Pressemitteilung | 20.02.2004

Die DENIC muss Domains nicht sperren

 Bundesgerichtshof entscheidet im Fall kurt-biedenkopf.de zugunsten der .de-Registrierungsstelle

Der ehemalige sächsische Ministerpräsident Kurt Biedenkopf hat vor dem Bundesgerichtshof eine Niederlage erlitten. Wie in den Vorinstanzen scheiterte er auch höchstrichterlich mit der Forderung, die DENIC als Registrierungsstelle solle die Domain kurt-biedenkopf.de "sperren" und so verhindern, dass diese Domain jemals wieder für irgendjemanden (einschließlich Biedenkopf selbst) registriert werden kann.

Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung, deren schriftliche Begründung noch nicht vorliegt, diesem Ansinnen nun eine Absage erteilt und damit seine Entscheidung in Sachen ambiente.de fortgeschrieben, der zufolge DENIC vor und bei der Domainregistrierung keinen Prüfpflichten im Hinblick auf Rechte Dritter unterliegt. Eine Domain-"Sperrung" würde aber genau eine solche Prüfung durch die DENIC erfordern und auch dem allgemeinen Registrierungsprinzip „first come, first served“ widersprechen.

Rechtsanwalt Stephan Welzel, Leiter der DENIC-Rechtsabteilung, begrüßte die Entscheidung: "Der Bundesgerichtshof hat die Vorstellung verworfen, DENIC solle Domains "sperren", um so denkbare Rechtsverletzungen zu verhindern. Wer nicht will, dass bestimmte Domains von anderen genutzt werden, kann und muss sie also für sich registrieren, selbst wenn er einmal sächsischer Ministerpräsident war."