Weihnachtsfeiertage - Supportzeiten

Die Geschäftsstelle der DENIC eG ist an Weihnachten, den 24. bis 26. Dezember 2024, geschlossen.
Ab Freitag, den 27. Dezember 2024, stehen wir Ihnen wieder wie gewohnt zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen frohe und erholsame Festtage!

Zur Kenntnis genommen

Redemption Grace Period für .de

Für alle .de-Domains gilt bei einer Löschung ein Karenzverfahren, die so genannte Redemption Grace Period. Dieses Verfahren schützt Domaininhaber vor dem ungewollten Verlust ihrer Domain durch eine versehentliche Löschung.

Was ist die Redemption Grace Period?

Wird die Registrierung einer Domain beendet, so schließt sich an die Löschung zunächst eine Karenzzeit von 30 Tagen an: die sogenannte Redemption Grace Period (kurz RGP). Der Verbleib der Domain in der Karenz ist kostenfrei. Innerhalb dieser Zeitspanne kann die betreffende Domain nur für den letzten Domaininhaber oder einen vom letzten Domaininhaber bestimmten Dritten erneut registriert werden. 

Was bedeutet die RGP für eine Löschung?

Die Domain ist nach einer Löschung nicht sofort frei und kann demnach auch nicht sofort von Dritten registriert werden. Innerhalb der 30-tägigen Karenzzeit kann die Domain nur für den letzten Domaininhaber oder einen vom letzten Domaininhaber bestimmten Dritten erneut registriert werden.

Was ist bei einer Registrierung zu beachten? 

Eine Domain kann nicht durch Dritte registriert werden, solange sie sich in der RGP befindet. Erst wenn nach Ablauf der 30-tägigen Karenz keine erneute Registrierung durch den letzten Domaininhaber oder eine vom letzten Domaininhaber bestimmten Dritten erfolgt ist, steht die Domain zur Neuregistrierung durch jeden Interessierten zur Verfügung.

Wie werden Domains in der RGP in den DENIC-Informationsdiensten ausgegeben?

Domains, die sich in der RGP befinden, werden über die Domainabfrage mit dem folgenden Hinweis ausgegeben:
Die Domain “[Platzhalter].de“ wurde am TT.MM.JJJJ gelöscht und befindet sich derzeit in einer Karenzzeit (Redemption Grace Period – RGP).  

Wie kann eine Domain, die sich in der RGP befindet, erneut registriert werden?

Die Karenzzeit ermöglicht es dem letzten Domaininhaber, die Domain durch seinen ehemaligen Provider erneut zu registrieren. Alternativ kann dies auch durch einen anderen Provider erfolgen. Dazu muss dieser im Auftrag des letzten Domaininhabers zur erneuten Registrierung der Domain einen Providerwechsel mit AuthInfo für diese Domain durchführen.

Dazu veranlasst der Provider die Generierung der AuthInfo bei DENIC (analog zu: Der bestehende Provider kann keine AuthInfo bereitstellen). Der letzte Domaininhaber erhält von DENIC die erzeugte AuthInfo per Einschreiben an seine in den Domaindaten hinterlegte Adresse. Gleichzeitig hinterlegt DENIC die generierte AuthInfo verschlüsselt in der Domaindatenbank. Der Domaininhaber teilt die AuthInfo dem Provider seiner Wahl mit, woraufhin die erneute Registrierung erfolgen kann.

Die erneute Registrierung einer Domain ist für den im Kundenauftrag handelnden Provider mit Kosten verbunden, sodass gegebenenfalls mit der Weitergabe dieser Kosten an den Domaininhaber zu rechnen ist.

Gibt es Ausnahmen von der RGP-Regelung?

Die RGP-Regelung greift unter anderem in den folgenden Fällen nicht:

  • Für eine Domain, die sich in der RGP befindet, kann von der 30-tägigen Karenzzeit abgewichen werden, wenn der letzte Domaininhaber durch eine ausdrückliche schriftliche Erklärung gegenüber DENIC auf die Redemption Grace Period verzichtet.
  • Ist eine Domain mit einem DISPUTE-Eintrag versehen, so geht die Domain mit Beendigung der Registrierung nicht in die Redemption Grace Period, sondern der DISPUTE-Inhaber wird direkt Inhaber der Domain.