Pressemitteilung | 12.01.2011

Kurz und gut - Die letzten neun Kurzdomains wurden registriert

DENIC hat dw.de, e.de, f.de, g.de, hr.de, sr.de, x.de, y.de und z.de registriert

Am 12. Januar wurden die verbliebenen neun Kurzdomains ins Domainregister der DENIC eingetragen. Die Domains dw.de, e.de, f.de, g.de, hr.de, sr.de, x.de, y.de und z.de waren zuvor aufgrund einstweiliger Verfügungen von der Registrierung ausgenommen. Ziel der rechtlichen Auseinandersetzungen war die bevorzugte Domainregistrierung. Durch mehrere gerichtliche Entscheidungen wurde das Registrierungsprinzip der DENIC eG „Frist come, first served“ bestätigt. Um diese Chancengleichheit auch bei den begehrten Kurzdomains zu gewährleisten, wurde das Registrierungsverfahren weitgehend automatisiert. Jedoch bietet die Technik auch Möglichkeiten, eine Faxnummer besonders schnell und häufig anzuwählen. Die DENIC eG hat, etwa mit der sehr kurzfristigen Freischaltung der Faxleitungen sowie der Verbindungstrennung nach einer Übertragungsseite, Vorkehrungen ergriffen auch hier weitgehende Chancengleichheit zu schaffen. Jeweils das erste Fax, das alle formalen Anforderungen erfüllte, löste die Registrierung einer Domain aus. Registriert wurden die neun Kurzdomains auf insgesamt sieben Antragsteller. „Wir sind sehr zufrieden mit dem Ergebnis. First come, first served hat sich als Registrierungsstandard durchgesetzt und das gewählte Verfahren funktionierte reibungslos“, sagt DENIC-Vorstandsmitglied Sabine Dolderer (CEO). Seit der weitreichenden Lockerung der Registrierungsbedingungen im Oktober 2009 hat DENIC fast 2.200 ein- und zweistellige Kurzdomains sowie nahezu 33.000 reine Zifferndomains registriert. Auf welche Inhaber die Domains registriert wurden, kann auf der DENIC-Webseite über den DENIC-Informationsdienst whois abgefragt werden.

Rechtlicher Hintergrund

Hintergrund für den Ausschluss der genannten Domains von der Registrierung bei Einführung der ein- und zweistelligen Domains im Oktober 2009 waren gegen DENIC ergangene einstweilige Verfügungen, mit denen DENIC die Registrierung dieser Domains zunächst verboten wurde. Die einstweiligen Verfügungen haben inzwischen keinen Bestand mehr. Hinsichtlich der Domain dw.de hat die Antragstellerin ihren Verfügungsantrag zurückgenommen. Hinsichtlich der Domains e.de, f.de, g.de, x.de, y.de und z.de hat der Antragsteller auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung verzichtet, nachdem das Oberlandesgericht Frankfurt im Hauptsacheverfahren um die Domain x.de zugunsten DENICs entschieden hatte. Hinsichtlich der Domains hr.de und sr.de schließlich hat das Oberlandesgericht Frankfurt die Verfügungen kürzlich aufgehoben. In seinem Urteil bestätigt das Oberlandesgericht die Zulässigkeit des von DENIC praktizierten Registrierungsstandards, der vorsieht, die Registrierung auch erstmals zugelassener Domains zu einem selbst bestimmten Stichzeitpunkt unter ausschließlicher Berücksichtigung des Prioritätsprinzips durchzuführen. Bereits zuvor hatte das Gericht mit derselben Begründung die im Oktober 2009 gefallene Entscheidung des Landgerichts Frankfurt bestätigt, keine einstweilige Verfügung zu erlassen, mit der DENIC geboten worden wäre, auch die Domain tv.de von der Registrierung zunächst auszunehmen. Damit sind sämtliche Versuche einzelner Antragsteller gescheitert, bei der Freigabe der Kurzdomains das Prioritätsprinzip zu umgehen und die bevorzugte Registrierung für sich zu erreichen. Sämtliche Entscheidungen sind auf unserer Webseite abrufbar.

Das Registrierungsverfahren

Die Registrierung erfolgte nach dem üblichen Prioritätsprinzip First come – first served. Da es sich um eine sehr begrenzte Anzahl an verfügbaren Domains handelte, wurde bei der Freigabe ein besonderes Verfahren angewandt: Registrierungsaufträge konnten ausschließlich per Fax an für diesen Zweck eingerichtete Sonderrufnummern erfolgen. Für jede der Domains wurde eine eigene Faxnummer für ein Zeitfenster von 30 Minuten eingerichtet. Startzeitpunkt war am 12. Januar 2011 um 10:00 Uhr (MEZ). Akzeptiert wurden ausschließlich Registrierungsaufträge, die ein spezielles Auftragsformular verwendeten, das auf der DENIC-Webseite zum Download bereitstand. Für jede Domain stand ein eigenes Formular zur Verfügung. Der Faxserver war für den Empfang von maximal einer Seite je Sendung konfiguriert und beendet danach selbsttätig die Verbindung. Interessenten mussten sicherstellen, dass ihr Faxgerät die Sendung nicht mit einem Deckblatt versieht oder auf zwei Seiten verteilt. Die genannten Faxnummern wurden einen Tag vor dem offiziellen Registrierungs-Startzeitpunkt für Teste der Faxkonfiguration des Absenders freigeschaltet. Das Formular musste leserlich, vollständig und korrekt ausgefüllt sowie unterschrieben übermittelt werden. Die Domain wurde dem Antragsteller zugesprochen, dessen korrekt ausgefüllter und unterschriebener Auftrag per Fax als erster nach dem für die jeweilige Domain gültigen Stichzeitpunkt – synchronisiert mit dem Zeitserver von DENIC (ntp1.denic.de) – vollständig einging. Die faktische Registrierung erfolgte unmittelbar im Anschluss mit der Übernahme in die Domain-Datenbank durch DENIC. Die Domain ist direkt über die DENIC-Informationsdienste (whois etc.) abrufbar.

Generell sind Interessenten gehalten, darauf zu achten, dass durch die Registrierung und beabsichtigte Nutzung der jeweiligen Domain kein Verstoß gegen allgemeine Gesetze und keine Verletzung etwaiger Namens- oder Kennzeichnungsrechte Dritter erfolgt.

Die Inhaber der erfolgreich registrierten Domains werden von DENIC schriftlich informiert und müssen bis zum 26. Januar 2011 – eingehend bei DENIC – per Brief oder Fax erklären, welches im Genossenschaftsverbund von DENIC organisierte Mitglied die Domain verwalten soll. Anderenfalls geht die Domainverwaltung automatisch an DENICdirect über.

Die DENIC eG

Als zentrale Registrierungsstelle verwaltet die DENIC eG die inzwischen mehr als 14 Millionen Domains unterhalb der Top Level Domain .de und stellt damit eine wesentliche Ressource für die Nutzer des Internets bereit. Mit der Mission, als neutraler und kompetenter Dienstleister für alle Domaininhaber und Internetnutzer zu agieren, legen die mehr als 120 Mitarbeiter den Grundstein dafür, dass deutsche Internetseiten und E-Mail-Adressen weltweit erreichbar sind. Die über 270 Mitglieder der Genossenschaft sind deutsche wie internationale Unternehmen aus dem IT- und TK-Bereich. Gemeinsam mit ihnen und anderen Kooperationspartnern setzt sich die DENIC für den sicheren Betrieb und die weltweite Weiterentwicklung des Internets ein. Dabei arbeitet sie ohne Gewinnerzielungsabsicht.

Zu ihren Aufgaben gehören der Betrieb des automatischen elektronischen Registrierungssystems für die Mitglieder, der Betrieb der Domain-Datenbank für die Top Level Domain .de und die deutsche ENUM-Domain (.9.4.e164.arpa), der Betrieb des Nameserverdienstes für die .de-Zone und die deutsche ENUM-Domain an derzeit 15 Standorten auf der ganzen Welt sowie die Mitgestaltung der organisatorischen und technischen Weiterentwicklung des Internets in Zusammenarbeit mit internationalen Gremien (z. B. ICANN, CENTR, IETF).

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
DENIC eG
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