Pressemitteilung
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23.08.2002
Neuaufnahmen in die DENIC jetzt nach den geänderten Bedingungen möglich
Nach der Eintragung in das Genossenschaftsregister ist das geänderte Statut der Domainregistrierungsstelle DENIC eG nun in Kraft. Damit gelten ab sofort auch die neuen Aufnahmebedingungen. Nach den neuen Regelungen ist eine Mitgliedschaft für jeden möglich, der Domains verwaltet, über eine stabile finanzielle Grundlage verfügt und eine umfassende fachliche Kompetenz im Bereich der Domainverwaltung nachweisen kann.
Informationen und die Beitrittsunterlagen finden Interessenten auf der Webseite der DENIC.