News | 24.11.2003

TKG-Gesetzentwurf unterwirft TLDs der Aufsicht durch die RegTP

 in Zusammenhang mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes TKG wollen wir Sie noch einmal auf einen Punkt besonders aufmerksam machen, der viele von Ihnen direkt betreffen dürfte: die Zuständigkeit der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) insbesondere für gTLDs.

Zwar werden die .de-Domains in dem vom Kabinett gebilligten Gesetzentwurf von der Zuständigkeit der RegTP ausgenommen, aber andere TLDs werden nicht erwähnt. Es ergibt sich daher insbesondere eine Zuständigkeit der RegTP sowohl für die ENUM-Domains (unterhalb von 9.4.e164.arpa) als auch für Domains unter allen TLDs außer .de, soweit sie von Deutschen oder in Deutschland genutzt werden.

In der Begründung des Gesetzentwurfs wird im Hinblick auf die anderen TLDs zwar davon gesprochen, dass ein expliziter Ausschluss aus dem Verantwortungsbereich der RegTP nicht aufgenommen werden müsse, da die Zuständigkeit für diese TLDs nicht bei deutschen Behörden liege. Das ist aber falsch. Zwar wird die RegTP in der Tat nicht etwa der .com-Registrierungsstelle, die ihren Sitz in den USA hat, Vorschriften machen können; jedoch nimmt das deutsche Publikum Registrierungen unter .com (wie auch unter den meisten anderen Top Level Domains) über deutsche Internet Service Provider vor, und auf diese hätte die RegTP sehr wohl Zugriff. Tatsächlich stellt sich sogar die Frage, ob die vorgesehene Regelung nicht bedeutet, dass die deutschen Registrare ihre Arbeit einstellen müssten und nur noch die RegTP als Registrar fungieren dürfte.

Selbst wenn man aber allein auf den Sitz der Registrierungsstelle abzielen wollte, verursachte der Kabinettsentwurf erhebliche Probleme. So ist die Einführung neuer generischer Top Level Domains durch die ICANN geplant, und es liegt auf der Hand, dass Bewerbungen für die entsprechende Registrierungsstellenfunktion aus Deutschland nicht möglich und ohnehin auch nicht erfolgversprechend wären, wenn das TKG bestimmte, dass für alle Top Level Domains außer .de in Deutschland allein die RegTP zuständig ist.

Da der Gesetzentwurf noch den Bundesrat und den Bundestag passieren muss, sind Änderungen immer noch möglich.

Wir möchten Sie daher einladen, ebenso wie bereits die DENIC selbst, politisch tätig zu werden, um das Gesetzgebungsverfahren noch zu beeinflussen. Argumente dazu finden Sie in unserer Stellungnahme zum Gesetzentwurf.

Ansprechpartner auf Seiten der Bundestagsabgeordneten wären vorrangig die TKI-Experten der Fraktionen (Hubertus Heil, SPD; Dr. Martina Krogmann, CDU; Grietje Bettin, Bündnis90/Die Grünen; Hans-Joachim Otto, FDP) sowie die Mitglieder des Wirtschaftsschusses.
 In den Bundesländern sind die jeweiligen Wirtschaftsministerien zuständig.