Immer wieder Streitpunkt: Wem gehört eine Domain?
Insbesondere Firmen sollten auf richtige Eintragung bei der Domainanmeldung achten
Für viele Internetbenutzer gehört der eigene Domainname inzwischen schon so selbstverständlich zum Internet dazu wie die E-Mail-Adresse. Sinkende Kosten haben in den letzten Monaten zu einem wahren Boom geführt. Inzwischen sind mehr als 3,3 Millionen Domainnamen allein in Deutschland eingetragen worden. Bei der Registrierung sollte auf einige Punkte geachtet werden, damit die Freude an der eigenen Domain auch erhalten bleibt.
So sollten alle Auftraggeber bei der Registrierung darauf achten, dass sie selbst als Inhaber der Domain eingetragen werden. Wer der Inhaber einer Domain ist, kann im Internet auf der Webseite der DENIC eG, der zentralen Registrierungsstelle für Domainnamen mit dem Länderkürzel ".de", abgefragt werden. Daneben ist es wichtig, wer als administrativer Ansprechpartner, kurz admin-c genannt, bei der DENIC verzeichnet wird. Dabei handelt es sich um eine Art Generalbevollmächtigten des Domaininhabers, der für diesen die Rechte an der Domain wahrnimmt. So kann der admin-c zum Beispiel auch die Löschung der Domain oder die Übertragung an einen anderen Inhaber veranlassen. Mit der Aufgabe des admin-c sollte daher nur jemand betraut werden, der das völlige Vertrauen des Domaininhabers genießt. Auch wenn es häufig anders dargestellt wird: Nicht der admin-c ist juristisch der materiell Berechtigte an der Domain, sondern derjenige, der in der DENIC-Datenbank als "Domaininhaber" eingetragen ist.
Gerade für Firmen ist es wichtig, auf eine korrekte Eintragung zu achten. Als Inhaber sollte immer die Firma genannt werden und nicht ein Vorstand oder Geschäftsführer. Kommt es nämlich später zu einem Streit, kann das böse Folgen haben. Dann stellt sich eventuell heraus, dass gar nicht die Firma, sondern der geschasste Vorstand Domaininhaber ist und über den Domainnamen verfügen kann.
Nähere Hinweise und Erläuterungen zu den wichtigsten Fragen einer Domainregistrierung findet man ebenfalls auf der DENIC-Homepage. Dort können auch die Registrierungsbedingungen nachgelesen werden, die bei einer Domainregistrierung gelten.