem einreichen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen in diesem Fall keine Preise für .de-Domains nennen können, da diese der Kalkulation jedes einzelnen Anbieters unterliegen.

Falls Sie die Domainregistrierung nicht über einen Provider vornehmen lassen wollen, können Sie alternativ unseren Service DENICdirect in Anspruch nehmen. Wir stellen Ihnen dann unsere Leistungen gemäß der aktuellen DENIC-Preisliste in Rechnung. Bedenken Sie bitte bei Ihrer Entscheidung, dass Sie von uns keine weiteren Internetdienstleistungen wie Webspace oder die Einrichtung von E-Mail-Accounts erhalten können. Diese Dienste müssen Sie dann selbst organisieren oder bei einem Provider einkaufen. Die meisten Domaininhaber ziehen daher die Registrierung über einen Provider vor.

Unabhängig davon, auf welchem Weg Sie eine Domainregistrierung veranlassen, entsteht immer ein Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Domaininhaber und DENIC als Registrierungsstelle. Damit dieser Vertrag zustande kommt, müssen die in den DENIC-Domainrichtlinien genannten Bedingungen erfüllt sein. Die Vertragsbedingungen sind in den DENIC-Domainbedingungen zusammengefasst.

Wie erhalte ich Informationen über freie oder bereits registrierte Domains?

Über unsere Online-Domainabfrage bieten wir Ihnen die Möglichkeit zu prüfen, ob eine Domain bereits registriert ist oder noch zur Registrierung zur Verfügung steht.

Kann ich bei DENIC auch Domains registrieren, die nicht auf .de enden?

Nein, denn DENIC ist nur für .de-Domains zuständig. Wenn Sie eine Domain unterhalb einer generischen Top Level Domain (wie z. B. .com, .net, .org, .info, usw.) registrieren wollen, so können Sie dies über einen der bei ICANN akkreditierten Registrare tun.

Falls Sie eine Domain unterhalb einer anderen ccTLD (country code Top Level Domain) als .de registrieren lassen wollen, fragen Sie bitte Ihren Provider, ob er auch solche Domains anbietet oder wenden Sie sich an die entsprechende Registrierungsstelle.

Besteht stets ein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Domaininhaber und DENIC?

Mit der Domainregistrierung kommt der Domainvertrag unmittelbar zwischen DENIC und dem Domaininhaber zustande, auch wenn die Registrierung über einen Provider erfolgt. Das muss so sein, weil allein DENIC als Registrierungsstelle die Leistung "Domain" erbringen kann und auch tatsächlich erbringt. Der Inhalt des Domainvertrags ergibt sich im übrigen aus den DENIC-Domainbedingungen und den DENIC-Domainrichtlinien.

Können auch nicht in Deutschland ansässige Personen oder Institutionen eine .de-Domain registrieren?

Personen oder (rechtsfähige) Institutionen, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, können .de-Domains registrieren.

Weitere Informationen finden Sie in den DENIC-Domainbedingungen, §3, Absatz 4.

Welche Kosten sind mit einer .de-Domain verbunden?

Sie haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten, die Registrierung einer .de-Domain in Auftrag zu geben:

  • Zum einen können Sie Ihre Domain über einen Provider, der Mitglied der DENIC eG ist oder mit einem Mitglied zusammenarbeitet, registrieren lassen. Jeder Provider kalkuliert seine Preise auf eigener Basis und wird in der Regel diverse Pakete mit unterschiedlichem Leistungsumfang im Angebot haben. Deshalb können wir Ihnen hier keine Auskünfte geben, welche Kosten im Einzelfall auf Sie zukommen. Weitere Informationen erhalten Sie direkt von den jeweiligen Anbietern.
  • Zum anderen können Sie unseren Service DENICdirect benutzen. Angaben zu den dabei entstehenden Kosten finden Sie in unserer Preisliste. Als Not-for-Profit-Organisation sind wir gehalten, diesen Service kostendeckend anzubieten. Die Preise bei DENICdirect sind daher in der Regel höher als bei einem Provider, bei dem Sie die Domainregistrierung in standardisierten, auf den Kunden zugeschnittenen Paketangeboten oft sehr viel günstiger bekommen können.

Wie muss der Name einer .de-Domain aufgebaut sein? Welche Zeichenfolgen werden nicht registriert?

Eine gültige Domain darf nur aus Zahlen, den Buchstaben A-Z, dem Zeichen "-" (Bindestrich) und den weiteren Buchstaben bestehen, die in der Anlage zu den Domainrichtlinien aufgeführt sind. Bindestriche sind nicht erlaubt an der ersten und letzten Stelle, sowie gleichzeitig an der dritten und vierten Stelle (z. B. xn--.de). Zwischen Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Die Mindestlänge einer .de-Domain beträgt ein Zeichen, die Höchstlänge 63 Zeichen (vergleiche RFC1035). Sofern die Domain Buchstaben aus der Anlage der Domainrichtlinien enthält, ist für die Höchstlänge die gemäß dem RFC3490 in der sogenannten ACE-Form kodierte Fassung der Domain maßgebend.

Beachten Sie bitte auch die Hinweise in den DENIC-Domainrichtlinien.

Warum werden keine Domains registriert, die an der 3. und der 4. Stelle einen Bindestrich enthalten?

Domains, die eine Zeichenfolge enthalten, die zur Kennzeichnung einer Internationalisierten Domain (IDN) dient, können unter .de nicht registriert werden. Betroffen sind alle Domains, bei denen sowohl an der dritten als auch an der vierten Stelle ein Bindestrich steht, wie etwa xn--beispiel.de.

Wie lange dauert die Bearbeitung einer Domainregistrierung?

Die Auftragsabwicklung von Domainaufträgen ist nur über Mitglieder der DENIC eG möglich. Ihnen stehen zur Übermittlung der Aufträge zwei Schnittstellen zur Verfügung. Wird ein Auftrag über die Mail-Registrierungsschnittstelle an DENIC geschickt, wird dem Mitglied zunächst der Empfang des Auftrags bestätigt. Der Auftrag wird dann umgehend bearbeitet und das Mitglied erhält eine Bestätigung der Auftragsbearbeitung bzw. eine Fehlermeldung. Die derzeitigen Bearbeitungszeiten über die Mailschnittstelle liegen außerhalb von Wartungszeiten in der Regel bei unter fünf Minuten. Alternativ kann ein DENIC-Mitglied die Echtzeitregistrierungsschnittstelle nutzen. In diesem Fall erfolgt direkt nach Übermittlung des Auftrags eine Bestätigung der Auftragsbearbeitung bzw. eine Fehlermeldung.

Beachten Sie aber bitte auch, dass Ihr Provider für die Abwicklung Ihres Auftrages einige Zeit benötigt. Sollte sich die Bearbeitung Ihres Auftrags verzögern, wenden Sie sich daher bitte zunächst an Ihren Provider, um sicherzustellen, dass er tatsächlich bereits in Ihrem Auftrag tätig geworden ist und um eine detaillierte Auskunft über den Stand Ihres Auftrags zu erhalten.

Mein Provider hat mir die Registrierung meiner Domain bestätigt. Ab wann sind die damit verknüpften Dienste im Internet verfügbar?

Für die Erreichbarkeit einer Domain gibt es mehrere Voraussetzungen. In der Regel wird Ihr Provider die Domain vor der Registrierung in seinen Nameserver eintragen und mit den vorgesehenen Diensten versorgen. Dann erfolgt ein Registrierungsauftrag an DENIC. Eine Bestätigung der Registrierung von Seiten DENIC's bedeutet zwar, dass die Domaindaten in unsere Datenbank aufgenommen wurden, das heißt aber nicht, dass die Domain sofort weltweit zur Verfügung steht. So kann es sein, dass Sie die Domain über die Nameserver ihres Providers schon erreichen können. Andere Internetteilnehmer fragen aber ggf. andere Nameserver ab, die die Informationen über die neue Domain erst dann erhalten können, wenn sie in die .de-Zone aufgenommen wurde.

Die .de-Zone wird in der Regel kontinuierlich generiert. Informationen zu den genauen Reloadzeiten finden Sie in der FAQ "Wie oft werden die .de-Nameserver aktualisiert?"

Wenn Ihre Domain auch nach dieser Zeitspanne für einige Internetteilnehmer nicht erreichbar sein sollte, kann das evtl. daran liegen, dass ein Nameserver in seinem Cache die Information gespeichert hat, dass es diese Domain nicht gibt und gar nicht bei einem anderen Nameserver nach eventuellen Neuerungen nachfragt. Wenden Sie sich in solch einem Fall bitte an Ihren Provider.

Können unterhalb meiner Domain weitere Subdomains eingerichtet werden?

Eine weitere, eigene Unterteilung einer Domain in Subdomains ist möglich (eine Subdomain von beispieldomain.de ist zum Beispiel info.beispieldomain.de).

Diese Subdomains werden jedoch nicht von uns registriert, sondern müssen von Ihnen oder Ihrem Provider eingerichtet werden. Wenn Sie also die Webadresse http://www.subdomain.de-beispieldomain.de verwenden möchten, dann registrieren wir für Sie die Domain de-beispieldomain.de. Wegen der Einrichtung der Subdomain subdomain.de-beispieldomain.de wenden Sie sich dann an Ihren Provider.

Wer achtet darauf, dass die von mir beantragte Domain nicht mit Rechten Dritter kollidiert?

Das müssen Sie tun; denn nach den DENIC-Domainbedingungen versichern Sie mit dem Domainauftrag, dass die Registrierung der von Ihnen gewünschten Domain für Sie und deren Nutzung durch Sie Rechte Dritter nicht verletzt. Zugleich übernehmen Sie das Haftungsrisiko für die Richtigkeit dieser Versicherung. Das bedeutet: sofern doch eine Rechtsverletzung vorliegen sollte, sind Sie dafür rechtlich verantwortlich. Die darin liegende Risikoverteilung spiegelt den Umstand wider, dass Sie sich Ihre Domain selbst aussuchen und Sie auch von ihrer Nutzung profitieren werden.

Darüber hinaus brauchen Sie nur die eine von Ihnen gewünschte Domain auf etwa entgegenstehende Rechte Dritter zu überprüfen, wohingegen DENIC, wollte sie eine derartige Prüfung selbst vornehmen, jeden Monat rund 100.000 neue Domains zu untersuchen hätte. Abgesehen davon, dass DENIC das gar nicht könnte, hätte schon der bloße Versuch zur Folge, dass die Registrierung von .de-Domains ein Vielfaches der heutigen Preise kosten müsste, um den personellen Aufwand abzudecken, und dass der Registrierungsvorgang erheblich länger dauern würde. Das jedoch läge nicht in Ihrem Interesse als (künftiger) Domaininhaber.

Wie prüfe ich, ob die von mir gewünschte Domain Rechte Dritter verletzt?

Die Registrierung oder die Nutzung einer Domain kann die Rechte Dritter verletzen. Nach den DENIC-Domainrichtlinien und den DENIC-Domainbedingungen sind Sie deshalb dazu verpflichtet, vor der Registrierung einer Domain zu prüfen, ob mit dieser Domain derartige Rechtsverletzungen einhergehen. Unabhängig davon liegt es aber auch in Ihrem eigenen Interesse, eine solche Prüfung vorzunehmen; denn stellt sich am Ende heraus, dass Ihre Domain Rechte Dritter verletzt, bekommen Sie im Zweifel Probleme mit den Rechteinhabern und verlieren die Domain.

Um entgegenstehende Rechte Dritter zu ermitteln, lässt sich beispielsweise und zumindest Folgendes tun:

Zum ersten sollten Sie feststellen, ob mit Ihrer Domain identische oder ihr ähnliche Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen oder angemeldet sind. Das lässt sich bei den Patent-Informationszentren des Amtes, über einen kommerziellen Markenrecherchedienst oder mit Hilfe von Patent- bzw. Rechtsanwälten herausfinden.

Zum zweiten sollten Sie überprüfen, ob mit Ihrer Domain identische oder ihr ähnliche Firmen im Handelsregister eingetragen sind. Zum Teil werden entsprechende Recherchen bereits online angeboten; ansonsten geben beispielsweise auch Industrie- und Handelskammern oder wiederum Rechtsanwälte Hilfestellung.

Zum dritten empfiehlt es sich, sämtliche weiteren Recherchemöglichkeiten zu nutzen, wie etwa Suchmaschinen im Internet, Gewerberegister oder auch die Gelben Seiten.

Soweit Sie herausfinden, dass ein anderer ebenfalls ein Recht an der Domain haben könnte, müssen Sie des weiteren tun, was auch ein Gericht im Streitfall täte, nämlich abwägen, ob Ihnen oder dem anderen das bessere Recht zukommt. Diese Abwägung ist sehr schwierig, wie schon die teilweise einander widersprechenden Gerichtsurteile zu Domainstreitigkeiten zeigen. Ganz allgemein lässt sich dazu nicht mehr sagen als dies: Zum einen kommt in aller Regel der Priorität eine wichtige Rolle zu, also der Frage, wer eine bestimmte Bezeichnung bereits länger im Gebrauch hat, und zum anderen ist oft die Bekanntheit der Bezeichnungen bzw. ihrer Nutzer von Bedeutung.

Im Zweifel sollten Sie, vor allem wenn Sie von sich aus bereits Bedenken haben, nicht darauf verzichten, sich fachlich (z.B. durch einen Rechtsanwalt oder auch, soweit das Markenrecht betroffen ist, durch einen Patentanwalt) beraten zu lassen. Das ist im Zweifel stets billiger, als hinterher von einem übersehenen Rechteinhaber in Anspruch genommen zu werden. Es kann auch hilfreich sein, selbst (etwa im Internet) nach näheren Informationen, wie zum Beispiel Gerichtsurteilen, zu recherchieren.

Welche Konsequenzen hat es, wenn ich im Domainauftrag falsche Angaben mache?

Sie sind verpflichtet, im Domainauftrag korrekte und vollständige Daten für den Domaininhaber, inklusive einer E-Mail-Adresse, anzugeben.

Tun Sie das nicht, sondern nennen etwa eine unzutreffende Adresse oder einen falschen Namen, riskieren Sie den späteren Verlust der Domain. Falsche Daten nämlich berechtigen DENIC zur fristlosen Vertragskündigung, und von diesem Recht machen wir auch Gebrauch.

Was versteht man unter der Konnektierung einer Domain? Auf welche Arten kann eine .de-Domain konnektiert werden?

Unter der Konnektierung einer Domain versteht man die Bereitstellung von Diensten, die diese Domain im Internet erreichbar machen. Unterhalb der Top Level Domain .de gibt es zwei Möglichkeiten, die Erreichbarkeit einer Domain sicherzustellen:

Ein NSentry ist ein direkter Eintrag in die .de-Zone. Die betreffende Domain wird direkt über einen Address-Record (IN A bzw. IN AAAA) oder Mailexchanger (IN MX)-Eintrag mit den entsprechenden Diensten verbunden.

Alternativ kann die Konnektierung über eigene Nameserver vorgenommen werden. In diesem Fall beinhaltet die .de-Zone für die betreffende Domain fortan lediglich einen Verweis auf die zuständigen Nameserver.

Was sind NSentry-Domains bzw. Nameserver?

Es gibt zwei Möglichkeiten, die Erreichbarkeit einer Domain sicherzustellen:

Die Domain wird von unseren Nameservern an andere Nameserver "delegiert". Das bedeutet, dass in unsere Datenbanken die Adressen von mindestens zwei Nameservern eingetragen werden. Jede Anfrage, die uns bezüglich dieser Domain erreicht, wird an diese Nameserver weitergegeben. Um sicherzustellen, dass die betreffenden Nameserver erreichbar und zuständig sind, wird bei der Ersteintragung von Nameservern eine Prüfung ihrer Funktionalität vorgenommen.

Daneben gibt es auch die alternative Möglichkeit, dass auf unseren Nameservern bis zu fünf Dienste, die mit dieser Domain zusammenhängen, z. B. www.de-beispieldomain.de oder mail.de-beispieldomain.de direkt (über einen sogenannten NSentry-Eintrag) mit der IP-Adresse des Hosts oder einem Mailserver verknüpft werden, über den dieser Dienst abgewickelt wird. In diesem Fall sind keine eigenen Nameserver notwendig.

Wie muss ein korrekter Nameserver-Eintrag aussehen?

Alle Informationen dazu finden Sie auf unserer Website im Bereich Nameserver- und NSentry-Einträge.

Wie kann ich meine Nameservereinstellungen überprüfen?

Für eine Überprüfung der Nameserver stellt DENIC das Tool NAST zur Verfügung.

NAST (NAme Server Tester)  ist ein Tool zur Überprüfung von Zonen und Nameserver-Konfigurationen. Mit ihm kann festgestellt werden, ob die Nameserver für eine Domain richtig konfiguriert wurden und die Zone den Richtlinien von DENIC entspricht. Diese Prüfung kann sowohl auf bereits konnektierte Domains angewandt werden, als auch auf neue noch zu registrierende. Damit ist es möglich, bereits vor der Registrierung zu prüfen, ob ein Domainauftrag eventuell aufgrund von DNS-Problemen fehlschlagen würde.

Wie muss ein korrekter NSentry-Eintrag aussehen?

Alle Informationen dazu finden Sie auf unserer Website im Bereich Nameserver- und NSentry-Einträge.

Kann ich mit NAST auch Domains unterhalb anderer TLDs prüfen?

Mit NAST können Sie nicht nur .de- sowie .9.4.e164.arpa-Domains abfragen, sondern auch jede andere Domain unterhalb einer Top Level Domain. Bitte beachten Sie jedoch: Für jede andere TLD (also z.B. eine .com- oder .net-Domain) wird eine allgemeine, generische Testreihe durchgeführt, die keine TLD-spezifischen Vorgaben berücksichtigt. Dies kann dazu führen, dass bei identischen Nameservern mit identischer Konfiguration für eine .de-Domain ein anderes Prüfergebnis auftritt als für eine .com-Domain.

Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an die jeweilige Registry, welche Sie auf der Webseite der Internet Assigned Numbers Authority erfragen können.

Was ist ein Providerwechsel?

Unter einem Providerwechsel versteht man den Wechsel der Verwaltung einer Domain von einem Provider zu einem anderen. Da der Registrierungsauftrag für eine .de-Domain nur über ein Mitglied der DENIC eG oder über unseren Service DENICdirect an DENIC übermittelt werden kann, bezieht sich der Providerwechselauftrag bei DENIC auf den Wechsel der Zuständigkeit für die Domainverwaltung von einem Mitglied/DENICdirect zu einem anderen Mitglied/DENICdirect.

Das verwaltende DENIC-Mitglied, bzw. DENICdirect, wird bei uns in den Domaindaten eingetragen. Dieses DENIC-Mitglied wickelt im Auftrag des Domaininhabers jegliche Kommunikation mit DENIC zu der Domain ab. Nur das Mitglied ist berechtigt, die Kundenaufträge an DENIC weiterzuleiten, mit denen Änderungen an den Domaindaten vorgenommen werden können.

Ich möchte meinen Provider wechseln. Was muss ich tun und was habe ich zu beachten?

Der Registrierungsauftrag für eine .de-Domain kann nur über ein Unternehmen, das Mitglied der DENIC eG ist oder über unseren Service DENICdirect an DENIC übermittelt werden. Auch für die weitere Verwaltung der Domain ist das DENIC-Mitglied bzw. DENICdirect zuständig. Das verwaltende DENIC-Mitglied (bzw. DENICdirect) wird bei uns in den Domaindaten eingetragen und ist berechtigt, Aufträge zur Änderung der Domaindaten (z.B. Adressdatenänderungen oder Löschungsaufträge) im Auftrag des Domaininhabers an uns zu richten. Sollte Ihr Provider nicht auf der Mitgliederliste der DENIC eG stehen, arbeitet er mit einem DENIC-Mitglied bzw. DENICdirect zusammen.

Wenn Sie den Wunsch haben, den Provider zu wechseln, sollten Sie Ihren bisherigen Provider über Ihre Absicht informieren und ein Providerwechsel-Passwort (Authinfo) beauftragen. Vom bisherigen Provider wird dabei geprüft, dass der Auftrag von einem dazu Berechtigten (dem Domaininhaber oder seinem gesetzlichen Vertreter) erteilt wurde. Der zukünftige Provider schickt nun einen Providerwechsel-Auftrag mit der AuthInfo an DENIC, bzw., falls er selbst kein DENIC-Mitglied ist, an das Mitglied, mit dem er zusammenarbeitet. Dieser Auftrag wird von DENIC verarbeitet und die Domain dem neuen Provider zugeordnet. Sollte es an dieser Stelle zu Verzögerungen kommen, kann die Ursache einer der folgenden Punkte sein:

  • Sie haben Ihren bisherigen Provider über den Wechsel informiert, er hat aber noch keine AuthInfo hinterlegt.
  • Sie haben vergessen, Ihren Provider zu informieren.
  • Ihr Provider kann Sie bei Unklarheiten nicht erreichen.

Ist dies der Fall, überprüfen Sie, ob eine AuthInfo zu der Domain hinterlegt wurde und Sie sie erhalten haben. Ihr Provider ist Ihnen bei der Klärung von Problemen sicher gerne behilflich.

Es gab Fälle, in denen Domaininhaber versucht haben, Ihren Provider zu wechseln, indem sie Ihren Vertrag kündigten, die Domain beim bisherigen Provider zur Löschung freigaben und über den neuen Provider wieder registrieren ließen. Bitte beachten Sie, dass eine Domain nach der Löschung nur innerhalb von 30 Tagen – der so genannten Redemption Grace Period (RGP) – vom bisherigen Domaininhaber erneut registriert werden kann. Nach Ablauf der Frist steht die Domain ansonsten zur Neuregistrierung durch jeden Interessierten zur Verfügung.

Sollten Sie Fragen zu den Kosten eines Providerwechsels haben, kontaktieren Sie bitte Ihren Provider. Eventuelle Gebühren werden von den einzelnen Anbietern festgelegt.

Wie läuft ein Providerwechsel organisatorisch ab?

Ein Providerwechsel verläuft in zwei Phasen: Erst beauftragen Sie bei Ihrem alten Provider ein Providerwechsel-Passwort. Mit diesem Passwort kann der neue Provider die Domain umziehen.

Bei einem Providerwechsel sind mindestens vier Akteure beteiligt: das DENIC-Mitglied, das die Domain bisher verwaltete, das DENIC-Mitglied, das die Verwaltung zukünftig übernehmen wird, der Domaininhaber sowie DENIC. Falls der bisherige oder der zukünftige Provider nicht DENIC-Mitglieder sind, kommen sie ebenfalls noch als Beteiligte hinzu.

Der Providerwechsel beginnt damit, dass der Domaininhaber seinem bisherigen Provider seinen Wechselwunsch mitteilt und einen neuen Provider mit der Verwaltung seiner Domain beauftragt. Der alte Provider schickt nun ein Providerwechsel-Passwort an DENIC. Falls er kein DENIC-Mitglied ist, sendet er den Auftrag zunächst an das DENIC-Mitglied, mit dem er zusammenarbeitet, das dann den Auftrag an DENIC weiterleitet. Der alte Provider muss sich vor der Auftragserteilung vergewissern, dass der Providerwechsel auch vom tatsächlichen Domaininhaber und nicht von einem Dritten initiiert wird.

Der neue Provider erhält von Ihnen das Providerwechsel-Passwort. Dieses verwendet er in seinem Providerwechselauftrag. Daraufhin wird der Providerwechsel vollzogen und die Eintragungen in der DENIC-Datenbank werden entsprechend aktualisiert.

Eine Beschreibung des Providerwechsels finden Sie auch auf einer speziellen Informationsseite.

Kann es vorkommen, dass durch einen Providerwechsel meine Domain zeitweilig nicht mehr erreichbar ist?

Dies ist durchaus möglich. Hier kommt es im wesentlichen auf die Zeit an, die Sie sich für den Umzug nehmen wollen. Es empfiehlt sich in jedem Fall, für einen Providerwechsel einen Zeitraum einzukalkulieren, in dem Sie über beide Provider erreichbar sind. So können Sie in Ruhe Ihre neue Internetpräsenz einrichten. Sie können dann Ihren alten Provider bitten, auf die neue Internetpräsenz zu verweisen, den Providerwechsel durchführen, und anschließend die alte Internetpräsenz schließen lassen.

Je gründlicher Sie den Umzug vorbereiten, umso weniger Probleme sollte es geben. Es empfiehlt sich deshalb, eine Übergangszeit von einer Woche einzuplanen.

Was tue ich, wenn ohne meine Zustimmung der Provider gewechselt wurde?

Wenn eine Domain ohne Ihre Zustimmung oder ohne Ihr Wissen in die Verwaltung eines anderen Providers übergegangen ist, sollten Sie sich zunächst mit Ihrem Provider in Verbindung setzen, der versuchen wird, die Sache wieder in Ordnung zu bringen.

Auch empfiehlt es sich, den neuen Provider zur Rede zu stellen, der vielleicht nur einem Irrtum unterlegen ist; denn nicht immer steckt hinter solchen Verwicklungen böse Absicht. Sollte das alles nichts helfen, wenden Sie sich bitte schriftlich an DENIC und beschreiben Sie, welche Schritte Sie bereits unternommen haben.

Was kann ich tun, wenn ich feststelle, dass "meine" Domain gar nicht für mich, sondern für einen Dritten registriert ist?

Wenn Sie annehmen, eine bestimmte Domain sei für Sie registriert worden, und sodann feststellen, dass tatsächlich jemand anderes als Inhaber bei DENIC registriert ist, so prüfen Sie bitte zunächst, ob Sie nicht doch eine Vereinbarung (etwa mit Ihrem Provider oder Ihrer Werbeagentur oder sonst einem Dritten) abgeschlossen haben, der zufolge nicht Sie, sondern ein Dritter Domaininhaber werden sollte.

Ist dies nicht der Fall, müssen Sie sich mit dem als Inhaber verzeichneten Dritten direkt auseinandersetzen. Dabei mag es sich empfehlen, einen DISPUTE-Antrag zu stellen, damit die Domain erst einmal nicht weiterübertragen werden kann. DENIC hingegen kann in dieser Situation nichts für Sie tun; denn der Eingetragene ist ja tatsächlich Domaininhaber geworden, auch wenn mit Ihnen vielleicht etwas anderes vereinbart oder zumindest von Ihnen etwas anderes gewollt war.

Was kann ich tun, wenn ohne meine Zustimmung an meiner Stelle ein neuer Domaininhaber registriert wurde?

Zunächst sollten Sie sich vergewissern, dass es nicht einen Grund für den Inhaberwechsel gibt, etwa in Gestalt einer von Ihnen abgeschlossenen Übertragungsvereinbarung oder der von Ihnen oder auch von DENIC (beispielsweise aufgrund eines gegen Sie ergangenen rechtskräftigen Gerichtsurteils) ausgesprochenen Kündigung des Domainvertrags.

Ist dies nicht der Fall, sollten Sie sich zunächst an Ihren Provider wenden und ihn um eine Erklärung bzw. darum bitten, die Änderung rückgängig zu machen. Manchmal geschehen nämlich ohne böse Absicht einfach Fehler, die dann ohne viel Aufwand und Aufregung sofort wieder korrigiert werden können.

Sollte Ihr Provider Ihnen nicht weiterhelfen, wenden Sie sich bitte schriftlich an DENIC, die der Sache nachgehen wird. Fügen Sie bitte alle Unterlagen bei, die bei der Klärung der Angelegenheit hilfreich sein können.

Wie kann ich meine Domain löschen lassen?

Wenn Sie Ihre Domain löschen lassen wollen, wenden Sie sich bitte an den Provider, der die Domain derzeit verwaltet. Seien Sie dabei bitte so präzise wie möglich, damit Ihr Provider unmissverständlich erkennen kann, was Ihre Absicht ist. Formulierungen wie beispielsweise: "Ich möchte meine Domain kündigen", "Ich möchte meine Domain nicht mehr" oder "Schalten Sie bitte meine Domain ab" machen nicht deutlich, ob Sie wirklich die Domain vollständig aufgeben und bei DENIC löschen lassen wollen, oder ob Sie eventuell nur den Servicevertrag mit Ihrem Provider kündigen möchten. Viele Anbieter stellen daher für den Löschungsauftrag spezielle Formulare zur Verfügung.

Sofern Ihre Domain von unserem Service DENICdirect verwaltet wird, brauchen Sie uns nur das Löschungsformular für DENICdirect-Kunden ausgefüllt und unterzeichnet zu übersenden. Nachdem es bei uns eingegangen ist, wird die Domain nicht direkt unwiderbringlich gelöscht, vielmehr schließt sich an die Löschung zunächst ein Karenzzeitraum von 30 Tagen an: die sogenannte Redemption Grace Period (kurz RGP). Innerhalb dieser Zeitspanne kann die betreffende Domain nur für den letzten Domaininhaber oder einen vom letzten Domaininhaber bestimmten Dritten erneut registriert werden.
 
Die durch das RGP-Verfahren eingeräumte Karenzzeit ermöglicht es dem bisherigen Domaininhaber, die Löschung der Domain rückgängig zu machen, indem er die Domain durch einen Provider erneut registrieren lässt. Erst wenn nach Ablauf der 30-tägigen RGP-Frist keine erneute Registrierung erfolgt ist, steht die Domain zur Neuregistrierung durch jeden Interessierten zur Verfügung.

Was geschieht mit der Domain, wenn der Domaininhaber stirbt?

Grundsätzlich ist die Inhaberschaft an einer Domain vererbbar, so dass der Erbe des verstorbenen Inhabers an dessen Stelle tritt.

Wenn der Erbe seine Erbenstellung gegenüber seinem Provider nachweist, wird er als neuer Domaininhaber auch in die DENIC-Datenbank eingetragen. Ebenso gut kann der Erbe natürlich die Domain löschen lassen oder sie auf einen Dritten übertragen.

Darf mein Provider für das Ändern der Domaindaten zusätzliche Gebühren von mir verlangen?

Das kommt letztlich darauf an, was Sie mit Ihrem Provider im Providervertrag vereinbart haben. Naturgemäß kann DENIC dazu keine Aussage treffen und solche Verträge auch nicht prüfen. Bei Unklarheiten wenden Sie sich deshalb bitte direkt an Ihren Provider.

Wie oft werden die .de-Nameserver aktualisiert?

Bevor eine neu registrierte Domain weltweit erreichbar ist, muss sie in die .de-Zone aufgenommen werden. Dies erfolgt in der Regel bei der auf die Registrierung folgenden Nameserveraktualisierung. Dasselbe gilt auch für Änderungen von Nameservereinträgen bei bereits registrierten Domains.

Die Zone wird in der Regel kontinuierlich aktualisiert und enthält dann alle Änderungen, die vor der letzten Aktualisierung durch DENIC bestätigt wurden.

Wieso habe ich eine Rechnung von DENIC erhalten?

Von DENIC erhalten Sie eine Rechnung, wenn Sie Kunde unseres Service DENICdirect sind, d.h. wenn

  1. Sie eine Domainregistrierung oder einen Providerwechselauftrag bei unserem Service DENICdirect beauftragt haben, oder
  2. Ihre Domain bereits durch DENICdirect verwaltet, oder
  3. Ihre Domain sich im TRANSIT-Verfahren befand und Sie der Zahlungsaufforderung nachgekommen sind.

Meine Webseite wird nicht mehr angezeigt, wenn ich im Browser meine Domain aufrufe. Was ist passiert?

Hierfür kann es mehrere Gründe geben. Zunächst sollten Sie sich an Ihren Provider wenden. Wenn Sie Kunde von DENICdirect sind, wenden Sie sich bitte dorthin.

Wenn Ihr Provider nicht zu erreichen ist bzw. nicht helfen kann oder wenn statt Ihrer Webseite eine DENIC-Informationsseite angezeigt wird, setzen Sie sich bitte mit unserer Hotline in Verbindung.

Was bedeutet RRI?

RRI steht für Realtime Registry Interface und stellt eine Echtzeitschnittstelle dar, über die DENIC-Mitglieder Aufträge in Echtzeit an das Registrierungssystem der DENIC eG übermitteln.

Was kann ich tun, wenn die von mir gewünschte Domain bereits für jemand anderen registriert ist?

DENIC registriert die Domains nach dem Prioritätsprinzip: "First come, first served". Wenn also ein anderer schneller war, bleibt Ihnen zunächst lediglich die Möglichkeit, eine andere Bezeichnung für Ihre Domain zu verwenden.

Sollten Sie ein Recht an der Domain haben, lesen Sie auch unsere Informationen zum DISPUTE-Verfahren.

Wie bekomme ich Informationen über den Inhaber einer Domain?

Die Daten über eine Domain und damit auch über ihren Inhaber werden bei der Registrierung von DENIC aufgenommen. Liegt ein berechtigtes Interesse vor, kann DENIC den Inhaber einer Domain mitteilen.

Ausführliche Informationen und die erforderlichen Formulare finden Sie unter Auskünfte über Inhaber einer bestimmten Domain.

Was tue ich, wenn ich zu einer Domain mehr Informationen benötige als in der whois-Abfrage einsehbar?

Zuweilen kann es – etwa im Rahmen eines Rechtsstreits – sein, dass Sie zu einer Domain weitere Informationen erhalten möchten.

DENIC kann solche zusätzlichen Informationen aus datenschutzrechtlichen Gründen nur dann erteilen, wenn Sie zuvor Ihr berechtigtes Interesse darlegen.

Das bedeutet: Sie erläutern schriftlich (auch per Fax), welche zusätzlichen Informationen Sie haben möchten und warum Sie diese Auskünfte benötigen. Fügen Sie bitte entsprechende Nachweise bei. Je eingehender Sie Ihre Gründe schildern und je überzeugender Ihre Nachweise sind, um so geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass DENIC Rückfragen stellen muss.

Kann ich verlangen, dass DENIC gegen eine Domain eingreift, die meine Rechte verletzt?

Das können Sie nicht. DENIC kann nämlich zu keinem Zeitpunkt prüfen, ob die Registrierung oder Nutzung einer Domain Rechte Dritter verletzt. Darüber hinaus ist DENIC zu einer solchen Prüfung regelmäßig auch nicht verpflichtet, wie der Bundesgerichtshof schon im Mai 2001 in seiner Entscheidung in Sachen ambiente.de ausdrücklich bestätigt hat. Eine solche Prüfung wäre jedoch die Voraussetzung für ein Eingreifen seitens DENIC; denn es ist leicht einzusehen, dass eine Domain ihrem Inhaber nicht gleichsam auf Zuruf entzogen werden kann. Das würden Sie, wenn es sich um Ihre Domain handelte, auch nicht wollen.

Vor diesem Hintergrund müssen Sie die Auseinandersetzung um etwaige Rechtsverletzungen unmittelbar mit dem Domaininhaber führen. Erst das endgültige Ergebnis dieser Auseinandersetzung, nämlich typischerweise ein rechtskräftiges (Hauptsache-)Urteil, wird von DENIC umgesetzt.

Was kann ich tun, wenn ich glaube, ein Recht an einer bereits registrierten .de-Domain zu haben?

Sie können mit einem entsprechenden Rechtenachweis und dem von uns bereitgestellten Formular Informationen zum Domaininhaber anfordern.

Wenn Sie zu der Auffassung gelangen, ein Recht an der Domain zu haben und sich mit dem Domaininhaber auseinandersetzen möchten, stellt DENIC Ihnen das Instrument des DISPUTE-Eintrags zur Verfügung.

Kann ich die Übertragung einer Domain auf mich verlangen, wenn keine Website zu dieser Domain vorhanden ist?

Wenn eine Domain nicht zur Adressierung einer Website dient, so bedeutet das nicht, dass die Domain nicht genutzt wird. Eine Domain kann nämlich im Rahmen ganz verschiedener Dienste (wie beispielsweise E-Mail oder File Transfer (FTP)) verwendet werden, ohne dass dies nach außen erkennbar ist, und es besteht keine Verpflichtung, sie gerade zur Adressierung einer Website einzusetzen. In keinem Falle ergibt sich daher aus dem Fehlen einer Website für DENIC ein Anlass oder auch nur die Möglichkeit, den Domainvertrag zu kündigen, oder ein Anspruch für Sie, die betroffene Domain zu übernehmen.

Abgesehen davon kann es natürlich immer einmal sein, dass vorübergehende technische Schwierigkeiten auf Seiten des Domaininhabers eine tatsächlich vorhandene Website eine Zeit lang unerreichbar machen, oder dass Sie sich bei der Eingabe der Webadresse schlicht verschrieben haben, oder dass eine Website nur unter einer Subdomain besteht, auf die man von allein gar nicht kommen würde (etwa unter weihnachten.ostern.beispieldomain.de anstatt unter www.beispiel.de).

Kann ich verlangen, dass DENIC eine Domain dekonnektiert, wenn sie zur Adressierung einer Website mit rechtswidrigem oder unsittlichem Inhalt genutzt wird?

Wenn man sich mit dem Inhalt von Websites beschäftigt, muss man sich über den grundlegenden Unterschied zwischen Website und Domain im Klaren sein.

Während Domains (unter .de) bei DENIC registriert sind, befinden sich Websites auf Servern, die gerade nicht von DENIC (sondern vom jeweiligen Domaininhaber oder seinem Provider) betrieben werden und auf die DENIC auch keinen Zugriff hat.

Somit hat DENIC mit Websites, die unter .de-Domains erreichbar sind, weder inhaltlich noch technisch irgendetwas zu tun. Weder bestimmt DENIC (oder kann auch nur beeinflussen), welchen Inhalt sie haben, noch hat DENIC sie auf ihren eigenen Servern gespeichert.

Schon daraus wird deutlich, dass DENIC gegen die Verbreitung einer bestimmten Website gar nichts tun kann. Deshalb ist DENIC dazu auch nicht verpflichtet, wie übrigens auch bereits gerichtlich ausdrücklich bestätigt wurde.

Kann ich verlangen, dass DENIC eine Domain für die Registrierung "sperrt"?

Nein; denn DENIC "sperrt" keine Domains in der Weise, dass sie nicht mehr zur Registrierung zur Verfügung stehen. Das gilt selbst dann, wenn Sie aufgrund eigener Namens- oder Kennzeichenrechte meinen, niemand außer Ihnen dürfe eine bestimmte Domain innehaben.

Angesichts von weltweit vielen Milliarden natürlicher und juristischer Personen lässt sich nämlich nie sagen, ob die eine oder andere davon nicht doch dazu berechtigt wäre, die Domain ihrerseits zu registrieren. Dass DENIC nicht verpflichtet ist, Domains zu "sperren", hat im übrigen auch das Oberlandesgericht Dresden ausdrücklich bestätigt und einem bekannten sächsischen Politiker den Wunsch abgeschlagen, DENIC zur "Sperrung" der Domain kurt-biedenkopf.de zu verurteilen. Trotzdem können Sie es natürlich ganz leicht erreichen, dass Domains, die Ihnen missfallen, nicht mehr durch Dritte registriert werden: Sie registrieren solche Domains einfach für sich selbst.

Wie bekomme ich einen DISPUTE-Eintrag?

Sie bekommen einen DISPUTE-Eintrag, wenn Sie ihn bei DENIC beantragen. Dafür müssen Sie das entsprechende Formular ausfüllen oder das Online-Formular nutzen, unterzeichnen und im Original an DENIC schicken. Ihrem Antrag muss eine Anfrage bei DENIC über den Inhaber der Domain mittels Formular vorausgegangen sein. Diese Anfrage müssen Sie als Antragsteller innerhalb des letzten Monats vorgenommen haben. Bitte fügen Sie die erhaltene Auskunft Ihren Antrag auf einen DISPUTE-Eintrag bei.

Es ist besonders wichtig, dass Sie tatsächlich, wie Sie es mit Unterzeichnung des Antrags auch bestätigen, die Auseinandersetzung mit dem Domaininhaber schon führen oder in Kürze beginnen werden.

Außerdem müssen Sie Unterlagen beifügen, aus denen sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Ihnen an der Domain, um die es geht, ein Recht zusteht. Geeignete Unterlagen, aus denen sich Ihre Rechte ergeben können, sind beispielsweise: im Falle einer Marke die entsprechende Registerauskunft, im Falle einer Firma ein Auszug aus dem Handelsregister, im Falle eines Personennamens eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses und im Falle eines Gemeindenamens das Briefpapier der Gemeinde.

Ist Ihr DISPUTE-Antrag bei DENIC eingegangen und hat DENIC ihm entsprochen, erhalten Sie darüber eine Bestätigung mit weiteren Hinweisen und der Angabe, bis wann der DISPUTE-Eintrag gilt. Kann DENIC Ihrem DISPUTE-Antrag nicht entsprechen, etwa weil Sie die von Ihnen behaupteten Rechte an der Domain nicht mit Nachweisen untermauert haben oder weil bereits ein DISPUTE-Eintrag besteht, werden Sie auch darüber unterrichtet. Hören Sie hingegen nichts von DENIC, können Sie nicht davon ausgehen, dass ein DISPUTE-Eintrag eingerichtet wurde, und sollten nach zwei bis vier Wochen eine Nachfrage an DENIC richten.

Wie lange gilt der DISPUTE-Eintrag?

Weil der DISPUTE-Eintrag in die Dispositionsgewalt des Domaininhabers eingreift, wäre es nicht gut und auch kaum zulässig, ihn endlos lange aufrechtzuerhalten, obwohl die Auseinandersetzung um die Domain vielleicht gar nicht mehr andauert. Deshalb ist der DISPUTE-Eintrag auf ein Jahr befristet und wird sodann ohne besondere Vorankündigung auslaufen. Außerdem ist der DISPUTE-Inhaber verpflichtet, DENIC mitzuteilen, wenn die Auseinandersetzung mit dem Domaininhaber beendet ist; auch dann nämlich hebt DENIC den DISPUTE-Eintrag auf. 

Wenn der DISPUTE-Eintrag nicht mehr besteht, kann die Domain wieder auf Dritte übertragen werden, und der Anspruchsteller rückt im Falle der Domainlöschung auch nicht mehr automatisch als Inhaber nach. Deshalb ist es besonders wichtig, dass sich der DISPUTE-Inhaber das Datum, zu dem der DISPUTE-Eintrag endet, sorgfältig notiert und ggf. eine Verlängerung rechtzeitig beantragt (etwa einen Monat vor Aufhebung des DISPUTE-Eintrags).

Das ist möglich, wenn die Auseinandersetzung mit dem Domaininhaber andauert und der DISPUTE-Inhaber dies nachvollziehbar unter Vorlage entsprechender Nachweise schriftlich erklärt. Außerdem braucht DENIC für eine Verlängerung erneut das ausgefüllte und unterzeichnete Original des DISPUTE-Formulars.

Was passiert, wenn ich einen DISPUTE-Eintrag habe und die Domain gelöscht wird?

In diesem Falle werden Sie unmittelbar zum neuen Inhaber der Domain. DENIC übermittelt diese Nachricht sogleich an Sie oder Ihren Vertreter, der für Sie den DISPUTE-Eintrag ursprünglich erwirkt hatte, und teilt mit, was Sie nun weiter tun müssen.

Kann ich einen DISPUTE-Eintrag erhalten oder verlängern lassen, wenn ich mich mit dem Domaininhaber auf eine spätere Übertragung oder Freigabe der Domain geeinigt habe?

Nein. Der DISPUTE-Eintrag dient allein dazu, die Auseinandersetzung um eine Domain zu begleiten, nicht aber kann er eingesetzt werden, um Ansprüche aus einer Vereinbarung zwischen DISPUTE-Inhaber und Domaininhaber abzusichern.

Zu diesem Zweck ist ein DISPUTE-Eintrag allerdings auch nicht nötig; denn wenn Sie befürchten, der Domaininhaber werde die mit Ihnen zu schließende Vereinbarung nicht einhalten, steht es Ihnen frei, eine solche Vereinbarung von vornherein nicht einzugehen oder sich auf andere Weise besonders zu schützen. Denkbar ist insoweit vor allem die sofortige Übertragung der Domain auf Sie in Verbindung mit der Abrede, dass der (bisherige) Inhaber sie noch für eine Übergangszeit weiternutzen kann.

Wie kann ich einen DISPUTE-Eintrag aufheben lassen?

Natürlich können Sie einen zu Ihren Gunsten bestehenden DISPUTE-Eintrag jederzeit aufheben lassen. Dazu müssen Sie das entsprechende Aufhebungsformular ausfüllen, unterschreiben und an DENIC senden.

Nach Aufhebung des DISPUTE-Eintrags kann die Domain dann wieder auf Dritte übertragen werden, und auch werden Sie im Falle der Domainlöschung nicht mehr deren Inhaber.

Was kostet die Einrichtung eines DISPUTE-Eintrags?

Der DISPUTE-Eintrag kostet derzeit nichts, seine Aufhebung natürlich auch nicht.

Was kann ich tun, wenn für eine .de-Domain falsche oder unvollständige Daten hinterlegt sind?

Wenn Sie selbst Inhaber der betreffenden Domain sind und Ihre Domain durch einen Provider verwaltet wird, sollten Sie sich umgehend mit Ihrem Provider in Verbindung setzen und ihm die korrekten Daten mitteilen, damit er diese an DENIC weitergibt.

Sind Sie der Domaininhaber und wird Ihre Domain von DENICdirect verwaltet, senden Sie Ihre Korrekturen bitte unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars unmittelbar an DENIC.

Hat Ihnen DENIC im Rahmen einer individuellen Anfrage Auskunft über die Inhaberdaten der Domain eines Dritten erteilt (Voraussetzungen zur Erteilung derartiger Auskünfte) und haben Sie in der Folge festgestellt, dass es sich um fehlerhafte Daten handelt, können Sie DENIC Ihre Beobachtung mitteilen, wenn Sie gleichzeitig die Fehlerhaftigkeit der Daten nachweisen oder diese offensichtlich ist. Erforderlich ist insoweit ein doppelter Nachweis: Zum ersten müssen Sie nachweisen, dass ein Versuch fehlgeschlagen ist, dem Domaininhaber ein Schriftstück unter der bei DENIC registrierten Anschrift zukommen zu lassen. Dieser Nachweis kann insbesondere durch einen Briefumschlag mit dem Postvermerk "Unbekannt" oder "Unbekannt verzogen", aber auch beispielsweise durch die Mitteilung eines Gerichts erbracht werden, daß eine förmliche Zustellung erfolglos war. Hingegen reicht es nicht aus, wenn der Domaininhaber die Annahme von Briefen lediglich verweigert oder (Einschreibe-)Briefe nicht abholt; denn dann existiert er ja unter der registrierten Adresse. Ein Umschlag mit dem Vermerk "Annahme verweigert" oder "Nicht abgeholt" genügt daher in keinem Falle. Zum zweiten müssen Sie eine Negativauskunft aus dem jeweils einschlägigen Register vorlegen (z. B. Einwohnermeldeamt bei natürlichen und Handelsregister bei juristischen Personen).

Haben Sie nach Erhalt einer Auskunft über die Inhaberdaten einer Domain (Voraussetzungen zur Erteilung derartiger Auskünfte) festgestellt, dass die registrierte E-Mail-Adresse des Domaininhabers nicht funktioniert, wird DENIC Ihrem Hinweis nachgehen, wenn Sie uns einen geeigneten Beleg (beispielsweise einen Screenshot der unzustellbaren E-Mail) zukommen lassen.

Was kann ich tun, wenn ich mich durch eine Domain in meinen Rechten verletzt fühle, die nicht auf .de endet?

Die DENIC eG ist die Registrierungsstelle für die Top Level Domain .de und mithin ausschließlich für Domains zuständig, die auf .de enden. Zu Domains unterhalb anderer Top Level Domains kann Ihnen DENIC keine Auskünfte erteilen. Allerdings halten in der Regel die dafür jeweils zuständigen Registrierungsstellen weiterführende Informationen bereit.

Für die sog. generischen Top Level Domains (gTLDs) wie etwa .com, .net, .org., .info. .biz oder .name finden Sie ein Verzeichnis der Registrierungsstellen auf den Webseiten von ICANN. Hier besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Domainstreitigkeiten in einem besonderen Schlichtungsverfahren (sog. Uniform Dispute Resolution Procedure, UDRP) klären zu lassen.

Für die länderbezogenen Top Level Domains (sog. country code Top Level Domains, ccTLDs) wie etwa .at (für Österreich) oder .uk (für Großbritannien) steht auf der Website von IANA eine Liste der Registrierungsstellen bereit.

Kann DENIC mir Rechtsrat erteilen?

Selbstverständlich hilft DENIC Ihnen gern, wenn Sie ein Anliegen an DENIC haben, nicht aber kann DENIC Ihnen eine individuelle Rechtsberatung erteilen. Wenn Sie also Fragen haben, die etwa darauf zielen, wie Sie auf eine Abmahnung reagieren sollen, oder ob Sie Chancen haben, Ihre Domain in einem Rechtsstreit zu verteidigen oder die Löschung einer Domain von deren Inhaber verlangen zu können, so ist DENIC außerstande, Ihnen weiterzuhelfen. In diesen Fällen bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, anderweitig Rechtsrat zu suchen, beispielsweise bei einem Rechtsanwalt oder bei einem Patentanwalt, soweit das Markenrecht betroffen ist.

Die für Ihren Wohnort zuständige Rechtsanwaltskammer und teilweise auch die örtlichen Anwaltvereine helfen Ihnen dabei, den für Sie richtigen Anwalt zu finden. Darüber hinaus gibt es in einigen Bundesländern öffentliche Rechtsauskunftsstellen oder, wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, die Möglichkeit, Beratungsgutscheine zu bekommen. Nähere Informationen darüber erteilt Ihnen im Zweifel Ihr Landesjustizministerium, oder Sie wenden sich an das nächstgelegene Amtsgericht.

Obendrein mag es in vielen Fällen hilfreich sein, sich zunächst selbst mit näheren Informationen zu versorgen, die Sie auch im Internet an vielen Stellen finden. Ebenfalls im Internet gibt es zudem verschiedene Mailinglisten zum Online-Recht, auf denen Sie Ihr Problem zur Diskussion stellen könnten.

Was geschieht mit der Domain, wenn als Inhaber eine juristische Person registriert ist und diese insolvent oder aufgelöst wird?

Die Insolvenz eines Domaininhabers hat keine Auswirkungen auf die Domaininhaberschaft, sondern allenfalls auf die Verfügungsbefugnis, die ggf. auf den Insolvenzverwalter übergeht.

Bei der Auflösung einer juristischen Person erfolgt stets die Verwertung ihres noch vorhandenen Vermögens, zu dem auch ihre Domains gehören. Das bedeutet, der Liquidator entscheidet darüber, was mit diesen Domains geschieht, und DENIC kann solche Domains nicht einfach löschen.

Warum gibt es kein Streitschlichtungsverfahren (UDRP) für .de-Domains?

Das ICANN-Schlichtungsverfahren (UDRP) für generische Top Level Domains stellt nur eine Möglichkeit dar, wie mit Domainstreitigkeiten umgegangen werden kann, und es ist durchaus nicht selbstverständlich, dass sich alle Domainregistrierungsstellen für diesen Weg entscheiden. So haben auch nur wenige länderbezogene Top Level Domains diesen Weg gewählt.


Der Beweggrund für die Einführung des ICANN-Schlichtungsverfahren war, dass man es bei generischen Top Level Domains wie .com, .net oder .org mit einem unter Umständen sehr komplexen internationalen Beziehungsverhältnis zwischen den beteiligten Parteien zu tun hat. Domaininhaber, Beschwerdeführer und Registrar können ihren Sitz in verschiedenen Ländern haben, dazu kommt noch die Registrierungsstelle, deren Sitz wiederum in einem vierten Land liegen kann. Dadurch kann es vorkommen, dass der Gerichtsstand in einem anderen Land als dem des Beschwerdeführers liegt, man sich dort einen weiteren Anwalt suchen und komplizierte Zustellungen veranlassen muss, die Gerichtsverhandlung in einer fremden Sprache geführt wird, etc. Selbst wenn alle diese Hindernisse überwunden sind und man ein Urteil in Händen hat, stellt sich anschließend eventuell das Problem, dieses Urteil in einem dritten Land zu vollstrecken. Die Bedürfnisse bei generischen Top Level Domains sind daher völlig andere als bei country code Top Level Domains wie .de.


Bei .de-Domains sind in vielen Fällen alle Beteiligten in Deutschland ansässig, es kann vor deutschen Gerichten geklagt werden, die Rechtsprechung erfolgt schnell und preisgünstig.
Die UDRP hat außerdem den Nachteil, dass sie nur bei Markenrechtsverletzungen und böswilliger Absicht des Domaininhabers zum Tragen kommt und es der unterlegenen Partei danach immer noch offen steht, den Rechtsweg zu beschreiten. Weiterhin hat bei der UDRP der Beschwerdeführer auch noch die Kosten des Verfahrens zu tragen, während bei einem Gerichtsverfahren in Deutschland die unterlegene Partei die Prozesskosten übernehmen muss.

Insofern gibt es also auch aus Sicht der Inhaber von Namens- oder Markenrechten keinen Grund, sich ein dem UDRP-Verfahren ähnliches Vorgehen auch für .de-Domains zu wünschen, da sie mit einem Gerichtsverfahren, kombiniert mit einem DISPUTE-Eintrag bei DENIC, die bessere, weil schnelle und kostengünstige Alternative bereits zur Hand haben.

Unabhängig davon steht es natürlich den Kontrahenten in einem Domainstreit frei, eine außergerichtliche Einigung anzustreben oder sich einem Schlichtungs- oder gar Schiedsverfahren zu unterwerfen.

Was ist TRANSIT?

Mit dem effizienten und schnellen TRANSIT-Verfahren bietet DENIC Ihnen einen Service, der dafür sorgt, dass Sie als Domaininhaber Ihre Domain nicht verlieren, wenn diese nicht länger von einem Provider verwaltet wird. Auch ohne Provider wird Ihre Domain vorerst nicht gelöscht und kann während des Verfahrens von niemand anderem registriert werden.

Für das Verfahren geht die Domain in die direkte Verwaltung von DENIC über und wird vom Service DENICdirect betreut. DENIC schreibt den Domaininhaber mit einem TRANSIT-Brief an und informiert ihn über den TRANSIT-Status seiner Domain und die sich daraus ergebenden Schritte.

Als Domaininhaber müssen Sie innerhalb einer gesetzten Frist entscheiden, was mit der betreffenden Domain geschehen soll:

  1. Sie belassen die Domain in der kostenpflichtigen Verwaltung unseres Services DENICdirect, indem Sie die Domaingebühren bezahlen.

  2. Providerwechsel – Die Domain soll weiterhin behalten werden, indem diese mittels Providerwechsel-Passwort (AuthInfo) in die Verwaltung eines Providers übergeben wird.

  3. Domainlöschung – Die Inhaberschaft an der Domain wird durch einen Löschauftrag endgültig aufgegeben.

Über unser TRANSIT Service Center kann direkt ein Löschauftrag veranlasst oder ein Providerwechsel-Passwort (AuthInfo) erzeugt werden. Ihre Zugangsdaten entnehmen Sie bitte dem TRANSIT-Brief.

Wichtiger Hinweis

Damit das TRANSIT-Verfahren greifen kann, ist es notwendig, dass die bei DENIC hinterlegten Inhaberdaten stets aktuell sind, da der TRANSIT-Brief an die dort eingetragene Adresse versendet wird. Bei Nicht-Zustellbarkeit erhält der Domaininhaber eine fristlose Kündigung des Domainvertrags an seine bei DENIC hinterlegte E-Mail-Adresse und die Domain wird letztendlich gelöscht.

Wie gelangte meine Domain in das TRANSIT-Verfahren?

Dadurch, dass der Provider Ihre Domain nicht mehr verwaltet. Dies geschieht, wenn die Vertragsbeziehung zwischen Ihnen und Ihrem Provider – entweder von Ihnen selbst oder von Ihrem Provider – beendet wurde. Mögliche Gründe sind Kündigung einer Webseite oder eines E-Mail-Services. Details sind uns allerdings nicht bekannt. Für Fragen dazu wenden Sie sich bitte an Ihren ehemaligen Provider.

Eine Domain gelangt auch dann in das TRANSIT-Verfahren, wenn für sie ein DISPUTE-Eintrag eingerichtet war und Sie nach der Löschung der Domain Domaininhaber geworden sind.

Welche Konsequenzen hat der TRANSIT für meine Domain?

Befindet sich eine Domain im TRANSIT-Verfahren, bleiben Sie weiterhin der Domaininhaber, da der parallel zum Providervertrag geschlossene Domainvertrag mit DENIC bestehen bleibt. Eine Domain im TRANSIT-Verfahren bleibt weiter auf Sie registriert und wird von unserem Service DENICdirect verwaltet. Sie müssen sich also keine Sorgen machen, dass Ihre Domain ohne gültigen Providervertrag gelöscht wird.

Die zusätzlichen Dienstleistungen, die Ihnen Ihr ehemaliger Provider zur Verfügung gestellt hat (z.B. Webspace für eine Homepage) sind aber möglicherweise nicht mehr oder nur noch für einen eingeschränkten Zeitraum verfügbar. Wenden Sie sich bei Fragen dazu sicherheitshalber an Ihren ehemaligen Provider.

Sie müssen aber dennoch tätig werden, um innerhalb der im TRANSIT-Brief genannten Frist zu einem neuen Provider zu wechseln oder die Domain zu löschen.

Die im Schreiben enthaltene Zahlungsaufforderung wird DENIC nur dann als Kulanzregelung stornieren, wenn Sie eine der beiden genannten Aktionen durchführen.

Sie können aber auch den in der Zahlungsaufforderung genannten Betrag bezahlen und Ihre Domain in der Verwaltung unseres Services DENICdirect belassen. Dafür gelten generell die Gebühren gemäß der DENIC-Preisliste.

Bitte beachten Sie: Sollten Sie innerhalb der genannten Frist nicht reagieren, wird DENIC den Domainvertrag für Ihre Domain fristlos kündigen und diese dann löschen. Es ist daher wichtig, dass Sie als Domaininhaber reagieren, um eine ungewollte Vertragskündigung zu vermeiden.

Wichtiger Hinweis

Damit das TRANSIT-Verfahren greifen kann, ist es notwendig, dass die bei DENIC hinterlegten Inhaberdaten stets aktuell sind, da der TRANSIT-Brief an die dort eingetragene Adresse versendet wird. Bei Nicht-Zustellbarkeit erhält der Domaininhaber eine fristlose Kündigung des Domainvertrags an seine bei DENIC hinterlegte E-Mail-Adresse und die Domain wird letztendlich gelöscht.

Was muss ich als Domaininhaber tun, wenn sich meine Domain im TRANSIT-Verfahren befindet?

Wenn Ihre Domain in das TRANSIT-Verfahren gelangt, teilen wir Ihnen dies an die für den Domaininhaber in unserer Datenbank hinterlegte – Postanschrift mit. Sie als Domaininhaber müssen dann innerhalb der genannten Frist entscheiden, was mit der betroffenen Domain geschehen soll. Sie haben hierzu folgende Möglichkeiten:

  1. Die Domain in der kostenpflichtigen Verwaltung unseres Services DENICdirect belassen in dem Sie die Domaingebühren bezahlen.

  2. Providerwechsel – Die Domain soll weiterhin behalten werden, indem diese mittels Providerwechsel-Passwort (AuthInfo) in die Verwaltung eines Providers übergeben wird.

  3. Domainlöschung – Die Inhaberschaft an der Domain wird endgültig aufgegeben.

In unserem TRANSIT Service Center können Sie direkt einen Löschauftrag veranlassen oder ein Providerwechsel-Passwort (AuthInfo) erzeugen. Loggen Sie sich dazu mit Ihrem persönlichen TRANSIT-Passwort ein, das Sie von uns mit dem TRANSIT-Brief erhalten haben. Sie werden Schritt für Schritt durch das Verfahren geleitet.

Welches sind die rechtlichen Hintergründe für den TRANSIT?

Wer eine Domain registrieren möchte, wendet sich dazu in der Regel an einen Provider, dem er einen entsprechenden Auftrag erteilt. Der Provider ist das Bindeglied zwischen seinem Kunden und der DENIC eG, die als zentrale Registrierungsstelle alle .de-Domains verwaltet.

Dies bedeutet für Sie, dass Sie mit der Registrierung einer Domain zwei Vertragsverhältnisse eingehen:

Zum einen den Domainvertrag, der über Ihren  Provider mit DENIC abgeschlossen wird und für den die DENIC-Domainrichtlinien und -bedingungen gelten.

Zum anderen den Providervertrag, den Sie direkt mit Ihrem Provider abschließen, und der die Domainpflege sowie die weiteren mit Ihrem Provider vereinbarten Dienstleistungen beinhaltet. Das bedeutet, es besteht bezüglich der Domain immer ein Vertragsverhältnis zwischen DENIC und Ihnen.

Solange ein Provider Ihre Domain verwaltet, ruht nach § 4 Absatz 2 der DENIC-Domainbedingungen Ihre Zahlungsverpflichtung gegenüber DENIC, denn Ihr Provider übernimmt die gesamte Abwicklung für Sie. Gibt Ihr Provider die Verwaltung Ihrer Domain auf, bleibt dennoch der Domainvertrag mit DENIC bestehen und Ihre direkte Zahlungsverpflichtung gegenüber DENIC lebt wieder auf.

Bleibt meine Domain im TRANSIT-Verfahren weiterhin erreichbar?

Ob die Erreichbarkeit bzw. Dienste wie E-Mail-Konten Ihrer Domain weiterhin gewährleistet bleiben, hängt von Ihrem Vertrag mit Ihrem ehemaligen Provider ab. DENIC verfügt über keine Informationen dazu. Wenden Sie sich daher bitte direkt an Ihren ehemaligen Provider.

Wird für Ihre Domain im TRANSIT-Verfahren eine fristlose Vertragskündigung ausgesprochen und die Domain und ihre technischen Daten werden aus den Nameservern für die Top Level Domain .de entfernt, ist die Domain nicht länger erreichbar. In diesem Fall erhält der Domaininhaber eine fristlose Kündigung des Domainvertrags an seine bei DENIC hinterlegte E-Mail-Adresse und die Domain wird letztendlich gelöscht.

Muss ich etwas für einen Providerwechsel oder eine Löschung meiner Domain aus dem TRANSIT-Verfahren bezahlen?

Innerhalb der im TRANSIT-Brief angegebenen Frist entstehen Ihnen durch DENIC keine Kosten, wenn Sie für Ihre Domain eine Löschung oder einen Providerwechsel vornehmen.

Wieviel Sie eventuell für einen Providerwechsel an Ihren neuen Provider zahlen müssen, erfragen Sie bitte bei diesem.

Was passiert, wenn sich meine Domain im TRANSIT-Verfahren befindet und ich nicht innerhalb der angegebenen Frist reagiere?

Wenn Sie innerhalb der im TRANSIT-Brief gesetzten Frist nicht reagieren, d.h. wenn

  • keine vollständige Bezahlung erfolgt ist, oder

  • kein Providerwechsel durchgeführt wurde, oder

  • keine Löschung der Domain veranlasst wurde,

wird DENIC den Domainvertrag fristlos kündigen und die betroffene Domain dann löschen. Grundlage hierfür ist § 7 Abs. 2 lit. k der DENIC-Domainbedingungen. Es ist daher wichtig, dass der Domaininhaber reagiert, um eine ungewollte Vertragskündigung zu vermeiden.

Warum muss ich die von DENIC vorgegebenen Formulare benutzen?

DENIC stellt für viele Anliegen Formulare bereit. Sie dienen der Arbeitserleichterung für beide Seiten: Sie brauchen die Formulare lediglich auszudrucken und auszufüllen. DENIC bekommt so auf jeden Fall die erforderlichen Erklärungen. So werden Rückfragen unnötig und Zeitverzögerungen vermieden.

Das von Ihnen oder Ihrem gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Formular benötigt DENIC, damit später keine Missverständnisse auftreten.

Wie ist die DENIC eG erreichbar?

DENIC eG
Theodor-Stern-Kai 1
60596 Frankfurt am Main

E-Mail: info[at]denic[dot]de

Telefon
National: (069) 27 235 0
International: +49 69 27 235 0

Fax
National: (069) 27 235 235
International: +49 69 27 235 235

Unsere Hotline ist
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr und
Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr erreichbar:

Telefon
National: (069) 27 235 270
International: +49 69 27 235 270

Fax
National: (069) 27 235 238
International: +49 69 27 235 238

E-Mail: info[at]denic[dot]de

Was versteht man unter ENUM?

ENUM leitet sich ab von telephone number mapping und steht für ein Protokoll, mit dem Ressourcen aus dem Telekommunikations- und dem Internetbereich verknüpft werden können. Es definiert eine Vorschrift, mit der eine Telefonnummer in eindeutiger Weise auf eine Domain abgebildet wird. Diese Domain kann dann zur Identifizierung unterschiedlicher Kommunikationsdienste herangezogen werden, zum Beispiel Fax, Mobilfunk, Voice Mail Systeme, E-Mail-Adressen, IP-Telefonie-Adressen, Webseiten, GPS-Koordinaten, Anrufumleitungen oder Unified Messaging. Das Verfahren ist in RFC3761 beschrieben.

Wie funktioniert ENUM?

Die Funktionsweise von ENUM soll an einem Beispiel verdeutlicht werden: Nehmen wir an, Sie möchten die DENIC anrufen.  Die Anfrage nach der Rufnummer +49 69 27 235 0 wird vom Teilnehmer-Endgerät, sofern es ENUM unterstützt, umgeschrieben zu 0.5.3.2.7.2.9.6.9.4.e164.arpa.

Eine Anfrage nach 0.5.3.2.7.2.9.6.9.4.e164.arpa wird an das Domain Name System (DNS) gestellt.

Die Abfrage bringt als Resultat Regeln für die Umschreibung und Auflösung der Anfrage, sogenannte Naming Authority Pointer (NAPTR) Resource Records, zurück. Das Abfragergebnis ist eine URI zu IP-basierenden Applikationen. Dies sind Adressen, die über das Internet erreichbar sind. Von diesen Adressen wird diejenige ausgewählt, die für die weitere Kommunikation verwendet werden soll. Wird beispielsweise vom DNS IN NAPTR 10 10 "U" “E2U+sip“ "!^.*$!sip:zentrale@denic.de!" .

IN NAPTR 20 10 "U" “E2U+voice:tel“ "!^.*$!tel:+4969272350!“ .
 
zurückgegben und die Endanwendung möchte eine Sprachverbindung über das Internet herstellen, dann wird der NAPTR-RR IN NAPTR 10 10 "U" “E2U+sip“ "!^.*$!sip:zentrale@denic.de!" .
 
 ausgewählt. Die Endanwendung startet dann eine Kommunikationsverbindung über das Session Initiation Protokoll zur ausgewählten Adresse.
 
Die Telefonnummer +49 69 27 235 0 ist per ENUM mit der (SIP) -Internet-Adresse: sip:zentrale@denic.de verbunden und stellt einen alternativen Kommunikationsweg zur "klassischen" Telefonie dar. Ein SIP-basiertes Telefon kann mit diesen Informationen ein Gespräch zu dieser Rufnummer über das Internet zustellen.
 
Der dargestellte Ablauf der Umsetzung und der Abfrage muss dabei selbstverständlich nicht durch den Benutzer manuell durchgeführt werden: Der Benutzer gibt - wie auch auf einem "klassischen" Telefon üblich - lediglich die Telefonnummer ein, der weitere Ablauf wird dann durch die entsprechenden Endgeräte oder durch den Service Provider im Hintergrund ausgeführt.

Was ist ein NAPTR RR?

Ein NAPTR RR (Naming Authority Pointer Resource Record) ist ein Eintrag im Domain Name System (DNS), der Regeln für die Umwandlung einer Anfrage enthält. Das Ergebnis wird an die anfragende Applikation zurück gegeben. Für die ENUM-Auflösung bedeutet dies, dass eine Anfrage nach einer ENUM-Domain entsprechend der ausgewählten Regeln durch eine URI (Uniform Resource Identifier) beantwortet wird. Diese URI stellt die Ausgangsadresse und das Protokoll für die weitere Kommunikation dar.

Beispielsweise liefert eine Anfrage nach 0.5.3.2.7.2.9.6.9.4.e164.arpa im DNS die folgenden NAPTR RR zurück.

IN NAPTR 10 10 "U" “E2U+sip“ "!^.*$!sip:zentrale@denic.de!" .
IN NAPTR 20 10 "U" “E2U+voice:tel“ "!^.*$!tel:+4969272350!“ .

Ein NAPTR RR hat das Format:
Class Type Order Preference Flags Service Regexp Replacement

Aufgrund des Präferenzwertes von 10 wird der NAPTR-Record

IN NAPTR 10 10 "U" “E2U+sip“ "!^.*$!sip:zentrale@denic.de!" .
ausgewählt. Die bei der Anfrage verwendete Telefonnummer wird auf eine SIP-Adresse abgebildet. Das Ergebnis ist also eine URI. Es kommt zustande durch die Auswertung des regulären Ausdrucks "!^.*$!sip:zentrale@denic.de!“ der aussagt, dass der vollständige Anfragestring 0.5.3.2.7.2.9.6.9.4.e164.arpa durch den String sip:zentrale@denic.de ersetzt wird.

Welche Rufnummern sind bei der DENIC als ENUM-Domains registrierbar?

Registrierbar als ENUM-Domains sind nur Rufnummern des nationalen Rufnummernraumes für Deutschland (+49).

Folgende Rufnummern werden als ENUM-Domains und als Eintrag in den NAPTR-Record zugelassen:

  • geografische Rufnummern: Ortsnetzkennzahl (ONKZ) + Teilnehmernummer (TlnNr.) 15 Stellen inklusve der Landeskennzahl
  • Mobilfunkrufnummern der Gassen: (0)15 + TlnNr., (0)16 + TlnNr., (0)17 + TlnNr.
  • nationale Freephonenummern: (0)800 + TlnNr.
  • persönliche Rufnummern: (0)700 + TlnNr.
  • Servicerufnummern: (0)180 + TlnNr.
  • VoIP-Rufnummern: (0) 32 + TlnNr.

Was ist eine E.164-Nummer?

E.164 ist eine Empfehlung der ITU (ITU-T Rec. E.164) für den internationalen Rufnummernplan. Eine E.164 Nummer besteht aus Dezimalzahlen und muss bestimmte Anforderungen bzgl. ihrer Struktur, der Länge und der Eindeutigkeit erfüllen. Innerhalb des Rufnummerplans sind den einzelnen Ländern bestimmte Vorwahlnummern zugeordnet (Deutschland z. B. die 49). Dies ist im Anhang von ITU-T Rec. E.164 beschrieben.

Was bedeutet e164.arpa?

.arpa ist eine Infrastrukturdomain, die als Top- Level Domain für ENUM-Domains verwendet wird. Bei e164.arpa handelt sich um eine Second Level Domain. Die einzelnen Ländercodes befinden sich unterhalb e164.arpa. Beispielsweise werden die deutschen Telefonnummern unter 9.4.e164.arpa abgebildet.

Bei Infrastrukturdomains ist der Name nicht von entscheidender Bedeutung, da dieser vom Anwender nicht unmittelbar verwendet wird. Viel wichtiger ist die zuverlässige Betreuung und der stabile technische Betrieb.

Die zuverlässige Betreuung ist gegeben, da die Domain .arpa über alle Root-Nameserver erreichbar ist. Der unabhängige Betrieb wird gesichert durch die Betreuung der e164.arpa Domain von RIPE NCC entsprechend dem Agreement der ITU.

Welche Möglichkeiten eröffnet ENUM für den Endanwender?

ENUM schafft eine ganze Reihe von neuen Kommunikationsmöglichkeiten:

  • Herkömmliche Endgeräte, die nur 12 Tasten (0 bis 9, * und #) haben, können Internetdienste in Anspruch nehmen.
  • Gebührenfreies Telefonieren via Internet: Die Verbindung zwischen zwei "klassischen" Telefonanlagen mit IP-Anschluss wird über das Internet hergestellt, wenn die Anlage des Anrufers ENUM-tauglich ist und die angewählte Rufnummer eine ENUM-Registrierung aufweist. Dadurch entfallen die Telefongebühren, was vor allem für größere Firmen bzw. Organisationen eine immense Kostenersparnis bringen kann.
  • Umleitung von SMS und Fax an E-Mail-Postfächer: Das kann einerseits aus dem Telefonnetz eine Zusatzfunktion sein, andererseits können Internet-Programme ENUM-Einträge auch direkt auswerten und somit z.B. ein eingescanntes Fax-Bild direkt an die gewünschte E-Mail-Adresse versenden.
  • Mit Hilfe der NAPTR-Einträge ist es in ENUM möglich, Prioritäten für die Verbindungsaufnahme zu setzen - beispielsweise: Rufe mich zuerst am Internettelefon an; wenn ich dort nicht erreichbar bin, versuche es am Festnetz; sollte das scheitern, so versuche es auf dem Handy. Andererseits kann man auch alle Anschlüsse gleichzeitig ansprechen lassen, d. h. sowohl Internettelefon als auch Festnetzanschluss und Handy läuten, wenn die entsprechende Nummer angerufen wird.
  • Beliebige Netzelemente und Dienste im Internet sind an Hand einer Telefonnummer zu finden.

Für wen ist ENUM gedacht?

ENUM ist für all diejenigen gedacht, die möglichst frühzeitig mit dieser neuen Technologie Erfahrungen sammeln und Know-How erwerben möchten.

Dies sind z. B.:

  • Internet Service Provider, die ihre Systeme für die ENUM-Domain-Registrierung erweitern wollen.
  • Diensteanbieter, die mit dem Aufkommen der neuen Technologie neue Services für ihre Kunden aufbauen.
  • Entwickler für Software- und Hardware-Applikationen, die eine Unterstützung von ENUM in die Anwendungen integrieren.
  • Forschungsabteilungen und Forschungseinrichtungen, die eine Brücke zwischen den beiden Welten öffentlichtliches Telefonnetz (PSTN) und Internet schlagen möchten.
  •  Endbenutzer, die in einem frühen Stadium der Anwendung einer neuen Technologie mit dieser Erfahrungen sammeln möchten.

Wo kann ich als Endkunde am ENUM-Domains registrieren?

Registrierungen von .9.4.e164.arpa-Domains können über alle DENIC-Mitglieder erfolgen, die als ENUM-Registrar angemeldet sind.

Für die Beantragung einer ENUM-Domain, die einer Teilnehmerrufnummer zugeordnet wird, ist es notwendig, dass der Anmelder die Inhaberschaft an der Rufnummer nachweisen kann. Dies nennt man Rufnummernvalidierung. Diese Validierung wird durch den Internet Service Provider, bei dem die ENUM-Domain angemeldet wurde, durchgeführt.

Nach erfolgreicher Validierung wird die der Rufnummer zugeordnete ENUM-Domain durch den Provider bei der DENIC registriert.

Was wurde beim ENUM-Testbetrieb der DENIC getestet?

In der ersten Testphase wurden allgemein die Möglichkeiten getestet, die sich durch den Einsatz der neuen ENUM-Technologie ergeben. Dies bedeutete, dass Szenarien entwickelt und die notwendige Software und Hardware um die ENUM-Funktionalität erweitert wurde. Informationen über die Erfahrungen und Erkenntnisse wurden allen Trialteilnehmern und Testpartnern des Feldversuches zur Verfügung gestellt werden. Hierzu betreibt die DENIC eG eine öffentliche Mailingliste und veröffentlicht Berichte über im Einsatz befindliche Realisierungen. Der Abschlussbericht zum ENUM-Feldversuch ist hier verfügbar.

Was kann ich tun, wenn für meine ENUM-Domain falsche oder unvollständige Daten hinterlegt sind?

Wenn Sie selbst Inhaber der betreffenden ENUM-Domain sind, sollten Sie sich mit Ihrem Provider in Verbindung setzen und ihm die korrekten Daten mitteilen, damit er diese an die DENIC weitergibt.

Warum verwendet ENUM Nummern und nicht aussagekräftige Domains?

Die große Errungenschaft des Domain Name Systems DNS ist, dass es das mühsame Arbeiten mit den unhandlichen IP-Nummern vereinfacht. Durch die Zuordnung zu einer Domain kann jeder Dienst über eine aussagekräftige Domain adressiert werden. Der Dienst der Namenszuordnung ist netzübergreifend verfügbar. Nicht zuletzt war dies auch eine Eigenschaft, die es ermöglichte, dass das Internet so populär und für breite Bevölkerungsschichten zugänglich wurde.
 

Sollen jetzt mit ENUM doch wieder Nummern zu Beginn einer Kommunikation stehen?
 Beim Telefonieren ist das bisher so üblich. Moderne VoIP-Kommunikationsprotokolle, wie das Session Initiation Protocol (SIP), aber verwenden E-Mail-artige Adressen, die wiederum bedeutend handlicher sind. Wenn jedoch über einfache Telefonendgeräte (mit nur einem Nummernblock als Eingabetastatur) Kommunikationsservices angesprochen werden sollen, dann bleibt gar keine andere Wahl, als numerische Adressen - sprich Telefonnummern - zu verwenden. ENUM stellt somit eine Technologie dar, die es ermöglicht, Internetkommunikation und herkömmliche Telefondienste miteinander zu verknüpfen. Durch die Verwendung von ENUM wird es einfach möglich, Benutzer im Internet auch vom Telefonnetz aus anzurufen.

Wenn sich der Benutzer an einem leistungsfähigeren Eingabegerät befindet, dann kann der Kommunikationspartner auch über die einfach zu merkende Adressierung wie z.B. sip:Benutzer@domain.tld angesprochen werden.

Die zukünftig einfachste Möglichkeit der Adressierung aller individuell zugeordneten Dienste über eine Kontaktadresse könnte die Zuordnung einer Domain der Art Vorname.Nachname.Domain.TLD für einen Ansprechpartner sein. Eine Anfrage beim DNS liefert dann einen NAPTR Resource Record zurück. Dieser enthält eine Rufnummer und weitere individuelle Serviceadressen des Benutzers. Die anfragende Applikation kann dann eine dieser Adressen auswählen und für die Kommunikation (Telefonanruf, E-Mail, http-Anfrage, SMS und weitere) verwenden.

Was haben Domains, die auf Telefonnummern hinweisen, und ENUM-Domains gemeinsam?

Eine direkte Verbindung besteht zwischen diesen beiden Arten von Domains erst einmal nicht. Beispielsweise ist www.0800-6666666-call-me.de ein "griffiger Name" für eine Webseite, unter der verschiedene Internet Services angeboten werden könnten.

 Die ENUM-Domain, auf die die Rufnummer 0800 6666666 abgebildet wird, würde wie folgt heißen: 6.6.6.6.6.6.6.0.0.8.9.4.e164.arpa. Diese Domain ist nun weniger geeignet, um über die Adresszeile eines Browsers aufgerufen zu werden. Dafür könnte diese Domain jedoch von der Anwendung dazu verwendet werden, bei der Telefonnummernwahl von 0800 6666666 nach einer DNS-Abfrage verschiedene Dienste (Telefon, E-Mail, Webseite) aufzuführen, die für diesen Service zur Verfügung stehen. Kann beispielsweise die Endbenutzerapplikation Webseiten darstellen, dann könnte dadurch auch die Seite www.0800-6666666-call-me.de aufgerufen werden und eine Verbindung wäre hergestellt.

Meine Domain wird durch den Service DENICdirect verwaltet. An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Eine Vielzahl von Informationen und alle notwendigen Unterlagen finden Sie auf unserer Webseite unter direct.denic.de und den speziellen FAQs für DENICdirect-Kunden

Sollten Sie zusätzliche Auskünfte benötigen, hilft Ihnen gerne unsere DENICdirect-Kundenbetreuung.


Welche Varianten der Domainregistrierung werden von DENICdirect angeboten und welche Leistungen sind darin enthalten?

Möchten Sie Ihre Domain über DENICdirect registrieren, können Sie zwischen zwei Auftragstypen wählen: "NSEntry" und "Nameserver".

DENIC-NSEntry

Bei diesem Auftragstyp sind bis zu fünf Mailexchange- bzw. Adresseinträge innerhalb einer Domain möglich. Ihr wird immer dann der Vorzug gegeben, wenn man keine eigenen Nameserver betreiben möchte, da sich der dazu notwendige Aufwand nicht lohnen würde. Dieser Auftragstyp deckt www.domain.de, ftp.domain.de und Mailweiterleitung ab. Die technischen Einträge für die Domain müssen uns bei der Auftragserteilung benannt werden.

DENIC-Nameserver

Dies bedeutet die Delegation der Verantwortlichkeit für eine Domain auf mindestens zwei vom Kunden benannte Nameserver. Alle Nameserveranfragen zur betreffenden Domain werden danach auf diese verantwortlichen Nameserver geleitet. Die technischen Einträge für die Domain müssen uns bei der Auftragserteilung benannt werden.

Der Domaininhaber kann jederzeit Änderungen (sogenannte Updates) veranlassen, welche von uns dann umgehend eingetragen werden. Diese beinhalten Änderungen des Auftragstyps (NSEntry oder Nameserver) sowie die Einträge selbst und die Kontaktangaben. Änderungen bedürfen der Schriftform und sind bei uns als vollständiger Auftrag einzureichen. Die Gebühren für diese Aktualisierungen sind bereits in den Pflegekosten enthalten.

Wichtiger Hinweis:

Die Domainregistrierung über DENICdirect enthält keinen Internetzugang und keinen Webspace. Diese Leistungen erhalten Sie ausschließlich über einen Internet Service Provider, u. a. auch durch viele unserer Mitglieder.

Bekomme ich bei DENICdirect technische Dienste wie E-Mail-Konten und Webspace?

DENIC ist kein Internet Service Provider und stellt daher keine technischen Dienste wie Internetzugang, E-Mail-Konten, Webspace etc. zur Verfügung.

Diese Leistungen erhalten Sie ausschließlich über einen Internet Service Provider. Mögliche Provider finden Sie auch auf unserer Mitgliederliste.

Was kostet eine Domain bei DENICdirect?

Die Verwaltung einer .de-Domain durch unsern Service DENCdirect kostet im Registrierungsjahr 116,00 Euro. Danach beträgt die Verwaltungsgebühr 58,00 Euro pro Domain und Jahr. Weitere Informationen finden Sie in der aktuellen DENIC-Preisliste.

Bitte beachten Sie, dass der Service DENICdirect keine technischen Dienste wie Internetzugang, E-Mail-Konten oder Webspace beinhaltet. Diese Leistungen erhalten Sie ausschließlich über einen Internet Service Provider. Mögliche Provider finden Sie auch auf unserer Mitgliederliste.

Warum sind die Preise bei DENICdirect in der Regel höher als bei DENIC-Mitgliedern?

Eine Registrierung über DENICdirect verursacht intern einen höheren Aufwand als die Verarbeitung der Domainregistrierung über unsere Mitglieder. Die Preise bei DENICdirect sind daher häufig höher als bei einem Provider.

Erhalte ich bei mehreren Domainregistrierungen über den Service DENICdirect Rabatt?

DENICdirect gewährt keinen Rabatt für mehrere Domainregistrierungen.

Welche Angaben werden benötigt, um eine .de-Domain über DENICdirect zu registrieren und verwalten zu lassen?

Neben der gewünschten Domain wird in unserem Domainauftrags-Formular bzw. der Online-Registrierung nach Angaben zum Domaininhaber, zu Rechnungsempfänger und zu den technischen Einträgen gefragt.

Sie finden weitere Erklärungen zu allen notwendigen Angaben in den DENIC-Domainrichtlinien.

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass der Service DENICdirect keine technischen Dienste wie Internetzugang, E-Mail-Konten oder Webspace beinhaltet. Diese Leistungen erhalten Sie ausschließlich über einen Internet Service Provider. Mögliche Provider finden Sie auch auf unserer Mitgliederliste.

Wie lang ist die Bearbeitungszeit für eine Domainregistrierung über den Service DENICdirect?

Bei einem vollständig ausgefüllten Domainauftrags-Formular beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel nicht mehr als 2 Arbeitstage.

Wichtig:
Unser Online-Registrierungsassistent ist noch nicht der verbindliche Auftrag. Er unterstützt Sie dabei, alle erforderlichen Angaben vollständig einzugeben und erzeugt abschließend ein PDF.

Bitte drucken Sie das erzeugte Domainauftrags-Formular aus und senden es rechtsgültig unterschrieben an die im Formular genannte Adresse.

Erfolgt die Registrierung über den Service DENICdirect schneller als über ein DENIC-Mitglied?

Eine .de-Domain kann über den Service DENICdirect nicht schneller als über ein DENIC-Mitglied registriert werden. Alle Registrierungen werden vom gleichen elektronischen Registrierungssystem in der Reihenfolge des Eingangs („first come, first served“) verarbeitet. Somit ist gewährleistet, dass kein Auftraggeber bevorzugt wird.

Wie kann ich die Verwaltung meiner .de-Domain von meinem Provider zu DENICdirect übertragen?

Wenn Sie Ihre Domain zukünftig durch DENICdirect verwalten lassen möchten, müssen Sie einen sogenannten Providerwechsel durchführen. Die Zuständigkeit für Ihre Domainverwaltung wechselt dadurch von Ihrem Provider, bzw. dem DENIC-Mitglied mit dem er zusammenarbeitet (sofern er nicht selbst Mitglied ist), zu DENICdirect.

Um einen Providerwechsel durchzuführen, kündigen Sie Ihren Domain-Vertrag mit Ihrem aktuellen Provider. Von diesem erhalten Sie ein Providerwechsel-Passwort, die AuthInfo. Mit diesem Passwort gehen Sie zu DENICdirect. DENICdirect führt den Providerwechsel mit der AuthInfo durch. Senden Sie dazu bitte ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Providerwechselformular an DENICdirect.

Wie kann ich die Verwaltung meiner .de-Domain von DENICdirect zu einem Provider meiner Wahl übertragen?

Damit Sie Ihre .de-Domain zu einem Provider Ihrer Wahl übertragen können, benötigt DENICdirect ein Formular zur Hinterlegung einer AuthInfo (Providerwechsel-Passwort).

DENICdirect trägt nach Erhalt die AuthInfo zu Ihrer Domain ein. Bitte teilen Sie diese AuthInfo auch Ihrem neuen Provider mit, damit dieser den Providerwechsel abschließen kann.

Kann ich als Provider im Auftrag meiner Kunden .de-Domains über DENICdirect registrieren?

Ja, Sie haben als Provider die Möglichkeit, im Auftrag Ihrer Kunden .de-Domains über DENICdirect zu registrieren.

Informationen zur Online-Registrierung bzw. Registrierung per Formular finden Sie auf den DENICdirect-Webseiten.

Wie lang ist die Bearbeitungszeit für einen Providerwechsel hin zu DENICdirect?

Bei einem vollständig ausgefüllten und rechtsgültig unterschrieben Providerwechsel-Auftrag beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel nicht mehr als zwei Arbeitstage.

Wenn ich meine Domain aufrufe, sehe ich meine Webseite nicht. Was kann ich tun?

Wenn Sie im Browser Ihre Webseite aufrufen, diese jedoch nicht mehr angezeigt wird, wenden Sie sich bitte an Ihren Provider.

Wie kann ich meine Domaindaten ändern, wenn meine Domain von DENICdirect verwaltet wird?

Um eine Datenänderung durchführen zu können, benötigen wir ein vom Inhaber oder seinem gesetzlichen Vertreter unterzeichnetes Update-Formular. Bitte drucken Sie sich das Formular zum Domain-Update aus und senden es vollständig ausgefüllt und rechtsgültig unterschrieben an DENICdirect.

Wie lang ist die Bearbeitungszeit für eine Änderung meiner Domaindaten, wenn die Domain durch den Service DENICdirect verwaltet wird?

Mit einem vollständig ausgefüllten Updateformular beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel nicht mehr als 2 Arbeitstage.

Bitte drucken Sie das Formular aus und senden es rechtsgültig unterschrieben an die im Formular genannte Adresse.

Was kostet eine Änderung meiner Domaindaten, wenn meine Domain von DENICdirect verwaltet wird?

Die Gebühren für eine Änderung der Daten bei einer von DENICdirect verwalteten Domain sind bereits in den Pflegekosten für Ihre Domain enthalten.

Möchten Sie Ihre Daten ändern, drucken Sie bitte das Updateformular aus und senden es rechtsgültig unterschrieben an die im Formular genannte Adresse.

Wieso erscheint beim Aufruf einer .de-Domain eine Informationsseite von DENIC?

Diese Informationsseite ist eine von DENIC gestaltete Webseite. Eine Internetpräsenz des Domaininhabers existiert unter dieser URL derzeit nicht.

Sollten Sie selbst der Inhaber der Domain sein, setzen Sie sich bitte mit dem Kundenservice der DENIC eG in Verbindung:

DENIC eG
Theodor-Stern-Kai 1
60596 Frankfurt am Main

Unsere Service-Mitarbeiter sind
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und
Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr erreichbar:

Telefon
National: (069) 27 235 270
International: +49 69 27 235 270

Fax
National: (069) 27 235 238
International: +49 69 27 235 238

E-Mail: direct[at]denic[dot]de

Wie kann eine von DENICdirect verwaltete Domain auf einen anderen Inhaber übertragen werden?

Um eine registrierte Domain auf einen anderen Inhaber zu übertragen, benötigt DENICdirect eine vom bisherigen Domaininhaber unterzeichnete Übertragungserklärung, aus der hervorgeht, dass er seinen Vertrag mit uns kündigt und alle Rechte und Pflichten an der Domain an den neuen Inhaber überträgt.

Vom neuen Inhaber der Domain benötigen wir zusätzlich ein komplett ausgefülltes und unterschriebenes Domainauftrags-Formular. Diese Unterlagen senden Sie bitte im Original an die im Formular angegebene Adresse.

Bitte beachten Sie auch die DENIC-Domainbedingungen sowie die Domainrichtlinien.

Wie kann ich meine Domain löschen, wenn diese von DENICdirect verwaltet wird?

Um Ihre Domain zu löschen, drucken Sie sich bitte das Formular zur Domainlöschung aus und senden es vollständig ausgefüllt an die im Formular angegebene Adresse.

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass bei einer Domainlöschung fällige Domaingebühren dennoch zu entrichten sind.

Bereits von Ihnen geleistete Domaingebühren werden im Falle einer Löschung nicht erstattet, auch wenn der Zeitraum, für den diese Gebühren gezahlt wurden, noch nicht abgelaufen ist.

Warum bin ich nach der Eingabe einer Internetadresse (URL) auf einer DENIC- Informationsseite gelandet?

Dies ist eine Informationsseite für den Inhaber der betreffenden Domain, der möglicherweise auf postalischem Weg nicht erreichbar war, um ihn darauf aufmerksam zu machen, dass seine Domain (Webseite) nicht mehr erreichbar ist und er sich schnellstmöglich mit DENIC in Verbindung setzen soll.

Warum wird meine E-Mail von DENIC nicht angenommen?

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus Sicherheitsgründen in den folgenden Fällen keine E-Mail annehmen:

  • Die E-Mail enthält eine ungültige Empfänger-Adresse. Prüfen Sie die Empfänger-Adresse auf mögliche Tippfehler. Gültige E-Mail-Adressen der DENIC eG finden Sie auf unserer Kontaktseite.
  • Die E-Mail hat die zulässige Größenbeschränkung überschritten. Prüfen Sie, ob Ihre E-Mail große Dateianhänge enthält bzw. ob sich die Dateianhänge komprimieren oder auf mehrere E-Mails aufteilen lassen.
  • Die E-Mail wird als Spam erkannt. Prüfen Sie den Inhalt Ihrer E-Mail. Benachrichtigen Sie Ihren System-Administrator.
  • Die E-Mail enthält einen Virus. Prüfen Sie den Inhalt Ihrer E-Mail. Benachrichtigen Sie Ihren System-Administrator.

Lehnt der DENIC-Mailserver eine E-Mail aus einem der genannten Gründe ab, so teilt er dies dem Mailserver des Absenders mit. Ob Sie als Absender eine Zustellungsfehlerbenachrichtigung an Ihr Eingangs-Postfach erhalten, hängt von der Konfiguration Ihres Mailservers ab. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an Ihren System-Administrator.

Welche Nameserver sind für die .de-Zone autoritativ?

Die DENIC eG ist für den Betrieb der Nameserver für die Top Level Domain .de verantwortlich.

Die aktuellen autoritativen Nameserver finden Sie unter

https://www.denic.de/service/nameservice/

Was kann ich tun, wenn ich auf einer Website rechtswidrige Inhalte entdecke?

DENIC registriert und verwaltet Domains und ist daher für die Inhalte von Websites nicht verantwortlich. Sofern Sie eine Website entdecken, deren Inhalt Ihnen als rechtswidrig erscheint, können Sie sich an eine Reihe von Online-Meldestellen richten. Diese teilen – je nach betroffenem Dienst – die Zuständigkeitsbereiche unter sich auf. Wichtiger Anlaufpunkt für viele Rechtsvergehen im Netz ist die deutsche Internet-Beschwerdestelle, die von eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. und der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) e.V. betrieben wird. Als Teil der Initiative Deutschland sicher im Netz und des Safer Internet Programme der Europäischen Union arbeitet sie mit Strafverfolgungsbehörden, Internet Service Providern und weltweiten Partnern zusammen, damit illegale Inhalte aus dem Netz entfernt und die Verantwortlichen überführt werden können. Folgende Organisationen nehmen Meldungen rechtswidriger Inhalte – auch anonym – entgegen:

Ich habe eine Rechnung von einer mir unbekannten Firma erhalten, die mich auffordert, für meine Domain Gebühren zu überweisen. Was soll ich tun?

Bevor Sie etwas bezahlen, sollten Sie zunächst in aller Ruhe prüfen, wofür die Zahlung verlangt wird. Lesen Sie zur Sicherheit auch immer das Kleingedruckte.


Rechnungen über die Domainregistrierung und weitere Dienstleistungen in Zusammenhang mit Ihrer .de-Domain erhalten Sie nämlich ausschließlich von dem Dienstleister (Provider, Domainanbieter), den Sie selbst beauftragt haben. Von DENIC erhalten Sie nur dann eine Rechnung, wenn Sie Kunde unseres Service DENICdirect sind.

Schreiben von DENIC erkennen Sie daran, dass:

  • der Briefkopf das DENIC-Logo enthält,
  • DENICs postalische Anschrift, Telefon-, Fax- und E-Mail-Kontaktdaten sowie ein DENIC-Ansprechpartner genannt sind,
  • DENICs Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) und Bankverbindung genannt sind,
  • die betroffene(n) Domain(s) genannt ist/sind.

Uns sind Fälle bekannt geworden, in denen Domaininhaber auch von anderen Firmen zu Zahlungen aufgefordert wurden. Diese Schreiben könnten fälschlicher Weise als Rechnung von DENIC verstanden werden. Sollte daher eine andere, Ihnen nicht bekannte Firma Geld für eine Domaindienstleistung verlangen, prüfen Sie bitte besonders sorgfältig, ob die Zahlungsaufforderung berechtigt ist. Wenn Sie unsicher sind, dann fragen Sie beim Kundenservice Ihres Domainanbieters nach.

Welche Nameserver sind für die .9.4.e164.arpa-Zone autoritativ?

Folgende Nameserver sind für die .9.4.e164.arpa-Zone zuständig (autoritativ):

Welche Nameserver sind für die .9.4.e164.arpa-Zone autoritativ?
HostnameIP-AdresseStandort
enum1.denic.de81.91.170.10
2001:608:6:6::12
Frankfurt
enum2.denic.de87.233.175.21Amsterdam
enum3.denic.de193.171.255.37Wien

Welche Nameserver sind für die .de-Zone autoritativ?

Die DENIC eG ist für den Betrieb der Nameserver für die Top Level Domain .de verantwortlich.

Die aktuellen autoritativen Nameserver finden Sie unter

https://www.denic.de/service/nameservice/

 

Wie oft werden die .9.4.e164.arpa-Nameserver gestartet?

Bevor eine neu registrierte ENUM-Domain weltweit erreichbar ist, muss sie in die .9.4.e164.arpa-Zone aufgenommen werden. Dies erfolgt in der Regel bei dem auf die Registrierung folgenden Nameserverneustart. Dasselbe gilt auch für Änderungen von Nameservereinträgen bei bereits registrierten ENUM-Domains. Die Nameserverneustarts werden zu folgenden Zeiten durchgeführt:

Täglich:
Reload der .9.4.e164.arpa-Zone: zwischen ca. 1:00 und 2:00 Uhr
In dieser Zone sind alle Domain-Aufträge enthalten, die vor 1:00 Uhr von DENIC bestätigt wurden.
 
Reload der .9.4.e164.arpa-Zone: zwischen ca. 4:00 und 5:00 Uhr
In dieser Zone sind alle Domain-Aufträge enthalten, die vor 4:00 Uhr von DENIC bestätigt wurden.
 
Reload der .9.4.e164.arpa-Zone: zwischen ca. 7:00 und 8:00 Uhr
In dieser Zone sind alle Domain-Aufträge enthalten, die vor 7:00 Uhr von DENIC bestätigt wurden.
 
Reload der .9.4.e164.arpa-Zone: zwischen ca. 10:00 und 11:00 Uhr
In dieser Zone sind alle Domain-Aufträge enthalten, die vor 10:00 Uhr von DENIC bestätigt wurden.
 
Reload der .9.4.e164.arpa-Zone zwischen ca. 13:00 und 14:00 Uhr
In dieser Zone sind alle Domain-Aufträge enthalten, die vor 13:00 Uhr von DENIC bestätigt wurden.
 
Reload der .9.4.e164.arpa-Zone zwischen ca. 16:00 und 17:00 Uhr
In dieser Zone sind alle Domain-Aufträge enthalten, die vor 16:00 Uhr von DENIC bestätigt wurden.
 
Reload der .9.4.e164.arpa-Zone zwischen ca. 19:00 und 20:00 Uhr
In dieser Zone sind alle Domain-Aufträge enthalten, die vor 19:00 Uhr von DENIC bestätigt wurden.
 
Reload der .9.4.e164.arpa-Zone zwischen ca. 22:00 und 23:00 Uhr
In dieser Zone sind alle Domain-Aufträge enthalten, die vor 22:00 Uhr von DENIC bestätigt wurden.

Wie oft werden die .de-Nameserver gestartet?

Bevor eine neu registrierte Domain weltweit erreichbar ist, muss sie in die .de-Zone aufgenommen werden. Dies erfolgt in der Regel bei der auf die Registrierung folgenden Nameserveraktualisierung. Dasselbe gilt auch für Änderungen von Nameservereinträgen bei bereits registrierten Domains.

Die Zone wird in der Regel stündlich aktualisiert und enthält dann alle Änderungen, die vor der letzten Aktualisierung durch DENIC bestätigt wurden.

Was ist der Unterschied zwischen NSentry- und Nameserver-Eintrag?

Jede Domain im Internet muss über Nameserver in der DNS-Struktur verankert werden, d. h.die Domain muss in den Nameservern des Verwalters einer Top Level Domain abfragbar sein. Es muss also entweder ein direkter Eintrag für die Domain bestehen, oder die Verantwortung für diesen Bereich muss an einen anderen Nameserver delegiert werden.

Aus dieser Tatsache ergeben sich zwei mögliche Angaben bei der Domainregistrierung:

  • NSentry:
     Hierbei handelt es sich um einen "direkten Eintrag", die Domain wird zum Bestandteil der .de-Zone. Die technische Konnektierung erfolgt direkt bei der DENIC. Die Domain wird mit einer oder mehreren IP-Adresse(n) (IN A oder IN AAAA) oder einem oder mehreren Mailserver(n) (IN MX) verbunden. In diesem Fall ist beim ISP kein eigener Nameserver erforderlich.
  • Angabe von Nameservern
     In diesem Fall wird eine neue Zone geschaffen und die Verantwortlichkeit dafür an die angegebenen Nameserver delegiert. In der .de-Zone finden sich fortan nur Verweise auf die autoritativen Nameserver. Es müssen mindestens zwei Nameserver angegeben werden, die ständig auf redundantem Weg erreichbar sind.

Warum gibt DENIC keine Zonenfiles an Dritte heraus?

Die Zonenfiles von DENIC enthalten eine Liste aller .de-Domains und die Angaben für die dazugehörenden Nameserver. DENIC gibt diese Zonenfiles (oder Teile von Zonenfiles) nicht an Dritte weiter, da u. a. Belange des Datenschutzes und der Schutz der Domaininhaber vor missbräuchlicher Nutzung dies verbieten. Das Bundesdatenschutzgesetz greift in dieser Hinsicht recht weit. Unter die geschützten "personenbezogenen Daten" fallen demnach nicht nur solche Informationen, die sich auf eine bestimmte Person beziehen, sondern auch solche, die sich auf eine bestimmbare Person beziehen. Da sich aus dem Zonenfile über die Kombination mit der whois-Abfrage leicht Daten bestimmten Personen zuordnen lassen, fallen auch die dort gespeicherten Angaben unter die personenbezogenen Daten.

Generell erhebt und bearbeitet DENIC die Daten der Domain und der Domaininhaber nur zum Zwecke der Verwaltung der Domain. Es ist dafür nicht notwendig, das Zonenfile zu veröffentlichen. Es gibt außerdem keinen durch die Domainverwaltung begründbaren Anlass, bei dem Dritte eine solche Aufstellung benötigen würden. Ganz im Gegenteil: Es besteht die große Gefahr, dass das Zonenfile für Dinge verwendet wird, die nicht im Interesse der Domaininhaber liegen. So könnten es Spammer oder Hacker als Datenbasis nutzen, da hier alle tatsächlich existierenden .de-Domains verzeichnet sind. Über eine Kombination mit der whois-Abfrage wären diese Domaindaten dann auch personalisierbar. Wenn das Zonenfile erst einmal herausgegeben oder veröffentlicht ist, besteht für DENIC keine Möglichkeit mehr, die Verwendung zu kontrollieren, zu beeinflussen oder eine Rechteverletzung festzustellen und zu verhindern. Davor schützt auch das Copyright nicht, das DENIC für das Zonenfile besitzt, welches das unbefugte Kopieren und Weiterverbreiten untersagt.

So wie auch eine Bank nicht alle vergebenen Kontonummern veröffentlichen wird, gibt  DENIC daher keine Zonenfiles heraus.

Welche Zeichen sind in .de-Domains erlaubt?

Zusätzlich zu den ASCII-Zeichen (den 26 lateinischen Buchstaben, den zehn Ziffern und dem Bindestrich) können mit IDNs unter .de weitere Zeichen verwendet werden. Dazu gehören u. a. die Umlaute ä, ö und ü sowie das Eszett und Buchstaben mit Akzenten und anderen diakritischen Zeichen. Eine Liste mit den aktuell unter .de gültigen IDNs haben wir in einer Tabelle für Sie zusammen gestellt.

Hintergründe der Auswahl dieser 93 Zeichen sind u. a. :

  • DENIC unterstützt alle Zeichen aus den Unicode-Blöcken "Latin-1 Supplement" und "Latin Extended-A", die im RFC 5892 (The Unicode Code Points and Internationalized Domain Names for Applications) als "PROTOCOL VALID" markiert sind.
  • DENIC ist eine diskriminierungsfreie und offene Registrierungsstelle. Es gibt in Deutschland keine sinnvolle Abgrenzung bezüglich der Auswahl der verschiedenen Schriftzeichen, da Buchstaben sowohl nord- als auch süd- und osteuropäischer Sprachen Eingang in die deutsche Schriftsprache gefunden haben. Daher ist die Wahl zweier Zeichenblöcke, die die meisten lateinischen Basisbuchstaben des europäischen Sprachraums mit ergänzenden Schriftzeichen abdecken, vernünftig und angemessen.
  • Die am häufigsten vorkommenden Zeichen dieser Zeichensätze können mit den in Deutschland erhältlichen, handelsüblichen Tastaturen ohne besonderen Aufwand eingegeben werden.

 

Wie sieht die Regelung zur minimalen bzw. maximalen Zeichenlänge bei IDNs aus?

Eine Domain muss aus mindestens einem und kann aus maximal 63 Zeichen bestehen. Bei IDNs ergibt sich die Frage, ob sich diese Länge auf den IDN (straße.de) oder die ASCII-Zeichenkette (xn--strae-oqa.de) bezieht.

Die maximale Zeichenlänge ist aus technischen Gründen auf 63 Zeichen der ASCII-Zeichenkette beschränkt. Die minimale Zeichenlänge bezieht sich demgegenüber auf den IDN.

Sind IDNs als Hostnamen für Nameserver- und NSentry-Einträge erlaubt?

Nein, denn diese Einträge werden direkt in den Nameserver übernommen, es findet keine Konvertierung statt. Es sind als Hostnamen für Nameserver und NSentry-Einträge weiterhin nur Bezeichnungen zulässig, die aus den bisherigen erlaubten ASCII-Zeichen bestehen. Es kann also z. B. die Punycode-Kodierung dns.xn--strae-oqa.de als Hostname in Nameserver-Einträgen verwendet werden, nicht aber der dazugehörige IDN dns.straße.de.

Diese Regelung hat den Vorteil, dass damit auch beliebige japanische, chinesische und kyrillische Hostnamen als Nameserver möglich sind und es keine Beschränkungen auf einen Zeichensatz gibt. Zwar können solche Hostnamen nicht unterhalb von .de registriert werden, andere Registrierungsstellen sind aber frei in der Wahl der Buchstaben und Zeichen, die sie zulassen, und richten sich dabei natürlich nach den Bedürfnissen der dortigen Internetnutzer.

Was ist Unicode?

Grundsätzlich arbeiten Computer nur mit Zahlen. Buchstaben und andere Zeichen werden daher Zahlen zugeordnet, um sie zu speichern und zu verarbeiten. Vor der Entwicklung von Unicode existierten hunderte unterschiedlicher Kodierungssysteme, die alle nicht vollständig waren. Nicht einmal für eine einzelne Sprache (wie z. B. Deutsch) gab es ein System, das wirklich alle Buchstaben, Interpunktionszeichen und alle technisch gebräuchlichen Zeichen umfasste. Zudem konnten diese verschiedenen Kodierungssysteme nicht gleichzeitig nebeneinander benutzt werden, da gleiche Zahlen unterschiedlichen Zeichen zugeordnet waren.

Dies änderte sich durch Unicode, das jedem Zeichen eindeutig eine Zahl zuordnet, unabhängig von der verwendeten Hard- und Software. Texte können mit Unicode weltweit ohne Informationsverluste und Probleme ausgetauscht werden.

Definiert und weiterentwickelt wird Unicode vom Unicode-Konsortium, einer gemeinnützigen Organisation mit dem Ziel, die Darstellung von Textdaten im Computerbereich zu normieren und zu standardisieren. Mitglieder dieses Konsortiums sind viele Firmen und Institutionen aus dem IT-Bereich.

Was bedeutet Punycode?

Punycode ist eine Vorschrift, die in eindeutiger Weise eine Zuordnung von Unicode-Zeichen zu ASCII-Zeichenketten beschreibt. Eine technische Definition dieser Vorschrift gibt das RFC 3492.

Sehr vereinfacht dargestellt passiert bei dieser Umsetzung folgendes:

Alle Nicht-ASCII-Zeichen werden weggelassen. Welche Zeichen dies waren und an welcher Position im IDN sie standen, wird dann vom Punycode-Algorithmus ermittelt und an den übriggebliebenen String angehängt.

Vielen Dank!

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